Den Eigentümern von illegal besessenen Waffen und Munition wird für den Zeitraum von zwölf Monaten eine Amnestie bei der Abgabe gewährt. Das heißt, dass diese Waffen und Munition straffrei bei der Polizei abgegeben werden können. Möglich ist das durch das geänderte Waffengesetz, welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
Waffen können nicht mehr an andere Personen mit Waffenbesitzkarte übereignet werden
Ziel ist es, die Anzahl der Waffen in der Bunderepublik zu reduzieren. Die sogenannte Waffenamnestie soll hierfür einen Anreiz schaffen.
Bereits 2009 konnten Waffen auf diese Weise straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. Im Gegensatz zu 2009 ist es nicht mehr möglich, illegal besessene Waffen an Personen zu übereignen, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind.
Sowohl Waffen als auch Munition können ab sofort auf jeder Polizeidienststelle, mit Ausnahme der Bezirksanlaufstelle in Lünen-Brambauer und der Citywache in Dortmund, abgegeben werden. Von dort aus wird die Vernichtung veranlasst.
Waffen und Munition sollen nicht offen sichtbar zur Polizei gebracht werden
Bei der Abgabe größerer Mengen wird um die vorherige Kontaktaufnahme gebeten. Die Polizei bittet darum, die Waffen aus Rücksicht auf die übrigen Bürger nicht offen sichtbar und getrennt von der Munition zu den Abgabestellen zu transportieren.
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