Von Nika Layeghi
Seit Montag (2. November 2020) gilt der Lockdown Light – Bei einer Pressekonferenz der Stadt Dortmund im Kino im Dortmunder U wurde über die neue Coronaschutzverordnung debattiert. Die Konferenz wurde live im Internet übertragen.
„Mir ist vollkommen bewusst, welch herber Schlag der Lockdown für Schausteller, Gastronomen und Kulturschaffende bedeutet“ (Birgit Zoerner)
Am Wochenende soll es laut Sozialdezernentin und Leiterin des Dortmunder Krisenstabs, Birgit Zoerner, 344 neue Infektionen gegeben haben. Das soll daran liegen, dass sonntags erfahrungsgemäß weniger Meldungen von Laboren gewertet werden, da erstmal die Rückstände aufgearbeitet werden müssen. Die „Zahlen sind viel zu hoch“ und diese Dynamik „müsse jetzt durchbrochen werden“, meint die Krisenstabsleiterin. ___STEADY_PAYWALL___
Am Sonntag (1. November 2020) sind laut Gesundheitsamt Dortmund 190 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von diesen neuen Infektionsfällen sind elf Fälle einem Ausbruchsgeschehen direkt zuzuordnen, es handelt sich um eine Eingliederungshilfe in Dortmund-Derne. Von den restlichen neuen Infektionsfällen sind 41 Fälle 27 Familien zuzuordnen. 32 Fälle sind Reiserückkehrer*innen, die restlichen 106 positiven Testergebnisse sind einzelne voneinander unabhängige Fälle. Derzeit sind in Dortmund 1747 Menschen infiziert. Der voraussichtliche Inzidenz-Wert beläuft sich auf 185,8.
Das Dunkelfeld ist laut Zoerner sogar wahrscheinlich viel größer. Das Infektionsgeschehen soll auch unmittelbare Auswirkungen auf Krankenhäuser haben und die Belastung soll dort auch deutlich sichtbar sein.
Zurzeit werden in Dortmund 118 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 22 intensivmedizinisch, davon wiederum 17 mit Beatmung. Aus diesem Grund sieht Zoerner es als folgerichtig an, dass die Einschränkungen zustande gekommen sind.
„Mir ist vollkommen bewusst, welch herber Schlag der Lockdown für Schausteller, Gastronomen und Kulturschaffende bedeutet“, erklärt Zoerner. Aber jetzt könne jede/r seinen Beitrag zur Begrenzung leisten und alle müssten sich darum bemühen, die Zahlen sinken zu lassen. Sollte sichtbar werden, dass alle sich vier Wochen angestrengt haben, könnte es vielleicht auch die Möglichkeit geben, Einschränkungen zurückzunehmen.
Seit dem 2. November gilt die neue Coronaschutzverordnung des „Lockdown Light“
Beim jetzigen „Lockdown Light“ hat das Ordnungsamt nun auch wieder überlegt, was weiterhin möglich sein soll und was nicht. Arbeit im Bereich Handel und Handwerk sollen laut Ordnungs – und Rechtsdezernent Norbert Dahmen größtenteils möglich sein. Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Sollte es zu Ausnahmen kommen, muss das Ordnungsamt darüber Bescheid wissen, mahnt der Rechtsdezernent.
Beerdigungen und standesamtliche Trauungen sollen weiterhin erlaubt sein, jedoch sollen Spezialmärkte, Messen und Jahrmärkte ebenfalls bis zum 30. November 2020 geschlossen bleiben. Unter diesen Bedingungen lässt sich auch der Dortmunder Weihnachtsmarkt nicht durchführen. Gottesdienste können nur unter Corona-Bedingungen und in großen Kirchen mit Hygiene-Konzepten stattfinden. Dies gilt auch für Freikirchen, sofern sie ein entsprechendes Hygiene-Konzept festlegen.
Spielplätze dürfen bei diesem Lockdown geöffnet bleiben, aber es gilt eine „Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske“, erwähnt Dahmen. Diese gilt nicht nur auf Spielplätzen, sondern vorerst auch bis zum Ende dieses Monats auf dem Westen- und Ostenhellweg, dem Nordmarkt, der Brückstraße und den Fußgängerzonen der Dortmunder Stadtteile. Laut Dahmen sei auch zu beobachten, dass 98 Prozent der Bürger*innen sich daran halten würden und die anderen zwei Prozent hätten die Ordnungsbehörden daraufhin angesprochen.
Außerdem sind nun ebenfalls die Restaurants bis zum 30. November 2020 geschlossen. Eine Ausnahme bilden hierbei Restaurants, welche liefern oder Speisen zur Abholung bereitstellen. Aber auch wenn das Essen abgeholt wird, darf es nicht im Umkreis von 50 Metern verzehrt werden. Das gilt auch für ein Eis unterwegs. Dieses Verhalten wird kontrolliert und im schlimmsten Falle sogar sanktioniert. Dabei ginge es laut Dahmen nicht darum, Bußgelder zu verhängen, sondern Infektionsketten zu unterbrechen.
Reiserückkehrer*innen gelten nicht per se als Gefahr – sondern erst, wenn sie sich nicht testen lassen
Dr. Frank Renken sehe das Problem im Bereich der Reiserückkehrer*innen nicht bei denen, welche in ein anderes Risikogebiet reisen, sich testen lassen und dann in Quarantäne gehen, sondern bei denen, die von Reisen zurückkommen und sich nicht testen lassen. Auch betont der Amtsleiter des Dortmunder Gesundheitsamts, dass sie keine Ermittlungsbehörde seien, sondern, dass sie darauf angewiesen sind, dass jede/r selbst achtgibt.
Momentan gibt es 800 nicht-stationäre und 100 intensivmedizinische Betten. Eine Aufstockung auf 200 Betten wäre denkbar, behauptet Dr. Renken. Laut ihm sei das Problem nicht, dass es zu wenig Personal gibt. Momentan würden sich sogar viele freiwillige Helfer*innen melden. Er sehe das Problem eher in der sehr aufwendigen Einschulung und Einarbeitung des Personals. „50 bis 60 Eingearbeitete können mehr schaffen, als die 200, die es nicht sind“, meint Renken.
Des Weiteren gebe es ein Callcenter, welches dazu diene, 2000 bis 3000 Personen abzutelefonieren, welche sich in Quarantäne befinden. Telefonate seien nötig, da die wenigsten sich durch die GESA-App selbst melden würden. So viele Telefonate am Tag durchzuführen, sei eine weitere Aufgabe seitens der Stadt und somit auch ein weiterer Kostenfaktor.
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Stadt Do (PM): November-Lockdown: Was bleibt geöffnet, was ist geschlossen in Dortmund?
November-Lockdown: Was bleibt geöffnet, was ist geschlossen in Dortmund?
Die seit gestern (2. November) gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bringt zahlreiche Schließungen und Einschränkungen bis vorerst 30. November mit sich. Ein Überblick über die Situation in den städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Einrichtungen, die im November geöffnet bleiben
Der Westfalenpark Dortmund kann weiterhin besucht werden. Informationen zu den Hygienemaßnahmen und Einschränkungen im Park gibt es unter http://www.westfalenpark.dortmund.de.
Die Stadt- und Landesbibliothek und ihre Stadtteilbibliotheken bleiben – unter Corona-Bedingungen – geöffnet. Auch das Stadtarchiv bleibt für Besucher*innen nach telefonischer Anmeldung möglich.
Die VHS Dortmund darf ihre ausbildungs- und berufsbezogenen Kurse weiterführen. VHS-Kurse z.B. aus den Bereichen Kultur, Sport oder Politik fallen aus. Details dazu unter http://www.vhs.dortmund.de.
Auch das Dietrich-Keuning-Haus bleibt für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote geöffnet. Offen bleibt ebenso der Kinder- und Jugendbereich nach den Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Dagegen entfallen alle geplanten Kulturveranstaltungen im DKH.
Einrichtungen, die im November geschlossen sind
– Theater Dortmund,
– Konzerthaus Dortmund,
– alle Museen und Ausstellungen der Stadt sowie das Dortmunder U und die Gedenkstätte Steinwache,
– Zoo Dortmund,
– die Schwimmbäder und der Revierpark Wischlingen.
Die Musikschule Dortmund darf keinen Präsenzunterricht mehr anbieten und wird die Kurse, soweit wie möglich, als Distanzunterricht abhalten, z.B. online.
ver.di fordert Honorarfortzahlung für Musikschullehrkräfte während zweiter Corona-Schließungsphase: Grundsätzliche Festanstellungen oder mindestens gleichwertige Honorare langfristig notwendig (PM)
ver.di fordert Honorarfortzahlung für Musikschullehrkräfte während zweiter Corona-Schließungsphase: Grundsätzliche Festanstellungen oder mindestens gleichwertige Honorare langfristig notwendig
Die NRW-Landesregierung hat mit Eintreten der neuen Corona-Schutzverordnung Angebote von Musikschulen zum 1. November 2020 untersagt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die musikalische Bildung, sondern verschärft außerdem die Situation der Musikschullehrkräfte mit Honorarvertrag. Honorartätigkeiten werden meist deutlich schlechter bezahlt, die Bezahlung entfällt bei Erkrankung sowie während der Ferienzeiten sogar komplett. Damit sind die Honorarkräfte auf jede Stunde, die gegeben wird, angewiesen. ver.di NRW fordert eine Fortzahlung der Honorare während der aktuellen Schließungsphase und setzt sich für eine langfristige Festanstellung von Musikschullehrkräften ein.
„In dieser Krise zeigt sich verstärkt, wie prekär viele Musikschullehrkräfte mittlerweile arbeiten. Wir fordern deshalb eine Fortzahlung der Honorare, damit die Kolleginnen und Kollegen der Musikschulen nicht erneut in Not geraten“, erklärte Christof Büttner, Fachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie in NRW. „Die Schließung der Musikschulen darf jetzt nicht zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin schon prekär beschäftigten Honorarkräfte führen. Langfristig brauchen wir deshalb mehr Festanstellungen und mindestens gleichwertige Honorare.“
In NRW ist ein Teil der Musikschullehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigt. Je nach Musikschule erhalten Honorarkräfte weniger als die Hälfte des Entgelts ihrer festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Es müsse nun schnell gehandelt werden, um die Situation der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.
Corona-Rundbrief Nr. 29 des Kulturrats NRW (PM)
Corona-Rundbrief Nr. 29 des Kulturrats NRW
Der jetzige Lockdown trifft das Leben in Deutschland hart. Es ist eine Jahrhundertkatastrophe – und wir stehen erst am Anfang düsterer Monate. Ganz Europa steht unter Schock. Nirgendwo haben Konzerthäuser und Theater geöffnet – im Übrigen auch keine Restaurants. Wir können nur hoffen, am Ende des Monats unter den Bedingungen, die vorher galten, die Kultur wieder anzufahren. Es geht auch nicht gerecht zu – das hat die Kanzlerin gestern eingeräumt. Es wurde zwischen Schließung und Öffnung abgewogen. Alles muss auf das Grundrecht des Lebensschutzes bezogen werden.
Die Debatte hat insgesamt eines bewirkt: die Bedeutung der Kultur für den einzelnen und für die Gesellschaft ist deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gebracht worden. So hat auch die Bundeskanzlerin in ihrer Pressekonferenz deutlich auf die Situation der Kultur und auf die Folgen der Einschränkungen hingewiesen. Möge man sich bei künftigen Entscheidungen darauf besinnen. Ich habe in zahlreichen Interviews versucht, diese Aspekte zu verdeutlichen. Vor allem war auch nachdrücklich zu widersprechen, wenn die Kultur in die Nähe von Freizeitvergnügen gerückt wurde.
Es muss auch im Bewusstsein bleiben, dass enorme Anstrengungen für einen Corona-gerechten Betrieb der Kultureinrichtungen geleistet wurden. Wir werden sie nach diesem Monat noch brauchen. Wir sind zwar unverändert der Meinung, dass das von Gesundheitsämtern festgestellte Infektionsgeschehen im Wesentlichen nicht von Kulturstätten ausgegangen ist. Aber es geht wohl auch darum, Kontakte vollständig zu beschränken.
Und noch etwas ist in dieser Situation wichtig: Wir erwarten Solidarität mit der Kultur. Aber auch wir müssen uns solidarisch zeigen, z. B. mit den Soloselbständigen, die nicht im Kulturbereich arbeiten, und gegenüber den vielen privatwirtschaftlichen Veranstaltern.
Was ist jetzt zu tun:
Es müssen die Folgen klar benannt werden – die immateriellen und die materiellen. Dazu stellen wir Forderungen auf. Das ist mit der 10-Milliarden-Hilfe für November nicht getan. Die Rettungsschirme von Land und Bund müssen vor allem für die Künstler*innen ausgebaut und verlängert werden. Die kulturpolitischen Belange müssen noch deutlicher in die Landespolitik eingebracht werden. Das gilt u.a. für den Gesundheitssektor. Der hektische Umgang mit Erlassen unter Ausklammerung der besonderen Situationen der Kulturstätten muss ein Ende haben.
Es müssen Öffnungsperspektiven, Öffnungsoptionen entwickelt werden. Eine gewisse Planungssicherheit muss angestrebt werden. Dazu hat die NRW-Kulturministerin eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Kulturverbände müssen in diesen Prozess eingebunden werden.
Außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung sollten wie Schulen kontinuierlich weiter betrieben werden. Dabei kann auf Angebote für größere Gruppen verzichtet werden. Die Corona-Schutzverordnung vom 2. November 2020 sollte in § 7 in dieser Hinsicht revidiert werden. Online-Angebote sind im Übrigen seit dem Beginn der Pandemie weiter entwickelte Möglichkeiten, die uneingeschränkt möglich sind. Die meisten Bundesländer lassen die Musikschulen im Betrieb. NRW sollte sich dem anschließen.
Besonders liegen uns die Kommunen in Nordrhein-Westfalen am Herzen. Für das Jahr 2020 hat der Landtag NRW im September ein Gesetz verabschiedet, das den Gebietskörperschaften gestattet, die Corona-bedingten Schäden neben ihren originären Haushalten zu isolieren, um sie in den nächsten Jahrzehnten schrittweise abzuzahlen. Außerdem wurde die Verpflichtung zur Aufstellung von Nachtragshaushalten und Konsolidierungsprogrammen für die Phase der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Verfahren müssen über das Jahr 2020 hinaus auch Gültigkeit für das Jahr 2021 haben. Die Landesregierung soll eine entsprechende Gesetzes- und Rechtslage jetzt herbeiführen. Denn sonst besteht das massive Risiko, dass die Kommunen, die im Augenblick ihre Haushaltssatzungen für das Jahr 2021 vorbereiten müssen, zu dramatischen Budgetkürzungen im Kunst- und Kulturbereich verpflichtet sind. Ohne ein zeitnahes Handeln der Landesregierung führt die aktuelle Lage der Kommunalhaushalte zu einer dramatischen Gefährdung des Kulturlebens und der freien Kunst- und Kulturszene im Lande.
Corona-Hilfen
Die Schließung der Kulturstätten und ihrer Kultursparten, die auf Publikum angewiesen sind, muss in Bezug auf die Folgen aufgefangen werden. Der Kulturrat NRW hat der Kulturministerin eine Liste mit Vorschlägen zu Hilfsprogrammen des Landes übermittelt. Denn die wichtigste kulturpolitische und kulturadministrative Aufgabe bleibt es, sich sofort intensiv in Bezug auf Schließungsszenarien und auf Corona-Hilfen für das Jahr 2021 vorzubereiten und mit den Kulturverbänden darüber in den Dialog treten. Zur Abfederung der materiellen Folgen und zur Ausgestaltung des 10-Milliarden-Programms für November beziehen wir uns auch auf Vorschläge aus der Politik, u. A. von Bündnis 90/Die Grünen.
Der Ausgleich des Umsatzverlustes im November in Höhe von 75 % des Umsatzes aus dem November 2019 ist vom Ansatz her eine gute Maßnahme, doch ist die Referenz ungünstig gewählt. Da es manche Firmen im Vergleichszeitraum noch nicht gab oder sie einen Monat mit reduzierten Einnahmen hatten, sollte man kreative Lösung finden. Statt eines schlechten Monats als Vergleich sollte man besser ein Zwölftel des Jahresumsatzes nehmen.
Da viele noch keinen Steuerbescheid haben, sollte für die Vergleichsangabe eine Selbstauskunft genügen.
Selbständige und Kleinstunternehmer müssen den fiktiven Unternehmerlohn als förderfähige Ausgabe in die Überbrückungshilfe einbringen können, auch rückwirkend.
Wenn Gewerbetreibende ihre gemieteten Räume Corona-bedingt nicht mehr nutzen können, müssen sich Mietverträge anpassen lassen.
Für die Veranstaltungsbranche sollte ein besonderer Schutzschirm für nicht mehr stornierbare Kosten errichtet werden.
Überbrückungshilfe
Wir begrüßen es, dass die Überbrückungshilfe des Bundeswirtschaftsministers als Überbrückungshilfe II verlängert wurde. Seit dem 21. Oktober kann man Anträge über sein Steuerberatungsbüro, die Buchhaltung oder das Anwaltsbüro stellen. Fördermonate sind September bis Dezember 2020. Änderungsanträge können bis 30. November 2020 gestellt werden. Informationen gibt es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html. Doch die Zugangshürden zur Überbrückungshilfe müssen aus unserer Sicht deutlich gesenkt werden.
Die Überbrückungshilfe Plus in NRW räumt weiterhin die Möglichkeit ein, Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.000 Euro pro Monat zur erhalten. Fördermonate sind auch hier September bis Dezember 2020. https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2
Kurzarbeitergeld
Die Corona-Regelung des Kurzarbeitergelds geht in die Verlängerung bis Ende 2021. Dadurch fällt die Zahlung höher aus, je länger die Kurzarbeit andauert. In den ersten Monaten erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent, haben sie Kinder, 67 Prozent. Ab dem vierten Monat in Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld, mit Kind 77 Prozent. Wer sieben Monate lang in Kurzarbeit ist, erhält 80 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kind 87 Prozent. Zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld zählt, dass eine Einrichtung bereits Kurzarbeit anmelden kann, wenn mindestens zehn Prozent (zuvor ein Drittel) der Beschäftigten in der Firma von einem Arbeitsausfall von über zehn Prozent betroffen sind. Diese Regelung hilft auch vielen Kultureinrichtungen in NRW, die ihre Mitarbeiter*innen anders kaum halten könnten.
Jährlichkeitsprinzip
Viele Akteure und Einrichtungen des Kulturlebens haben das Problem, dass sie geförderte Vorhaben über die Jahresgrenze hinaus verschieben müssen, die Fördermittel jedoch nicht übertragen dürfen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW bemüht sich nach unseren Informationen um Abhilfe und versucht einen Erlass auf den Weg zu bringen, der Übertragungen ins Jahr 2021 begrenzt möglich macht. Sollte dies scheitern, besteht für die Akteure die Möglichkeit, die zurückgegebenen oder nicht abgerufenen Mittel aus einem Selbstbewirtschaftungsfonds des Ministeriums neu zu beantragen.
Zum Schluss
In Bezug auf die Corona-Schutzverordnungen fordern wir vor allem, dass der Wert der Kultureinrichtungen und der kulturellen Bildung für sich und im gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen und berücksichtigt wird. Nicht zuletzt sind Kultureinrichtungen Foren, auf denen der gesellschaftliche Diskurs stattfindet, der jetzt dringender denn je nötig ist.
Die Krise hat viele Energien freigesetzt, Erfindungsreichtum wurde sichtbar, die Kunst der Improvisation. Das alles ermutigt – und sollte auch nach Corona weiterwirken. Gehen wir mit Mut in die Zukunft.
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW
PM Polizei Dortmund: Zugeklebte Scheiben und ein reger Kundenverkehr wirken verdächtig…
Pressemitteilung Polizei Dortmund: Zugeklebte Scheiben und ein reger Kundenverkehr wirken verdächtig…
…und führen die Polizeibeamten geradewegs zu einer Vielzahl von Verstößen. So richtete sich am Montagabend (16.11.) eine Kontrolle gegen ein Lokal an der Gerichtsstraße.
Den ersten Erkenntnissen zufolge wurden die Beamten gegen 21.40 Uhr auf eine Bar hingewiesen, die offensichtlich trotz geltender Bestimmungen geöffnet hatte. Im Innenraum stellten sie mehrere Personen fest, die Shisha rauchten und Alkoholika tranken. Nach Angaben des Betreibers, einem 21-jährigen Dortmunder, hatte dieser die Bar erst vor wenigen Tagen erworben. Eine Konzession beantragte er bislang nicht. Ebenso wenig lag keine Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke vor. Der Betrieb wurde daher untersagt und das Lokal geschlossen. Den 21-Jährigen erwarten gleich mehrere Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach der Abgabenordnung sowie Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung, das Nichtraucher- und Gaststättengesetz.
Bei einem 23-jährigen Gast fanden die Polizisten zudem eine Plastiktüte mit augenscheinlichem Cannabis. Diese stand unmittelbar vor dem Dortmunder auf einem Tisch. Bei seiner Durchsuchung entdeckten sie Bargeld in dealertypischer Stückelung und stellten sowohl die Drogen als auch das Geld sicher. Neben einem Bußgeld gemäß der Coronaschutzverordnung, fertigten die Beamten eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Alle Beteiligten erhielten einen Platzverweis.