Erneut ein deutliches und hartes Urteil gegen die rechtsextreme Szene in Dortmund: Matthias Drewer (27) – bereits zehn (!) Mal rechtskräftig verurteilt – hat ein weiteres Hafturteil kassiert. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil kann der bekennende Nationalsozialist Berufung einlegen oder in Revision (lediglich Prüfung auf Rechtsfehler) gehen. Doch in Haft ist bzw. bleibt er trotzdem. Weil er die jetzt angeklagten Taten unter laufender Bewährung begangen hat, wurde Mitte Oktober wegen drohender Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft angeordnet. Die Haftgründe haben sich nach Ansicht des Schöffengerichts nicht geändert.
Freispruch für den Co-Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“, Sascha Krolzig
Drewer stand allerdings nicht alleine vor Gericht: Ebenfalls angeklagt wurde Der Co-Bundesvorstzende der Partei „Die Rechte“, Sascha Krolzig (32). Die Vorwürfe gegen ihn waren aber nach Ansicht des Schöffengerichts nicht haltbar – er wurde (zumindest in diesem Fall) gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte – freigesprochen.
Weitere Verfahren gegen Krolzig sind anhängig. Zudem sind mehrere bereits ergangene Urteile noch nicht rechtskräftig. Ihm drohen mehrere Haftstrafen. Der verhinderte Jurist und selbstständige Verleger wurde bereits 13 (!) Mal rechtskräftig verurteilt.
Bei zwei weiteren Neonazis – darunter auch Alexander Deptolla – wurde das Verfahren bereits im Vorfeld abgetrennt. Gegen sie wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert verhandelt.
Drewer und Krolzig waren wegen eines Vorfalls am Abend des 12.Oktober 2019 auf dem Dorstfelder Hellweg angeklagt, zwei Passanten bedrängt und verfolgt zu haben. Außerdem waren ein Flaschenwurf und Pfefferspray-Einsatz angeklagt. Für die insgesamt siebenstündige Verhandlung – sie wurde mehrfach durch Anträge der Verteidiger unterbrochen – waren acht ZeugInnen geladen.
Während sich der Flaschenwurf und die Tatbeteiligung von Krolzig nicht belegen ließen, war der Einsatz von Pfefferspray durch Drewer unstrittig. Die „konstruierte Notwehrbehauptung“ wertete das Schöffengericht allerdings als Schutzbehauptung, die Einlassungen von Drewer als schwach. Daher folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, dafür 22 Monate Haft zu verhängen. Eine Bewährungsstrafe kam wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und der Bewährungsverstöße nicht in Frage.
„Du Scheiß-Jude, Du Untermensch, Du feige Sau“ – antisemitische Äußerungen geahndet
Doch das war nicht das einzige Verfahren, weswegen Matthias Drewer in Dortmund vor Gericht stand. Während ein Beleidigungsvorwurf aus dem Mai 2019 wegen der anderen zu erwartenden Strafen eingestellt wurde, ließ sich eine weiterer Vorfall aus dem Jahr 2018 sehr wohl ahnden.
Diesen hatte Drewer sogar eingeräumt und selbst sein Verteidiger, Rechtsanwalt André Picker, zeigte sich ob der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von „nur“ 80 Tagessätzen für die antisemitischen Äußerungen seines Mandaten positiv überrascht.
Klare Worte fand daher der Vorsitzende Richter Hartmut Kiskämper: „Sie haben die Beleidigung zügig eingeräumt, vielleicht auch, um sie nicht ganz so hoch zu spielen. Das war eine antisemitische Riesensauerei“, empörte sich der Richter, der an die Aussagen erinnerte. „,Du Scheiß-Jude, Du Untermensch, Du feige Sau.’ Das muss auch aus generalpräventiven Gründen eine Konsequenz und eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen.“
Statt der geforderten 80 verhängte das Schöffengericht 150 Tagessätze Strafe, die in fünf Monate Haft umgerechnet wurden. Mit den 22 Monaten für die gefährliche Körperverletzung bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren. „Sie kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Nichts spricht für eine günstige Sozialprognose“, machte Kiskämper deutlich – er verwies auf die „hohe Rückfallgeschwindigkeit“ nach der vorzeitigen Haftentlassung und das „massive Bewährungsversagen“.
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Polizei Dortmund (Pressemitteilung)
Hohe Präsenz, schnelle Festnahme und Ermittlungen der Soko Rechts führen zu erneutem Urteil gegen Dortmunder Rechtsextremisten
Die hohe Polizeipräsenz und die damit einhergehende schnelle Festnahme eines Tatverdächtigen am 12. Oktober sowie die intensiven Ermittlungen der Soko Rechts mündeten jetzt in einem konsequenten Urteil gegen einen Dortmunder Rechtsextremisten. Matthias D. befand sich seit der verhandelten Tat am 12. Oktober in Untersuchungshaft und wurde nun zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Im Oktober war es in Dortmund-Dorstfeld zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe rund um D. und zwei Personen gekommen. Während dieser Auseinandersetzung hatte der Rechtsextremist Reizgas eingesetzt und mit einer Flasche geworfen. In das Urteil floss zudem eine antisemitische Beleidigung aus 2018 in das Urteil mit ein.
Polizeipräsident Gregor Lange begrüßt das Urteil: „Ich sehe dieses Urteil als erneutes deutliches Signal in Richtung der rechtsextremistischen Szene. Die unermüdliche Arbeit der Polizei Dortmund – in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft – zahlt sich zum wiederholten Male aus. Für rechtsextremistische Verfassungsfeinde ist jedes dieser Urteile eine Botschaft: Wir werden nicht nachlassen in unserer Null-Toleranz-Strategie im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Gewalttaten gegen Andersdenkende und unerträgliche Beleidigungen zum Nachteil unserer jüdischen Mitbürger werden hier in Dortmund mit aller Härte verfolgt und bestraft.“