Kinder- und Jugendförderung unterstützt einkommensschwache Familien

Musikschule im Zeichen der Kammermusik.
Von Bastel- und Kreativangeboten über musische, politische und kulturelle Bildungsveranstaltungen reicht die Förderung. Foto: Klaus Hartmann

Der Verwaltungsvorstand befasste sich  mit der Anpassung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung sowie der Miettarife der Geräteausleihstelle des Jugendamtes. Vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien sollen diese Änderungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Die Kinder- und Jugendförderung erschließt besonders für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen vielfältige Angebote zur sinnvollen und persönlichkeitsfördernden Freizeitgestaltung. Die Angebotsbandbreite reicht von Bastel- und Kreativangeboten über musische, politische und kulturelle Bildungsveranstaltungen. Die Teilnahme an einer Tagesfahrt innerhalb Dortmunds würde dann beispielsweise für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren drei statt zwei Euro, für Jugendliche ab 15 Jahren fünf statt drei Euro kosten. Zahlreiche andere Beiträge bleiben unverändert.

Viele Angebote bleiben für Dortmund-Pass-Inhaber kostenlos

Die Teilnehmerbeiträge werden auch weiterhin unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte festgelegt. Für alle angebotenen Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen gilt, dass keine Beiträge anfallen, wenn die Veranstaltungen und Fahrten vorrangig bildungspolitische, erzieherische oder sozialpädagogische Intentionen verfolgen.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen sechs und 27 Jahren, die im Besitz des Dortmund-Passes sind, ist die Teilnahme kostenlos. Die Teilnehmerbeiträge sind letztmalig 2002 neu festgesetzt worden. Durch diese Erhöhung können die gestiegenen Sach- und Honorarkosten kompensiert werden.

Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für die Ausleihe von Spielgeräten des Jugendamtes

Neu festgesetzt werden sollen auch die Miettarife für die Ausleihe von Spielgeräten des Jugendamtes. Nach der letztmaligen Änderung der Miet- und Benutzungsordnung in 2002 sind bei einigen Geräten moderate Anhebungen der Mietsätze erforderlich geworden. Der Grund liegt in den Kostensteigerungen für Material und Reparaturen in den letzten elf Jahren. Beispiele sind hier die Hüpfburg und die Rollenrutsche. Erstere soll in der Ausleihe 185 statt bislang 170 Euro, letztere 60 anstatt 56 Euro kosten.

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