Gute Nachrichten für das Dortmunder Nachtleben: Die Stadtspitze plant, die Sperrstunde für Clubs und Bars in einer neunmonatigen Testphase aufzuheben. Sollte der Corona-Lockdown nicht über den 28. März hinaus verlängert werden, könnte diese Anfang April beginnen. Anderenfalls soll sie starten, sobald das Infektionsgeschehen Öffnungen wieder zulässt. In Kooperation mit den Clubbetreiber*innen und den Ordnungsbehörden sollen die Erfahrungen anschließend bewertet werden und als Grundlage für die evtl. folgende komplette Aufhebung der Sperrstunde dienen.
Testphase startet, sobal das Infektionsgeschehen Öffnungen wieder zulässt
Während der Testphase soll der neu bei der Stadtverwaltung etablierte Nachtbeauftragte bzw. Nachtbürgermeister die unterschiedlichen Interessen von Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen koordinieren und zwischen ihnen vermitteln. Soweit der Vorschlag des Verwaltungsvorstands an den Rat der Stadt Dortmund.
Im Rahmen einer nachfolgenden Bewertung, in die dann auch Erkenntnisse der Polizei einbezogen werden sollen, wolle man anschließend über die mögliche gänzliche Sperrzeitaufhebung debattieren. Eine diesbezügliche Verordnung, geltend ab dem 1. Januar 2022, könne man dem Stadtrat dann zur Entscheidung bzw. Beschlussfassung vorlegen.
„Die Aufhebung der Sperrstunde wird seit Langem aus der Club- und Eventszene in Dortmund gefordert“, berichtet Ordnungsdezernent Norbert Dahmen. Vor mehr als 20 Jahren habe es diesbezüglich in Dortmund eine Liberalisierung gegeben. Damals habe noch eine Sperrregelung von 1 bis 6 Uhr gegolten, die man damals auf die Dauer von 5 bis 6 Uhr reduziert habe.
Stadt möchte den Akteuren des Nachtlebens mehr Flexibilität ermöglichen
Dortmund habe damals noch an der Sperrstunde festgehalten, während viele andere Städte sie gänzlich abgeschafft hätten. „Wir möchten den Clubbetreiber*innen aber auch bei uns mehr Flexibilität ermöglichen. Wir starten zunächst die neunmonatige Testphase, da es schon gewisses Konfliktpotenzial zwischen Nachtschwärmer*innen und Anrainern gibt“, so Dahmen weiter.
Daher sei die Aufgabe des Nachtbeauftragten als Vermittler, sowie die anschließende Auswertung der Testphase in Kooperation mit den Nightlife-Akteuren und den Ordnungsbehörden so wichtig.
Man habe ursprünglich die komplette Sommersaison und die ersten Wintermonate mitnehmen wollen, müsse sich nun jedoch mit dem Start des Projekts nach der Entwicklung des Infektionsgeschehens richten. Es stehe jedoch fest, dass die Testphase nach Beendigung des Lockdowns stattfinden werde.
Die Wirtschaftsförderung Dortmund stehe im engen Austausch mit den Vertreter*innen der ansässigen Clubszene. Die Aufhebung der Sperrstunde werde vonseiten der Clubbetreibenden durchweg begrüßt, heißt es seitens der Stadtspitze. Sie ermögliche eine größere Flexibilität bei den Schließungszeiten je nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Clubs. Dass die Sperrstunde ein Ordnungsregulativ darstelle, werde auch von den Clubbetreibenden so wahrgenommen.
Nachtbeauftragte/r als Vermittler*in zwischen Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen
Beschwerden und negative Berichterstattung würden gerade in dieser schwierigen Phase durch die Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Risiken des Betriebs verstärken und seien nicht im Interesse der Betreiber*innen.
Die Testphase zur Aufhebung der Sperrstunde soll aktiv vom neu bei der Stadtverwaltung etablierten Nachtbeauftragten/Nachtbürgermeister begleitet werden. Die Aufgabe des/der zukünftigen Nachtbeauftragten (angestellt bei der Verwaltung der Stadt Dortmund) soll es sein, die Testphase aktiv zu begleiten und im engen Kontakt mit den Betreibenden sowie den Ordnungsbehörden mögliche Auswirkungen festzustellen.
Sofern es bei einzelnen Clubs zu negativen Begleiterscheinungen wie einer erhöhten Lärmbelästigung durch Gäste komme, werde es Aufgabe des/der Nachtbeauftragten sein, hier im direkten Kontakt mit allen Beteiligten Lösungsvorschlägen zu erarbeiten – dies schließe auch Anwohnende ein. Nach Abschluss der Testphase soll ein gemeinsames Resümee gezogen werden, um eine langfristige Regelung treffen zu können.