Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung vom 3. Dezember im Stadtteil Hafen zieht die EDG erneut eine gemischte Bilanz. Außer Sperrmüll wurden erneut auch andere Abfälle abgelagert. Auch diese Abfälle wurden, entgegen der Planungen, am Ak- tionstag nur Sperrmüll zu sammeln, am Samstag abgefahren. Damit waren die Ver- kehrssicherheit gewährleistet und Umweltgefährdungen konnten ausgeschlossen werden. Im Stadtteil Hafen wurden rund 95 Tonnen Sperrmüll und rund 10,5 Tonnen andere Abfälle eingesammelt. Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten am Samstag vor allem Renovierungs- abfälle (68 Ablagerungen), Elektrogeräte (32), Reifen (15) und Hausmüll (103). An 34 Stellen wurden gefährliche Abfälle, wie z. B. Farben und Lacke, abgestellt, die vom Schadstoffmobil abgeholt wurden.
Nächste Sammlung am 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt
Der dritte und letzte kostenlose Sperrmüll-Termin in der Nordstadt findet am 10. Dezember 2022 im Stadtteil Nordmarkt statt.
Der digitale Abfallkalender (www.edg.de/abfallkalender) erleichtert die Planung für die Anwohner:innen. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender an, ob die Straße am 10. Dezember 2022 angefahren wird.
Die EDG ermahnt alle Anwohner:innen dringend, die folgenden Hinweise zu beachten:
Wann muss der Sperrmüll bereitstehen? Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? Ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg. Er muss für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen sein.
Außerdem darf vom Sperrmüll keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen ausgehen. Er muss auch gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, abgestellt werden (Verwechselungsgefahr).
Welche Gegenstände werden abgeholt? Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer- Spiegel ist Sperrmüll.
Was wird nicht mitgenommen? Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
Sperrmüll auf Privatgrundstücken wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt – dazu gehören Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, sowie Wiesen und Spielbereiche.
Die EDG weißt darauf hin, dass die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken kostenpflichtig ist. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie wird kontrolliert? Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwoh- ner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen.
Wer hilft bei Fragen? Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon (0231/9111-111) oder persönlich im Kunden- center Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 – 17 Uhr, Frei 7 -16 Uhr). Informationen auch unter www.edg.de