Die Sache mit dem Religionsunterricht: Abmeldung ist ein Grundrecht

Humanistischer Verband NRW rät zur Thematisierung bei der Grundschulanmeldung

Es wird Zeit, die Kinder, die nächsten Sommer schulpflichtig werden, in der Grundschule anzumelden. Dabei stoßen Eltern häufig auf die Frage, welchen Religionsunterricht sie für ihr Kind wünschen. Der Humanistische Verband in NRW möchte mit Beginn der Anmeldezeit für die Grundschulen auf die Fallstricke beim Religionsunterricht hinweisen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein gesetzlich garantiertes Grundrecht

Archivbild: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Während im Kindergarten die Religionszugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit keine Rolle spielte, gibt es in der Grundschule das Unterrichtsfach Religion. Sowohl Eltern als auch Kinder stellt dies unter Umständen vor eine schwierige Auswahl, denn das Angebot entspricht nicht immer dem eigenen Wunsch.

Bei der Anmeldung des Kindes in der Grundschule muss also eine Entscheidung getroffen werden. Die frisch gebackenen Schüler:innen werden anschließend gemäß dem bei der Anmeldung gewählten religiösem Bekenntnis unterrichtet.

Der Humanistische Verband in NRW kritisiert, dass unwissenden Eltern gern verschwiegen würde, dass auch die Möglichkeit besteht, das Kind vom Religionsunterricht in Gänze abzumelden. „Das ist ein Grundrecht“, stellt Thomas Oppermann vom Humanistischen Verband in NRW klar.

Grundschulen verfügen nicht über ausreichend Alternativen

Was einfach klinge, sei in der Praxis aber viel komplizierter, so Oppermann. „Häufig bedeutet die Abmeldung des Religionsunterrichtes für Grundschulen einen enormen Aufwand. Denn es gibt bisher leider kein weltliches Alternativfach; die praktische Philosophie ist immer noch nicht eingeführt“, erklärt er. Deshalb müssten diese Kinder entsprechend den Ressourcen und Ideen der Schule betreut werden, meistens in Form von Förderunterricht.

Thomas Oppermann Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Nicht nur an kirchlichen Privatschulen, sondern auch an den staatlichen katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen sei die Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtend, stellt Thomas Oppermann fest. Und selbst die Anmeldung an solchen Schulen könne verweigert werden, wenn das Kind nicht der entsprechenden Konfession angehöre.

Auch wenn es das Grundrecht auf Religionsfreiheit gäbe, könne das Kind nicht in jeder Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Viele Probleme und Enttäuschungen ließen sich häufig frühzeitig klären, wenn bereits bei der Anmeldung die „Sache mit dem Religionsunterricht“ angesprochen und geklärt würde, rät Thomas Oppermann.

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