![Empfänger:innen von Sozialleistungen bekommen durch den „Dortmund-Pass“ bzw. die neue „Dortmund-Karte“ Vergünstigten für städtische Kultur- und Freizeitangebote. Unter anderem ist somit der Eintritt zu allen Sonderausstellungen im Dortmunder U kostenfrei.](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2024/02/nsb-skyline-dortmund-dortmunder-u-02.jpg)
Die Dortmund-Karte, vormals Dortmund-Pass, gewährt Sozialleistungsempfänger:innen Rabatte für Kultur- und Freizeitangebote. Der neue Scheckkarten-Look ist handlicher. Auch neue Personengruppen können profitieren.
Die ausgestellten Dortmund-Pässe behalten ihre Gültigkeit
Der Sozialausschuss der Stadt Dortmund hat ein neues Konzept für den Dortmund-Pass beschlossen. Das Angebot läuft ab sofort unter dem Namen „Dortmund-Karte“. Damit erweitert sich das Angebot.
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Die neue Dortmund-Karte bietet noch mehr Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, Vergünstigungen für Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Die bestehenden DO-Pässe behalten ihre Gültigkeit. Die Inhaber:innen können weiterhin die damit verbundenen Vorteile nutzen.
Mit der neuen Dortmund-Karte, die im Scheckkartenformat erscheint, profitieren nun zusätzlich vier weitere Personengruppen von dem erleichterten Zugang zu vergünstigten Angeboten.
Mehr Menschen können von den Vergünstigungen profitieren
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Die neue Karte kommt im Scheckkartenformat und ist klein, handlich und passt perfekt ins Portemonnaie. Außerdem können noch mehr Menschen die Dortmund-Karte in Anspruch nehmen. Bisher konnten Personen, die folgende Leistungen bezogen, die Karte beantragen:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Neu berechtigt sind nun Menschen, die folgende Leistungen beziehen:
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Auch Wohngeldempfänger:innen sind jetzt anspruchsberechtigt. Archivfoto: Sascha Fijneman für Nordstadtblogger.de Kinderzuschlag (durch die Familienkasse)
- BAföG (nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Wohngeld
- Familien/Alleinerziehende, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von den Elternbeiträgen für Kitas, die Kindertagespflege und den Offenen Ganztag befreit sind.
Das sind die Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen
- Städtische Hallenbäder (Nordbad, Südbad): Kinder/Jugendliche 0,50 Euro, Erwachsene 2 Euro
- Westfalenpark: Eintritt frei
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Inhaber:innen können für zwei Euro Eintritt den Dortmunder Zoo besuchen. Der reguläre Eintritt liegt für Erwachsene bei 9,50 Euro. Foto: Marcel Stawinoga für den Zoo Dortmund Zoo: Eintritt 2 Euro, Jahreskarte 13 Euro
- Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten: Eintritt frei
- Theater Dortmund: 50 Prozent Ermäßigung
- Bibliotheken / Institut für Zeitungsforschung: 50 Prozent Ermäßigung
- Volkshochschule: 50 Prozent Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt (nicht auf den Sachkostenanteil)
- Musikschule: 50 Prozent Ermäßigung
- Dietrich-Keuning-Haus: 50 Prozent Ermäßigung (auf die vom Dietrich-Keuning-Haus selbst durchgeführten Programmangebote)
- Dortmunder „U“: Freier Eintritt zu Sonderausstellungen (der Besuch aller anderen Einrichtungen ist bereits kostenfrei.)
Interessierte können die „Dortmund-Karte“ online beantragen
Der einfachste und schnellste Weg führt über den Online-Antrag. So funktioniert es: ausfüllen, Nachweis hochladen, abschicken und die Dortmund-Karte kommt per Post.
![Eine Übersicht über die Standorte der „lokal-Willkommen“-Büros in Dortmund, finden Sie unter nebenstehendem Link.](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2023/09/lokal-willkommen-fuer-fluechtlinge-in-brackel_9093-nsb-300x164.jpg)
Eine persönliche Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Dortmunder:innen in den Seniorenbüros oder den verschiedenen stadtweiten Einrichtungen von „lokal willkommen“.
Bei weiteren Fragen zur Dortmund-Karte steht die Hotline unter 0231/50 10 987 zur Verfügung. Für die Ausstellung der Dortmund-Karte an Bürgergeldempfänger:innen bleibt das Jobcenter zuständig. Hier sollte der entsprechende Online-Antrag des Jobcenters verwendet werden.
Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!