Kaum Hoffnung für den Seniorenwohnsitz Nord an der Schützenstraße: Der Abriss ist beschlossene Sache. Allerdings „Schweren Herzens“, versichert Martin Kaiser, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH. Wenn es ein Ersatzgrundstück für einen zeitnahen Neubau gebe, würde er gerne auf den Abriss verzichten.
Gesetzgeber schreibt ab 1. Oktober 2018 eine 80-prozentige Einzelzimmerquote vor
„Ich hänge an dem Gebäude. Ich habe mich regelrecht verliebt“, betont Kaiser. Doch er habe eine Entscheidung treffen müssen, wie lange er die bauliche Situation und die Ungewissheit dem Personal und den BewohnerInnen noch zumuten könne.
Denn der ursprüngliche Plan, zeitnah einen Neubau auf dem ehemaligen Sportplatz am Ende der Schützenstraße zu beginnen, sind in weite Ferne gerückt. Frühestens in zwei bis drei Jahren gebe es Baurecht. Zu spät für die bisherige Einrichtung. Denn der Gesetzgeber schreibt ab dem 1. August 2018 eine Einzelzimmer-Quote von 80 Prozent vor.
Am bisherigen – zudem sehr sanierungsbedürftigen – Standort ist das nicht möglich. Eine Ausnahmegenehmigung könne es nur geben, wenn man nachweisen könne, dass ein Neubau in greifbarer Nähe sei. Doch ein möglicher Baubeginn in zwei bis drei Jahren erfülle dies nicht. Anders sehe es aus, wenn im Garten mit dem Neubau begonnen werde. Dann sollen dort 80 Einzelzimmerplätze auf zwei Etagen entstehen.
Kein Kulturzentrum für ältere MigrantInnen und Servicewohnen bei Abriss
Sollte es ein zeitnah bebaubares Grundstück im Umfeld geben, würde er dies vorziehen und das historische Gebäude erhalten. Denn dafür gab es auch schon eine neue Nutzung: Nach einer Sanierung habe man mit dem Verband der Migrantenorganisationen (VMDO) ein Kulturzentrum für ältere MigrantInnen und Servicewohnen dort schaffen wollen.
„Auch vier Arztpraxen wollten mit reingehen“, berichtet Kaiser. Daraus wird nun nichts. Es sei denn, es findet sich ein mindestens 4500 Quadratmeter große Grundstück.
Warum so ein großes Grundstück? Wäre ein mehrstöckiges Bauen nicht auch möglich? „Der Flächenbedarf richtet sich nach den baulichen Vorgaben des LWL“, erklärt Kaiser. Eine Pflegeeinrichtung besteht idealer Weise aus zwei Wohnbereichen für jeweils 40 BewohnerInnen auf einer Ebene. Innerhalb dieser Wohnbereiche werden dann zwei bis drei Wohngruppen-Konzepte eingerichtet.
Das ganze lässt sich am besten – auch aus pflegerischen Versorgungsaspekten – über zwei Ebenen organisieren. Dafür brauchen wir die Fläche. Der jetzige Bau entspricht mit seinen drei Geschossen in keinster Weise den Anforderungen an eine zeitgemäße Pflege und Betreuung“, betont Martin Kaiser.
Die Stadt selbst sieht sich übrigens nicht in der Pflicht, nach einem Ersatzgrundstück zu suchen. Dies hätte man nur getan, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden wäre. Doch so sieht man dafür keine Notwendigkeit, teilte die Stadtpressestelle auf Nachfrage mit.