Meldegesetz: Bei jeder An- und Ummeldung muss eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, raten die Bürgerdienste zur Terminvereinbarung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, raten die Bürgerdienste zur Terminvereinbarung.

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Neben anderen Änderungen bedeutet dies, dass bei jeder An- und Ummeldung eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden muss.

Längere Wartezeiten bei den Bürgerdiensten sind möglich

Außerdem erfolgt eine Beratung über mögliche Erklärungen zum Datenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger können dann ggf. Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten an verschiedene öffentliche Stellen einlegen.

Durch die damit verbundenen längeren Arbeitsprozesse und Beratungen kann es aktuell zu längeren Wartezeiten in den Bürgerbüros kommen. Um den Aufwand für alle Beteiligte so gering wie möglich zu halten, raten die Bürgerdienste dazu, die Wohnungsgeberbestätigung und ggf. ausgefüllte Erklärung zu den Widerspruchsrechten zu Datenübermittlungen bereits zur Anmeldung mitzubringen.

Neue Vordrucke stehen zum Download bereit – Terminvereinbarung sinnvoll

Die Vordrucke sind unter www.dortmund.de unter dem Stichwort ‚Bundesmeldegesetz‘ verfügbar.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen die Bürgerdienste außerdem, den Service der Terminvereinbarung zu nutzen, welcher ebenfalls unter www.dortmund.de abrufbar ist.

Terminbuchungen sind außerdem telefonisch unter (0231) 50 – 11150 möglich.

Reader Comments

  1. David Müller

    Zufälligerweise bin ich genau im Zeitraum November 2015 umgezogen und das Meldegesetz war mir bis dahin noch unbekannt. Der Wohnungsgeber muss jedem Meldepflichtigen eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können.

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