40 Stunden die Woche arbeiten – und trotzdem reicht’s am Monatsende nicht: In Dortmund arbeiten rund 29.300 Vollzeit-Beschäftigte zum Niedriglohn. Damit liegt jeder fünfte Arbeitnehmer (18,8 Prozent) trotz voller Stundenzahl unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von aktuell 2.203 Euro brutto im Monat. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.
53 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe unter Niedriglohngrenze
Die NGG Dortmund beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsführer Manfred Sträter spricht von einem „Alarmsignal“. Tausende Menschen hätten trotz langer Arbeitstage enorme Probleme, finanziell über die Runden zu kommen. „In Bäckereien, Konditoreien, Fastfood-Betrieben, Restaurants und Hotels ist der Anteil von Niedriglohn- Beschäftigten dabei besonders hoch.
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Hier müssen die Firmen endlich deutlich höhere Löhne zahlen“, fordert Sträter. Nach Angaben der Arbeitsagentur liegen bundesweit 53 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe unter der Niedriglohngrenze.
Eine Hauptursache für diesen Zustand ist nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG die schwindende Tarifbindung. „Auch in Dortmund zahlen immer weniger Hoteliers und Gastronomen nach Tarif. Statt mit dem Tariflohn von 12,50 Euro pro Stunde geht ein gelernter Koch dann nur mit dem Mindestlohn von 9,19 Euro nach Hause. Wie soll man damit eine Familie durchbringen?“, kritisiert Sträter.
NGG fordert Allgemeinverbindlichkeit für Tarifverträge als Mittel gegen Niedriglöhne
Um diesen Trend zu stoppen, müssten sich Firmen, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, an die mit der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträge halten und armutsfeste Löhne zahlen. Nach Beobachtung der NGG nimmt die Zahl der Verbandsmitglieder, die aus der Tarifgemeinschaft ausscheren, seit Jahren zu.
„Außerdem muss es noch mehr Tarifverträge geben, zu denen ganze Branchen durch die Politik verpflichtet werden – gerade da, wo der Niedriglohnsektor wuchert“, so Sträter. Eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeit könne vom Bundes- oder Landesarbeitsministerium erklärt werden. Am Ende komme es aber auch auf die Beschäftigten selbst an, betont die NGG.
„Wer in der Gewerkschaft mitmacht, profitiert davon mehrfach: Unsere Mitglieder erhalten Informationen zu korrekten Löhnen einschließlich Weihnachtsgeld und Urlaub und bekommen Beratung und Rechtsschutz, um sich für ihre tariflichen Ansprüche einsetzen zu können. Vor allem aber stärken sie die Gewerkschaft, die damit wiederum bessere Löhne durchsetzen kann.“ Das durchschnittliche Vollzeit-Einkommen liegt in Dortmund laut Arbeitsagentur bei 3.396 Euro (brutto) im Monat – im Bundesschnitt sind es 3.304 Euro.
Tipps und Infos rund ums Weihnachtsgeld
Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält von ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes Weihnachtsgeld. Laut Statistischem Bundesamt bekommen 86,9 Prozent der Angestellten im Tarif das zusätzliche Geld. Durchschnittlich erhalten sie zusätzlich 2.632 Euro brutto. Das sind 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Das Weihnachtsgeld ist ein schönes Extra am Jahresende allerdings ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht gesetzlich geregelt, sondern kann sich vor allem aus dem Tarifvertrag ergeben. So tauchen schnell verschiedenste Fragen auf, beispielsweise ob der Anspruch auf Weihnachtsgeld überhaupt besteht, welche Rolle der Tarifvertrag spielt und unter welchen Umständen der Arbeitgeber die Sonderzahlung kürzen oder sogar ganz streichen darf?
Informationen zu diesen und anderen Fragen sowie einige Grundsätze zum Weihnachtsgeld erläutert der DGB in einer speziellen Broschüre zum Weihnachtsgeld, die es hier als PDF zum Download gibt: DGB-Weihnachtsgeld-Flyer
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