Um dem Wunsch vieler Menschen nach digitalen Angeboten zu entsprechen und gerade in der Corona-Zeit unnötige Kontakte zu vermeiden, hat die Bundesagentur für Arbeit ihre e-Services ausgebaut und den Onlinekontakt für Arbeitsuchendmeldungen erweitert. Wer eine Kündigung erhalten hat, muss sich arbeitsuchend melden, und zwar spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Diese Meldung kann bequem online erfolgen. Neu ist, dass ab dem 1. Mai auch direkt online ein erstes Beratungsgespräch vereinbart werden kann.
Ab heute kann im Zuge der Arbeitssuchend-Meldung direkt ein Beratungstermin vereinbart werden
Für Kundinnen und Kunden, die im Zuge dieser Meldung auch mindestens einen Eintrag in der Rubrik „Abschlüsse und Berufserfahrung“ machen, steht ab dem 1. Mai außerdem die Terminvereinbarung für ein erstes Beratungsgespräch online zur Verfügung. In diesem Fall werden den Kund*innen automatisch freie Termine angezeigt, von denen sie einen auswählen können.
Für Agenturchefin Heike Bettermann ein zeitgemäßes Angebot mit praktischen Vorteilen: „Der Behördengang entfällt, die Meldung kann zu jeder Tages- und Nachtzeit vorgenommen werden. Außerdem erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine Eingangsbestätigung sowie wichtige Hinweise und Informationen zu ihrer Arbeitssuchendmeldung auch auf elektronischem Weg. So können sie jederzeit alle wichtigen Unterlagen auf dem Smartphone oder Tablet abrufen.“
Über den Online-Account stehen außerdem interessante Informationen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit rund um Arbeitsuche und Weiterbildung zur Verfügung.
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