Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Neben anderen Änderungen bedeutet dies, dass bei jeder An- und Ummeldung eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden muss. Längere Wartezeiten bei den Bürgerdiensten sind … Meldegesetz: Bei jeder An- und Ummeldung muss eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden weiterlesen
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