Autofahrer:innen kennen den Grünpfeil schon lange: Als unbeleuchtetes Zusatzschild zeigt er ihnen an, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen rechts abbiegen dürfen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Die Voraussetzungen sind: Autofahrer:innen müssen zunächst anhalten und sich vergewissern, dass sie beim Rechtsabbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Neu ist: In Dortmund gibt es den Grünpfeil nun auch – und zwar exklusiv für den Radverkehr, zunächst an 24 ausgewählten Ampeln im Stadtgebiet.
Die rechtlichen Hürden für einen Grünpfeil sind hoch
Im April 2020 wurde der grüne Pfeil für Radfahrende bundesweit als neues Verkehrszeichen mit der Nummer 721 („Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“) eingeführt. Doch ob mit dem Kfz oder dem Rad: Alle müssen auch beim Grünpfeil erst anhalten, bevor sie rechts abbiegen. Andere Verkehrsteilnehmer*innen dürfen durch den Abbiegevorgang nicht gefährdet oder behindert werden.
Der Grünpfeil für den Radverkehr kann nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden und die Hürden dafür sind aus Sicherheitsgründen hoch. Abgesehen davon, dass rechts abbiegende Radfahrer:innen eine ausreichende Sicht auf Fußgänger:innen und Fahrzeuge haben müssen, benennt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung eine ganze Reihe Verkehrssituationen, bei denen Grünpfeile für den Radverkehr grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Die Straßenverkehrsbehörde hat rund 140 Lichtsignalanlagen im Dortmunder Stadtgebiet geprüft, ob sie für eine Grünpfeilregelung für den Radverkehr geeignet sind. Weitere werden folgen.
An den folgenden 24 Ampeln wurde bereits die Anbringung angeordnet:
- Hohe Straße FR Süden / Gerstenstraße
- Hohe Straße FR Norden / Saarlandstraße
- Hohe Straße FR Süden / Dudenstraße
- Hohe Straße FR Norden / Gutenbergstraße
- Beurhausstraße FR Osten / Hohe Straße
- Am Gardenkamp FR Süden / Baroper Straße
- Marie-Curie-Straße FR Süden / Otto-Hahn-Straße
- Wittener Straße FR Westen / Planetenfeldstraße
- Provinzialstraße FR Süden / Uranusstraße
- Provinzialstraße FR Norden / Dellwiger Straße
- Provinzialstraße FR Süden / Bövinghauser Straße
- Provinzialstraße FR Norden / Uranusstraße
- Lütgendortmunder Hellweg FR Osten / Provinzialstraße
- Provinzialstraße FR Süden / Holtestraße
- Bövinghauser Straße FR Westen / Provinzialstraße
- Bornstraße FR Süden / Schleswiger Straße
- Immermannstraße FR Westen / Schützenstraße
- Hamburger Straße FR Osten / Lippestraße
- Lindemannstraße FR Norden / Sonnenstraße
- Lindemannstraße FR Norden / Neuer Graben
- Lindemannstraße FR Süden / Neuer Graben
- Lindemannstraße FR Norden / Kreuzstraße
- Lindemannstraße FR Süden / Kreuzstraße
- Arndtstraße FR Westen / Ostwall
An der Einmündung Hohe Straße/Gerstenstraße in Fahrtrichtung Süden wurde in dieser Woche das erste Schild montiert – die anderen 23 Standorte folgen in den kommenden Tagen und Wochen.
Reader Comments
Norbert
Der Grünpfeil gilt auch für den Radverkehr (§ 37 StVO) und nicht nur für den Kfz-Verkehr.