Es ist leider nicht immer so wie beim Fahrradfahren: einmaliges Erlernen reicht im Prinzip fürs Leben. Wer nach längerer Arbeitslosigkeit jedoch das Glück hat, eine neue Beschäftigung zu finden, trifft auf eine veränderte Welt. Da mag es hier und da kriseln. – Präventiv und begleitend, um neue Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren, nimmt sich diesen Problemen ein Pilotprojekt des Dortmunder Jobcenters an.
Pilotprojekt des Jobcenters zunächst exklusiv im Eingangsbereich des Königshofs in der Nordstadt
Neu im Job, das heißt unter anderem: Adaption, auch Assimilation an neue Verhaltensregeln, Reorganisation des Alltags, Koordination von Beruf mit familiären Ansprüchen – und dann noch der ganze Papierkram, ohne den Deutschland nun mal nicht geht. Für Menschen, die nach einer gewissen Phase der Erwerbslosigkeit wieder eine Beschäftigung annehmen, ändert sich viel, manchmal auch zu viel.
Mit der Arbeitsaufnahme können sehr individuelle Schwierigkeiten verbunden sein oder eine Reihe typischer – vor allem leistungsrechtlicher – Fragen aufkommen und dadurch neue Hindernisse entstehen, die überwunden werden müssen, damit sich das Beschäftigungsverhältnis stabilisieren kann.
Seit Ende Januar dieses Jahres bietet das Jobcenter Dortmund für diese Zielgruppe mit einer neuen Organisationseinheit, der „Job-Begleitung“, koordinierte Hilfen an. Das Pilotprojekt richtet sich an KundInnen, die gerade eine Stelle gefunden haben, daher zeitnah auf dem ersten Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachgehen werden und bislang am Standort Königshof betreut wurden.
Der niederschwellige Service soll noch bis Ende Mail laufen und wird parallel dazu evaluiert. Bis dahin ist das Projekt zunächst auf eine Anlaufstelle im hinteren Teil des Eingangsbereichs im Königshof beschränkt. Bei Erfolg soll es auf alle Liegenschaften des Jobcenters ausgeweitet werden.
Barrierefreie Beratung und Begleitung durch erfahrene Fachleute aus dem Jobcenter
Besetzt ist die neue Job-Begleitung im Kern mit einem Tandem aus einer Leistungsberaterin und einem Jobcoach. Die barrierefreien Räumlichkeiten im Königshof an der Steinstraße können zu den gängigen Öffnungszeiten des Jobcenters ohne Terminabsprache aufgesucht werden.
Geboten werden den zukünftigen ArbeitnehmerInnen ausführliche Beratungen zu Anspruchsfragen und eine anfängliche, unterstützende Begleitung im Berufsleben.
Da wird darüber informiert, welche Unterlagen sie einreichen müssen, auf welche Leistungen seitens des Jobcenters eventuell noch ein Anrecht besteht oder welche alternativen Ansprüche auf Sozialleistungen sie geltend machen können, wie etwa Wohngeld. – Eben über alles, was das Organisatorische und Finanzielle betrifft, damit keine ersten Stolpersteine den neuen Weg ins Berufsleben dem Risiko des Scheiterns aussetzen.
Geholfen werden soll den ArbeitnehmerInnen durch die Job-Begleitung im Weiteren bei allen Anliegen rund um die erfolgreiche Arbeitsaufnahme. Der Gedanke dahinter sei gewesen, erläutert Vitalia Seidel, Pressesprecherin des Jobcenters, die vorhandenen Kräfte bei der Gestaltung der Übergange von der Arbeitslosigkeit in den Job zu bündeln, weil sonst in ihrem Hause alle Teams „etwas anders“ arbeiteten. Um die 30 ArbeitnehmerInnen seien bislang in dem Pilotprojekt begleitet worden.
Unliebsame Überraschungen bei Aufnahme einer Tätigkeit leider an der Tagesordnung
Ein gängiges Problem von auf den Arbeitsmarkt Wieder- oder Neueintretende besteht beispielsweise darin, wie die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung überbrückt werden soll. Denn nach SGB II ist für das Jobcenter bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zur Berechnung von Leistungsansprüchen der Tag des Zuflusses entscheidend.
Da das Jobcenter seine Leistungen für einen bestimmten Monat nämlich bereits zum Ende des Vormonates erbringt, viele Arbeitgeber die Gehaltszahlungen aber erst zum Ende eines Arbeitsmonats überweisen, entsteht für den fraglichen Zeitraum insofern eine Überbezahlung, als für denselben Monat zweimal Geld geflossen ist: zu Beginn und am Ende.
Und so kommt es sofort nach der Arbeitsaufnahme für viele zu einer bösen Überraschung: Das Jobcenter wird das in diesem Sinne unrechtmäßig zugeflossene Geld zurückfordern, obwohl die betroffenen ArbeitnehmerInnen es faktisch gar nicht in der Tasche haben. Denn es gab nur formal, nicht aber realiter einen doppelten (oder erhöhten) Geldzufluss für einen bestimmten Kalendermonat.
Bei Adaptionsproblemen: Jobcoaching für NeueinsteigerInnen auch am Arbeitsplatz
Hier kann unter Umständen ein als Ermessensleistung gewährtes Einstiegsgeld helfen. In bestimmten Fällen können auch die Fahrtgelder zum neuen Arbeitsplatz für drei Monate vom Jobcenter übernommen werden. Ebenfalls halten die MitarbeiterInnen in dem Projekt Kontakt zum Arbeitgeber, um die Orientierung im neuen beruflichen Umfeld zu erleichtern.
Der Jobcoach sei allemal bereit, raus zu fahren, bekräftigt Vitalia Seidel, um vor Ort am Arbeitsplatz Eindrücke bei auftretenden Einarbeitungs- oder anderen Adaptionsproblemen zu gewinnen: Wo liegen im Einzelfall die Schwierigkeiten, welche lösungsorientierten Vorschläge gibt es?
Die neue Begleitungseinrichtung leistet nach der Arbeitsaufnahme maximal Unterstützung für ein halbes Jahr, mehr ist leider nicht drin. Dabei baue das Jobcenter, so die Pressesprecherin, auf den Erfahrungsschatz der KollegInnen und maximale Flexibilität bei Bereitstellung und Abstimmung von Hilfen.
Zusätzlich können die KundenbegleiterInnen bei Bedarf als sozialpädagogische BetreuerInnen in Fragen der Lebensbewältigung und Alltagsorganisation fungieren oder an spezialisiertere Stellen weiterleiten, wenn es etwa darum geht, Familie und Beruf miteinander zu koordinieren.
Weitere Informationen:
- Jobcenter Dortmund, Königshof 1, Eingang von der Steinstraße aus.
- Die Job-Begleitung befindet sich auf der Eingangsebene: immer gerade durch, bis dann rechts.