In diesem Jahr wird es wieder 18 traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer geben. Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Die Veranstaltungen finden größtenteils am Ostersamstag statt. Drei Osterfeuer werden am Ostersonntag und eines am Ostermontag durchgeführt.
Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist abgelaufen
Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird – wie immer – bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht.
Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig verwendet werden.
Damit werden Umwelt und Anwohner:innen so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet. Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht angezündet werden.