IG BAU will höheren Kontrolldruck gegen Lohn-Preller in Dortmund

Mindestlohn-Verstöße: Der Dortmunder Zoll leitete 143 Verfahren gegen Firmen ein

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund hat 2022 allein 29 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund hat 2022 allein 29 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet.

Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dortmund hat im vergangenen Jahr 143 Ermittlungsverfahren für die Region eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 279.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder „Schwarze Schafe“

Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Dortmund insgesamt 161 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 422.000 Euro.

Gabriele Henter ist Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund.
Gabriele Henter ist Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund.

„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund im vergangenen Jahr allein 29 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, teilt Gabriele Henter mit.

Für die Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut ihrer Einschätzung weitaus höher sein.

„Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch in Dortmund noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so die Bezirksvorsitzende.

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  1. Hauptzollamt Dortmund prüft Mindestlöhne Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Kontrollaktion unter Beteiligung der europäischen Arbeitsbehörde ELA (PM HZA DO)

    Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen. Am 17. Oktober hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Einhaltung des Mindestlohns.

    Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund insgesamt 110 Beschäftigte der FKS im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 218 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 17 Unternehmen Geschäftsunterlagen.

    Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang

    – in 34 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 14; FKS Hagen: 13; FKS Siegen: 1),

    – in 18 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 7; FKS Siegen: 0),

    – in 20 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1)

    – und in 7 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 0).

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