Derzeit erhält die Kriminalpolizei in Dortmund vermehrt Hinweise auf eine neue Art von Geldwäsche. Betrüger versuchen über Soziale Medien die Zugangsdaten für Konten zu bekommen, um mit diesen betrügerisch erlangtes Geld zu „waschen“. Betroffen sind meist junge Menschen. Daher warnt die Polizei eindrücklich davor, Konten (EC-Karte und PIN) für Zahlungseingänge von Fremden zur Verfügung zu stellen.
Die Zugangsdaten zum eigenen Konto gehen niemanden etwas an
Betrüger sind kreativ und überlegen sich immer neue Geschichten. Zu den bekanntesten aktuellen Betrugsmaschen zählen beispielsweise falsche Bankmitarbeiter oder der „WhatsApp-Betrug“ (Hallo Mama / Hallo Papa). Leider haben die Betrüger mit diesen Maschen noch immer Erfolg, die Opfer überweisen nicht selten hohe Geldbeträge. Die Betrüger brauchen vor allem ein fremdes Konto, auf dem die Überweisung eingeht, um so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen.
Bei der neuesten Masche sprechen die Betrüger gezielt junge Erwachsene an. Über Soziale Medien (Snapchat, Tik Tok, Instagram etc.) werden sie, zum Beispiel durch einen gewinnversprechenden Vorwand, angeworben. Das Ziel dabei ist, dass die angeworbenen Personen ihr Konto (EC-Karte und PIN) für Zahlungseingänge von vermeintlichen Freunden der Betrüger zur Verfügung stellen sollen.
Oft wird ihnen dafür ein kleiner Geldbetrag in Aussicht gestellt. Über die wahre Herkunft der eingehenden Geldbeträge erfahren die jungen Erwachsenen in der Regel nichts. Überwiegend stammen diese jedoch aus Betrugsstraftaten.
Täter appellieren, Anzeige erst einige Tage später zu erstatten
Auch in den Kreisen von Bekannten und von vermeintlichen Freunden finden sich die „Werber“. Oft wird den jungen Erwachsenen von den Tätern gesagt, dass sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten und behaupten sollen, sie hätten ihre EC-Karte verloren. Die Anzeige soll allerdings erst einige Tage später erstattet werden, damit das Konto nicht sofort gesperrt wird. So können die Täter es bis dahin noch nutzen. Das stellt den Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat dar.
Die Angeworbenen handeln meist leichtfertig, dennoch gilt das Bereitstellen ihrer Konten als Straftat – nämlich als Geldwäsche. In einigen Fällen werden die jungen Erwachsenen auch von den Tätern unter Druck gesetzt oder bedroht, wenn sie sich weigern ihre Karte und die dazugehörige PIN herauszugeben. Diese handeln dann aus Angst vor Repressalien und sprechen daher auch mit niemandem darüber.
Oft gehen die Täter auch noch einen Schritt weiter und buchen nicht nur die betrügerisch erlangten Gelder ab, sondern stehlen auch das noch vorhandene „eigene“ Geld. Um den Gewinn noch weiter zu erhöhen, werden auch bereits getätigte Überweisungen, wie Miete, die Handyrechnungen oder sonstige Rechnungen zurück gebucht. Selbstverständlich werden auch diese Rückbuchungen von den Tätern genutzt.
Der Kontoinhaber wird noch lange die Folgen des Betrugs spüren
Das Opfer hat den gesamten Schaden: Das Konto wird von der Bank gesperrt und man hat keinen Zugriff mehr auf sein Geld. Des Weiteren wird man, da man der Kontoinhaber ist, so viele Anzeigen wegen Geldwäsche erhalten, wie es Betrugsopfer gibt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei werden gegen diesen ermitteln.
Es können Mahnungen vom Vermieter oder anderen Firmen eingehen und unter Umständen erhält man somit Negativeinträge in der SchuFa. Damit könnte es sehr schwer werden, später neue Verträge zu erhalten. Da man der Kontoinhaber ist, können in vielen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden. Das bedeutet, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Geldwäsche einstellt, können weitere „Schadensersatzforderungen“ der Betrugsopfer folgen.
Die Täter erstellen oft auch mit Hilfe der Kontodaten Accounts im Internet und bestellen Ware auf Kosten und zu Lasten der Kontoinhaber, die meist massiv unter Druck gesetzt werden, falls diese nachträglich zur Polizei gehen. Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch ist strafbar.