Massive Auswirkung des NRW-Urteils: Dortmund muss 35 von 40 Kommunalwahlkreisen neu zuschneiden bzw. sortieren

Die Debatte im Ratssaal stieß auf reges Interesse. Fotos: Alexander Völkel
40 Wahlkreise gibt es für die Wahl des Rates am 13. September. Foto: Alexander Völkel

Schlechte Nachrichten für mehrere Parteien – darunter auch die SPD und die FDP. Sie müssen in jedem Fall ihre Ratsliste für die Kommunalwahl neu aufstellen. Denn nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes müssen landesweit Wahlkreise neu zugeschnitten werden. 

13 der 40 Wahlkreise für die Kommunalwahl liegen über den neuen Höchst- bzw. Mindestgrenzen

In Dortmund liegen nach der Neuregelung 13 der 40 Wahlkreise für die Kommunalwahl über den neuen Höchst- bzw. Mindestgrenzen. Denn der Verfassungs­gerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte nicht nur die Abschaffung der Stichwahl bei den nächsten Kommunalwahlen, sondern auch die Abweichungsgrenzen bei den Größen der Wahlkreise „kassiert“.

Bei der letzten Wahl wurde die Zahl der Wahlbezirke von 41 auf 40 reduziert - der eine Wahlkreis fiel in der Nordstadt weg.
Bei der letzten Wahl im Jahr 2014 wurde die Zahl der Wahlbezirke in Dortmund von 41 auf 40 reduziert – der eine Wahlkreis fiel in der Nordstadt weg.

Statt 25 Prozent nach oben oder unten darf die Abweichung bei der Größe des Wahlkreises bei den Wahlberechtigten nur 15 Prozent betragen. 

Doch insgesamt sollen – sollte der Wahlausschuss dem Vorschlag des Wahlamtes folgen – 35 Bezirke neu sortiert werden, berichtet der städtische Wahlleiter Norbert Dahmen, nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes.

Dies wird am kommenden Dienstag (11. Februar 2020) um 15 Uhr in der nächsten öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses thematisiert. Bis zum 29. Februar müssen die Wahlkreise neu eingeteilt werden – dies sieht das Land so vor.

Unklar ist, ob auch die Aufstellungen für die Bezirksvertretungen neu gemacht werden müssen. Denn der Neuzuschnitt könne in einigen Fällen auch Auswirkungen auf BV-Wahlkreise haben. Auch dazu sei man mit dem Landeswahlleiter in Gesprächen, so Dahmen.

Unter anderem SPD und FDP müssen ihre Wahlkreisbesetzung neu aufstellen und wählen

Die Parteien, die sich frühzeitig die Karten gelegt haben – darunter auch die SPD und die FDP – müssen daher ihre Wahlkreisbesetzungen neu aufstellen und wählen lassen. Bei Grünen, CDU und Linken – um einige Parteien zu benennen – war dies noch nicht erfolgt. 

Bis  zum 18. Juli müssen die entsprechenden Listen und Wahlvorschläge der Parteien eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt dann in den Sommerferien, damit rechtzeitig die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13. September 2020 erstellt werden können.

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