Kirchenasyl in der Nordstadt ist beendet – Verwaltungsgericht hält die geplante Abschiebung für rechtswidrig

Dortmund Tatort Hydra in der Pauluskirche. 5. Dortmund-Tatort spielt im Neonazi-Milieu. Rudelgucken in der Pauluskirche unter Polizeischutz
Die Lydia-Gemeinde gewährte dem asylsuchenden Mann Kirchenasyl.

Im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund ist ein zweites Kirchenasyl erfolgreich beendet. Der asylsuchende Mann aus Myanmar (ehemaliges Burma) kann jetzt seinen Fall den deutschen Behörden vortragen. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts hält die geplante Abschiebung durch die Bundesbehörde für rechtswidrig.

Kirchenasyl wurde von der Ev. Lydia-Gemeinde in der Nordstadt gewährt

Ende August hatte ihm die Lydia-Kirchengemeinde im Dortmunder Norden Kirchenasyl gewährt. er gehört der in Myanmar verfolgten Minderheit der Rohingya an. Mehrere seiner Familienangehörigen kamen bei Übergriffen in den vergangenen Jahren und auf der Flucht durch verschiedene Länder ums Leben.

Die Behörden wollten ihn nach Frankreich abschieben. Weil dort sein Asylantrag bereits abgelehnt wurde, drohte die zwangsweise Rückführung in sein Heimatland.

Eine Klage seines Rechtsanwaltes vor dem Verwaltungsgericht blieb zunächst erfolglos. Gemeinde und Kirchenkreis waren deshalb davon überzeugt, dass „die besondere Gefährdungslage des Flüchtlings von den Behörden nicht angemessen gewürdigt wurde“, so Superintendent Ulf Schlüter. Das Bundesamt ist deshalb um eine erneute Überprüfung gebeten worden.

Dank für die Hilfe und Unterstützung seitens der Gemeindemitglieder

Pfarrer Friedrich Laker von der Lydia-Kirchengemeinde freut sich über das erfolgreiche Kirchenasyl und bedankt sich bei allen Engagierten aus der Gemeinde und dem ehrenamtlichen Kreis der Flüchtlingshilfe. „Die großartige Unterstützung von vielen Seiten hat die Durchführung des Kirchenasyls leicht gemacht.“

„Das Kirchenasyl hat Zeit verschafft, um über den Fall neu nachzudenken und dem Asylsuchenden damit eine neue Chance gegeben“, so Friedrich Stiller, Pfarrer für Gesellschaftliche Verantwortung. Der Flüchtling kann jetzt seinen Fall erneut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vortragen.

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Reaktionen

  1. VKK DO

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