Von Sascha Fijneman
Die Marktgebühren in Dortmund sollen drastisch steigen. Der Grund: Die bisherigen Marktgebühren reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Denn zehn der 13 Wochenmärkte in Dortmund sind defizitär. Stadträtin Diane Jägers schlägt der Politik daher deutlich höhere Gebühren vor.
Jägers: „Das ist ein sehr unangenehmes Ende einer seit Monaten laufenden Diskussion“
Die neue Gebührenordnung sieht eine vorübergehende Erhöhung der Gebühren für die Monate November und Dezember auf mindestens 2,15 Euro pro Quadratmeter vor, wodurch die Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) ausgeglichen und eine weitere Belastung des Gesamthaushalts vermieden würde.
Ein Alternativvorschlag legt die Erhöhung auf 2,50 Euro pro Quadratmeter fest, wodurch man den für 2017 kalkulierten Fehlbetrag vollständig ausgleichen und eine positive Wirkung auf die Gebührenentwicklung ab Januar 2018 erreichen könnte.
Auch wenn den Verantwortlichen die Risiken einer solchen Erhöhung durch die Mehrbelastung der Marktstandbetreiber bewusst sind, legt der Verwaltungsvorstand diesen Vorschlag vor. „Das ist jetzt ein sehr unangenehmes Ende einer seit Monaten laufenden Diskussion“, bedauert Jägers.
Nur noch drei der 13 Wochenmärkte in Dortmund arbeiten kostendeckend
Schon im Frühjahr kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass mit den bisherigen Gebühren von 1,55 Euro die zwingend vorgeschriebene Kostendeckung nicht mehr realisierbar sei. Daraufhin kündigte sie eine Erhöhung der Gebühren auf 1,68 Euro an. Die Verwaltung wurde jedoch durch die politischen Gremien ausgebremst.
Nachdem der Stadtrat den im Frühjahr gemachten Vorschlag zur Gebührenerhöhung abgelehnt hat, besteht nun noch akuterer Handlungsbedarf. Denn lediglich drei Märkte, darunter der Nordmarkt und der Wochenmarkt auf dem Hansaplatz, sind kostendeckend.
„Die Politik hat uns erklärt, dass wir es uns nicht so einfach machen können. Wir sollten die Betriebsergebnisse vorstellen und verschiedene Modelle – sowohl mit Blick auf Preisstaffelungen wie auch auf Attraktivität und Resonanz prüfen“, erklärt Jägers.
Bei den Marktgebühren sind rechtlich keine Preisstaffelungen möglich
Rein rechtlich ist eine solche Preisstaffelung, wie sie der Politik vorschwebt, allerdings nicht möglich. Das Gebührenrecht basiere auf dem Äquivalenzprinzip, das für eine bestimmte Leistung eine bestimmte Gegenleistung einfordert.
In diesem Fall ist die festgelegte Marktstandsparzelle die erbrachte Leistung, die durch einen festgelegten Gegenwert, in diesem Fall die Gebühr, als Gegenleistung bezahlt wird. Die Gebühren dafür müssen kostendeckend sein.
Die jeweilige persönliche, wirtschaftliche Situation des einzelnen Marktstandbetreibers oder des Wochenmarktes ist kein sachlicher Grund für eine Erhöhung oder Absenkung der Beträge im Rahmen des Gebührenrechts. Aus diesem Grund wäre jegliche Subvention rechtswidrig, da sie einer Sozialermäßigung gleich käme.
„Es gibt keine Sozialermäßigung im Gebührenrecht. Das können wir so nicht durchführen. Anders als bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen ist das in einem gewinnorientierten Bereich wie einem Wochenmarkt nicht möglich“, betont Jägers.
Wenn die Politik nicht mitspiele, würden die Gebühren beim Haushalt hängen bleiben. Doch das könne zu Ärger mit der Bezirksregierung führen und auch – im schlimmsten Fall der Fälle – die Genehmigung des Gesamthaushalts in Frage stellen. Somit bleibe letztendlich keine andere Wahl, als die Gebühren nun drastisch anzuheben. Die Vorlage geht jetzt in die zuständigen Gremien. Die Entscheidung trifft der Rat.
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