Die ersten Sonntags-Gottesdienste nach der Corona-bedingten Pause finden in Dortmund, Lünen und Selm voraussichtlich am 10. Mai statt. Eine entsprechende Empfehlung an die Evangelischen Kirchengemeinden beschloss der Kreis-Synodalvorstand (KSV), das oberste Gremium des Evangelischen Kirchenkreises, auf seiner Sondersitzung im April. Der Starttermin ist auch mit den katholischen Gemeinden der Stadt abgestimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in allen Gemeinden zeitgleich der Kirchenbetrieb wieder aufgenommen werden kann , denn als Voraussetzung muss ein tragfähiges Schutz- und Hygienekonzept vorgelegt werden, das von der zuständigen Superintendentin/ dem zuständigen Superintendenten abgesegnet werden muss.
Voraussetzung für die Durchführung ist ein tragfähiges Schutzkonzept
Voraussetzung für das Abhalten von Gottesdiensten ist in jedem Fall ein tragfähiges Schutzkonzept. Jede Kirchengemeinde muss dieses zuvor für jede Kirche einzeln entwickeln. Laut KSV-Beschluss muss jedes Konzept zunächst der zuständigen Superintendentin/dem zuständigen Superintendenten zur Genehmigung vorgelegt werden. ___STEADY_PAYWALL___
Wenn es genehmigt ist, muss die Gemeinde es konkret umsetzen und für jeden Gottesdienst eine verantwortliche Person benennen, bevor ein Gottesdienst stattfinden kann. Das Schutzkonzept muss spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Gottesdienst in der Superintendentur vorliegen.
Die Grundlage für die Schutzkonzepte der Kirchengemeinden bieten inhaltliche Eckpunkte, die seitens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz derzeit auf Bundesebene mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgestimmt werden.
Einladung zum Gottesdienst im Autokino auf Phoenix-West am 1. Mai
Diese beinhalten Vorgaben zu Abstandsregelungen, Desinfektionsmöglichkeiten, ggf. Zugangsbeschränkungen und –kontrollen, separaten Ein- und Ausgängen, Einschränkungen des Gemeindegesangs u.a.m.. Nicht in allen Kirchengemeinden werden jedoch schon im Mai wieder Gottesdienste stattfinden.
Wann wieder in der eigenen Kirche zum Gottesdienst eingeladen wird, entscheidet ab dem 10. Mai jede Gemeinde in eigener Verantwortung. Im Vordergrund steht dabei stets der Schutz für Leben und Gesundheit aller Beteiligten. Viele Gemeinden werden auch weiterhin alternative Formen für Andacht und Gebet anbieten, etwa über Online-Portale, Telefon oder Kartengrüße.
In der Zwischenzeit laden die Evangelische und die Katholische Kirche in Dortmund am 1. Mai 2020 zu einem ökumenischen Auto-Gottesdienst auf dem Gelände des Autokinos Phoenix-West ein. Um 12 Uhr werden dort Superintendentin Heike Proske und der stellvertretende Stadtdechant, Pfarrer Michael Vogt, einen Gottesdienst feiern. Inhaltlich wird es um den Tag der Arbeit, Arbeiten unter den Bedingungen der Corona-Krise, um Überlastung und Kurzarbeit sowie Existenzängste gehen. Platz ist auf dem Gelände für ca. 230 Pkw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Darüber hinaus gelten dieselben Bedingungen wie bei den Vorführungen des Autokinos.
Weitere Informationen:
Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:
Nachfolge im Kampf für Demokratie und Vielfalt: Manfred Kossack übernimmt für Hartmut Anders-Hoepgen
Nachfolge im Kampf für Demokratie und Vielfalt: Manfred Kossack übernimmt für Hartmut Anders-Hoepgen
Nachfolge im Kampf für Demokratie und Vielfalt: Manfred Kossack übernimmt für Hartmut Anders-Hoepgen
Nachfolge im Kampf für Demokratie und Vielfalt: Manfred Kossack übernimmt für Hartmut Anders-Hoepgen
Nachfolge im Kampf für Demokratie und Vielfalt: Manfred Kossack übernimmt für Hartmut Anders-Hoepgen
Reader Comments
Ab 10. Mai wieder öffentliche Gottesdienste -Einhaltung der Auflagen erfordert gründliche Vorbereitung (Pressemitteilung)
Ab 10. Mai wieder öffentliche Gottesdienste -Einhaltung der Auflagen erfordert gründliche Vorbereitung
Die katholischen Gemeinden in Dortmund werden in der Mehrzahl zum 10. Mai wieder zu öffentlichen Gottesdiensten unter Auflagen einladen. So hieß es am Mittwoch in der Konferenz der Leiter der Dortmunder Pastoralverbünde.
Grundsätzlich sind öffentliche Gottesdienste ab dem 1. Mai wieder möglich, wovon einzelne Pastorale Räume Gebrauch machen. Es sei aber einiges an Vorbereitung und Organisation notwendig, um die Auflagen zu erfüllen. Daher empfiehlt Propst Andreas Coersmeier den Neustart ab 10. Mai. Was dann zu beachten ist, legen Rahmenbedingungen fest, die das Erzbistum Paderborn herausgegeben hat. Demnach sind die derzeit für alle Ansammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen in den Gottesdiensten einzuhalten. Darauf soll ein kircheneigener Ordnungsdienst, in der Regel Ehrenamtliche, achten. Auch das Abstandsgebot von 1,50 Metern muss nach allen Seiten eingehalten werden. „Für die Propsteikirche bedeutet dies, dass wir maximal mit 60 Menschen einen Gottesdienst feiern werden“, erläutert Propst Coersmeier. Üblicherweise finden in der Propsteikirche bis zu 360 Menschen Platz. Unschön sei die Vorstellung, Gottesdienstbesucher abweisen zu müssen, wenn die Höchstzahl der Teilnehmer erreicht sei. Erzbischof Hans-Josef Becker hatte am Mittwoch in Paderborn erklärt: „Von Normalität, wie wir sie sonst verstehen, kann allerdings noch lange nicht die Rede sein.“ Er bat alle Beteiligten um Verständnis, auch füreinander.
In der Propsteikirche beginnen die öffentlichen Gottesdienste mit dem Forums-Gottesdienst am 9. Mai um 18.30 Uhr. Die folgenden Sonntags- und Werktagsgottesdienste werden noch nicht wieder alle zu den gewohnten Zeiten gefeiert. Zunächst wird es ein eingeschränktes Programm geben. Die jeweiligen Termine der Gemeinden in den Pastoralen Räumen stehen auf deren Internetseiten sowie im Menü „Gottesdienste“ auf der Homepage der Katholischen Stadtkirche Dortmund (www.stadtkirche-dortmund.de) sobald eine Übersicht zur Verfügung steht.
Der Evangelische Kirchenkreis hat sich darauf verständigt, dass die Gottesdienste nach der Corona bedingten Pause ebenfalls ab dem 10. Mai wieder starten können. Mit Beginn der öffentlichen Feier von Gottesdiensten endet in den katholischen Gemeinden dann das sogenannte „Corona-Läuten“. Als Aufforderung zum gemeinsamen Gebet in räumlicher Trennung während der Zeit, in der öffentliche Gottesdienste nicht gefeiert werden konnten, wurde seit Mitte März täglich um 19.30 Uhr sowie am am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr geläutet.
Scharnhorst: wieder Gottesdienst mit versammelter Gemeinde – Genaue Beachtung der notwendigen Sicherheitsregeln (Pressemitteilung)
Scharnhorst: wieder Gottesdienst mit versammelter Gemeinde – Genaue Beachtung der notwendigen Sicherheitsregeln
Am kommenden Sonntag, 10. Mai, ist es so weit: Erstmals seit acht Wochen lädt die evangelische Kirchengemeinde Scharnhorst wieder zu einem Gottesdienst in die Auferstehungskirche ein. Beginn ist um 11.00 Uhr. „Wir freuen uns, dass sich nun wieder Menschen in unserer Kirche versammeln können“, sagt Pfarrerin Ruth Niehaus „Wir wissen dabei um unsere Verantwortung und haben ein Schutzkonzept entwickelt, das wir sorgfältig anwenden werden. Denn von unserer Gemeinschaft im Gottesdienst soll Stärkung ausgehen und keine neue Ansteckungsgefahr.“
Entsprechend behutsam ist die Gemeinde vorgegangen: Maßgeblich sind die Eckpunkte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt wurden. Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde konkrete Maßnahmen vorbereitet.
Folgende Regeln gelten demnach für Gottesdienste in der Kirche:
• Der Abstand zwischen zwei Personen beträgt zwei Meter in jede Richtung, entsprechend sind die Plätze in der Kirche markiert. Wer zu einem Haushalt gehört, darf aber näher zusammenrücken.
• Die Emporen in der Kirche werden nicht genutzt.
• Auf diese Weise reduziert sich die Zahl der Plätze in der Kirche auf 40. So viele Personen dürfen maximal am Gottesdienst teilnehmen. Das Betreten und Verlassen der Kirche geschieht durch zwei verschiedene Türen. Achten Sie bitte beim Betreten und Verlassen der Kirche auf die entsprechenden Abstände.
• Besucherinnen und Besucher desinfizieren sich am Eingang die Hände. Dazu wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.
• Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher in eine Liste eingetragen, die einen Monat aufbewahrt werden.
• Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher tragen einen Mund-Nasen-Schutz und sind gebeten, diesen mitzubringen.
• Auf Berührungen wie Händedruck zur Begrüßung oder Friedensgruß wird verzichtet.
• Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt.
• Das gemeinsame Singen bringt besondere Infektionsrisiken mit sich und unterbleibt deshalb.
Pfarrerin Niehaus: „Vieles, was wir jetzt in unserer Kirche praktizieren, ist ungewohnt, manches wird sich seltsam oder fremd anfühlen. Doch wir sind zuversichtlich, dass wir auch unter diesen besonderen Bedingungen fröhlich und nachdenklich zusammenkommen können, um Trost und Stärke zu empfangen, um Gott zu loben und ihm zu danken. Ob wir unsere Gottesdienste zukünftig auf der Homepage http://www.scharnhorst.ekvw.de einstellen, wird sich zukünftig zeigen.“.
Erste Gottesdienste an diesem Wochenende (Pressemitteilung)
Erste Gottesdienste an diesem Wochenende
In den zurückliegenden Wochen konnten Menschen in Dortmund wie auch andernorts Andachten und Gottesdienste nur im Internet oder mithilfe von schriftlich übermittelten Impulsen feiern. Ab dem kommenden Wochenende laden einige evangelische Gemeinden wieder zum sonntäglichen Präsenzgottesdienst in die örtliche Kirche ein.
Zugrunde liegen muss jedem der Gottesdienste ein Schutzkonzept, das die Gemeinde für ihre jeweilige Kirche entwickelt hat und das von der Superintendentur des Kirchenkreises genehmigt worden ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Besucherinnen und Besucher so weit wie möglich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bewahrt bleiben.
Insbesondere gilt es, auch in den Gottesdiensten, davor und danach die Abstandsregel von zwei Metern zu wahren. Entsprechend ist die Anzahl der Plätze in den Kirchen begrenzt worden. Während eines Gottesdienstes müssen Mund-/Nase-Schutzmasken getragen werden. Gemeinsames Singen, wie sonst in Gottesdiensten üblich, ist wegen der erhöhten Infektionsgefahr aufgrund der vermehrt ausgesonderten Aerosole untersagt. Wer einen Gottesdienst besucht, muss zudem Namen und Anschrift hinterlassen, um im Nachhinein etwaige Infektionsketten nachverfolgen zu können. So haben allerorts nach wie vor Leben und Gesundheit aller Beteiligten höchste Priorität.
Dennoch freuen sich die Menschen in zahlreichen Gemeinden wieder darauf, am Sonntagmorgen in ihre Kirche gehen zu können. In der Innenstadt laden die Stadtkirchen St. Marien (10 Uhr) und St. Reinoldi (11.30 Uhr) zum Gottesdienst ein. Und auch in zahlreichen Stadtteilen wird in den Kirchen gefeiert.
Die Stadtkirche St. Petri beginnt erst Pfingsten mit neuerlichen Präsenzgottesdiensten. Und auch einige Gemeinden haben sich noch gegen einen Start der Gottesdienste in ihren Kirchen entschieden. Wie etwa die evangelische Elias-Gemeinde setzen sie auf die Fortführung anderer Formate, etwa über Video, Podcast, Telefon oder Messenger-Dienste. „Wir haben nie aufgehört, Gottesdienste zu feiern, sondern haben einfach die Form geändert“, heißt es aus dem Presbyterium der Elias-Gemeinde. Daran will man bis auf weiteres festhalten.