Von Marcus Arndt
Das Dortmunder Amtsgericht kommt nicht zur Ruhe, wenn es darum geht, Dortmunder Neonazis für ihre Vergehen der letzten 15 Monate abzuurteilen.
Rechtsextremistin stand vor Gericht – Begleiter wurde bereits verurteilt
Jetzt musste sich die Rechtsextremistin Damiana G. (25) den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Dortmund vor dem Amtsgericht Dortmund stellen.
Ihr wurde vorgeworfen, zusammen mit ihrem Begleiter, dem Neonazi Andre P., am 7. Januar 2015 eine Journalistin bei einer Bürgerinfoveranstaltung an der Segenskirche im Stadtteil Eving als „alte Hure“ und „dreckige Fotze“ beleidigt zu haben, während ihr Begleiter u.a. versuchte, der Journalistin das Handy aus der Hand zu nehmen.
Dieser wurde bereits wegen dieser und anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von 190 Tagesätzen verurteilt.
Zeugen nahmen friedliche Antifaschisten und aggressive Neonazis wahr
Jetzt wurde seiner Begleiterin der Prozess gemacht. Die Angeklagte gab an, dass sie sich von der Journalistin bedrängt gefühlt habe, weil diese Fotos von der Gesamtsituation vor der Kirche mit ihrem Handy fertigte.
Die antifaschistischen Demonstranten und die viele Polizei hätten allgemein für Anspannung gesorgt. Sie gab zu, die Journalistin mit „ Halts Maul“ und auch später vielleicht “Fotze“ genannt zu haben, bestritt jedoch „alte Hure“.
Diese Auffassung teilten die Zeugen vor Gericht jedoch nicht – ganz im Gegenteil: Ein Polizist schilderte die gesamte Situation vor der Kirche als entspannt – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als ein Polizeibeamter von einem Neonazi schwer verletzt wurde.
Er nahm die linken Gegendemonstranten mehr als passive Teilnehmer wahr, die friedlich ihren Protest kundgaben – ganz im Gegensatz zu den sehr aggressiven Rechten.
Neonazi-Begleiter machte von seinem Aussageverweigungsrecht Gebrauch
Auch der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Andre P. wurde als Zeuge vorgeladen, machte jedoch von seinem Aussageverweigungsrecht Gebrauch, da er selbst Tatbeteiligter war.
Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und beantragte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das Gericht folgte dieser Forderung.
Appell an eine Abkehr von rechtsextremen Weg
Nach der Urteilsbegründung appellierte Amtsrichter Schwenger an das Gewissen der Rechtsextremistin, da dies ihre erste Verurteilung sei. Er hoffe, dass es sich dabei auch um ihr letztes Vergehen handeln würde.
„Man gerät manchmal in Kreise oder an scheinbare Freunde, wo sich die Spirale des Strafgesetzbuches sehr schnell nach oben dreht, bis zu einer Haftstrafe.“
Er riet der Verurteilten, in einer ruhigen Minute einmal in sich zu gehen, ob der Weg, den sie gerade einschlägt, der richtige sei.
Es sei nie zu spät umzukehren. Allerdings ließ der Richter auch durchblicken, dass er, aufgrund der Mimik der Verurteilten und der zwei anwesenden Rechtsextremen im Saal, wenig Hoffnung habe, dass seine Worte Gehör fänden.
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