GASTKOMMENTAR zum Unterrichtsausfall: Stadteltern kritisieren gegenseitige Blockade von Stadt und Land

Containerklassen auf engem Raum am Nordmarkt symbolisieren das Dilemma
Containerklassen: Viele Schulen platzen wegen steigender Schüler*innen-Zahlen aus allen Nähten. Foto: Leopold Achilles

Das Thema Unterrichtsausfall bewegt landesweit viele Menschen. In einer gemeinsamen Kooperation von CORRECTIV und nordstadtblogger.de hatten wir uns die Daten für das letzte Schuljahr 2018/2019 aus Dortmund beschafft und ausgewertet. Die Stadteltern haben auf unseren Bericht reagiert und bestätigt, dass wir damit einen Nerv getroffen haben. Ihre Stellungnahme und die daraus resultierenden Forderungen veröffentlichen wir hier als Gastkommentar.

„Die im Artikel von Nordstadtblogger genannten Themen beschäftigen sowohl die Stadteltern Dortmund als auch die NRW-Landeselternkonferenz (LEK)  und viele andere Landesverbände schon lange. Die Gesamtentwicklung besorgt uns sehr, jedoch kann man dazu keine Antwort in Kürze geben. Man muss dazu hinter die Verflechtungen der System blicken, um die Politik zum Umdenken und Handeln zu bewegen. Deshalb schicken wir Ihnen wie gewünscht und besprochen unseren Gesamteindruck: Verflechtungen der Kommunalen – und Landesverantwortung, verhindern Synergien und verursachen den Mangel! Lehrer-, Raum- und Ressourcenmangel sind abhängig!

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Was sagen Prozentzahlen? Differenzierte Betrachtung der komplexen Gesamtproblematik

Die Frage reichen 100 Prozent oder 105 Prozent der Lehrer*innen an Schulen aus, könnte mit einem schlichten „Nein“ beantwortet werden, ist aber viel zu kurz gedacht und berücksichtigt viele wesentliche Faktoren nicht. Durchaus sind die Tendenzen wachsender Schülerzahlen und Problemviertel allen schon lange bekannt und auch welche Faktoren den Mangel verstärken. 

Wie modern sind Schulen und Schulkonzepte?

Da sind Faktoren wie die schulscharfe Ausschreibung, eine generelle Zuweisungsverpflichtung, Einschränkung der Teilzeit, Auswahl der Lieblingsstelle, Ausschluss beim Bewerbungsverfahren durch „schlechtere“ Abschlussnoten sicherlich eher Polemik. Unumstritten ist aber, dass manche Schulformen von Lehrenden nicht nur scheinbar bevorzugt werden. 

Und ebenso unstrittig ist, dass Lehrende mit schwächeren Vorzensuren dort weniger Chancen haben und durch die Begrenzung der Ausschreibung eher an sogenannten „schwächeren“ Schulstandorten eingestellt werden. Was letztlich nichts über die Begabung, Empathie oder Fähigkeit eines guten Lehrers aussagt.  

Jedoch ist die Gesamtproblematik für diese Entwicklung viel komplexer und kann weder in zwei Zeilen beantwortet werden, noch kann es an der Aussage hängen, dass das Lehramt heute unbedingt mit Familie und Beruf vereinbar sein muss, denn das muss heute jeder Beruf, auch bei allen anderen Beamten und Angestellten. Deshalb bedarf es einer differenzierten Betrachtung, welche Faktoren zum Attraktivitätsverlust des Berufes und der Standorte führen.

Schwierige Personalsituation besonders in den sogenannten „sozialen Brennpunkten“

Ein Faktor ist die zunehmende Verflechtung der gesetzlich bindenden Finanzierung und Verantwortungen für Schulen (Kommune/ Land). Trotz aller Anstrengungen der Ministerien und kommunalen Schulverwaltungen blockieren sich die Systeme, verursacht durch die jeweiligen politischen Entscheidungsebenen. 

Das umstrittene Graffito am Studio x: „Welcome to the Djungle - Nordstadt“ im Hintergrund. Foto: Alex Völkel
Bezirke wie die Nordstadt stellen  besondere Herausforderungen an Schulplaneung. Foto: Alex Völkel

Einerseits scheint es, dass immer mehr Mittel für Schulen freigegeben werden und anderseits scheinen diese Mittel in Schule nicht anzukommen oder auszureichen, weder personell noch sächlich oder räumlich. Besonders dramatisch ist dabei tatsächlich die Entwicklung von Schulen in sogenannten „sozialen Brennpunkten“ (besser ausgedrückt: Bezirke wo Menschen weniger Einkommen haben). 

Trotz vieler Bemühungen bewerben sich an diesen Brennpunkten immer weniger Lehrer*innen. Der soziale Umgangston wird immer drastischer, die Gesamtbildung am Standort schrumpft, die Vorurteile nehmen zu. 

Wie dramatisch diese Entwicklung ist, zeigen Beispiele wie Duisburg oder Gelsenkirchen, die zu Beginn des Schuljahres mit fast 50 Prozent Unterhang zu kämpfen hatten (noch haben). Dieses Bild zeigt sich tatsächlich in vielen Brennpunkten in Ballungsräumen und verstärkt an den sogenannten „schwächeren“ Schulformen (eher: benachteiligte Schulformen).

Steigende Schüler*innenzahlen in Dortmund  und wachsender Ganztagsanspruch als Herausforderungen

An vielen Schulstandorten wird gebaut oder muss gebaut werden. Die Schulplätze reichen nicht aus.

Derzeit scheint es, dass die statistischen Schüler*innenzahlen in Dortmund keinen vergleichbaren Grund zur Sorge geben, jedoch mit den Blick auf die kommenden fünf Jahre, bei zu erwartendem Anstieg von fast 20 Prozent, wächst auch die Sorge bei den Eltern. 

Mehrfach haben die Stadteltern Dortmund diese Sorgen an die Schuldezernentin Frau Schneckenburger gerichtet, weil bereits heute schon fast 20 Prozent der Grundschulklassen mehr als 27 Kinder groß sind und gleichzeitig schon fast alle Grundschulen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ (Inklusionsschulen- dazu gleich mehr) sind. 

Besonders auffällig ist auch die unterschiedliche Belastung der vermeintlich schwächeren Schulformen. Jedoch bereitet gerade der Ausblick auf den bevorstehenden Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab 2025 große Sorgen. 

Bedarf wir in den kommenden Jahren weiter steigen – Dortmund will Containern

Damit ist absehbar, dass sich auch in Dortmund die Zahlen in den kommenden Jahren noch erheblich verschlechtern werden. Die leider unbefriedigende mündliche Antwort der Schuldezernentin Frau Schneckenburger aus dem vergangen Jahr, mit Containern arbeiten zu wollen, hat Sprachlosigkeit hinterlassen. 

Daniela Schneckenburger
Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Wenn also nicht alle Grundschulen in Dortmund in den kommenden fünf Jahren Klassen mit 28 bis 30 Kindern haben möchten und viele Kinder wieder in Container geparkt werden sollen, dann braucht es einerseits schnellstmöglich kürzere Planungsverfahren für Schulneubauten und Erweiterungen, sowie mehr, erheblich mehr Personal. 

Nimmt man dann nicht nur den gesellschaftlich angestrebten Aspekt des Ganztages, sondern auch den der Inklusion hinzu, dann wird nicht nur das Ausmaß der Verflechtungen und Abhängigkeiten noch deutlicher, sondern unterstreicht auch die wachsende Not der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung (OGS) und zusätzlich benötigten Raum für Inklusion.

Inzwischen lässt sich eindeutig belegen, dass Kommunen durch diese zunehmende Verflechtung für die Verantwortung der Schulbauten, Schulverwaltung, dem offenen Ganztag, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und der Teilhabe-Assistenz mehr als 50 Prozent der Kosten für Schule insgesamt stemmen müssen. 

Damit wächst der Anspruch der Kommunen, aber auch die Verbindlichkeit auf Mitgestaltung. Jedoch bleibt die personelle Ausstattung nahezu unverändert denn sie wird lediglich an der Schüler*innenzahl bemessen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Aufgabenvielfalt an Schule zunimmt und Schulen nicht mehr nur Orte der Wissensvermittlung sind.

„Richtwert Inklusion“ ist nicht verbindlich – sonst müsste die Zahl der Lehrkräfte drastisch steigen 

Mit dem Blick auf den Inklusionserlass des vergangen Jahres, der einen Klassenrichtwert von 23 Kindern für Schulen des gemeinsamen Lernens anstrebt und einer Stellenbesetzung von 1,5 Pädagog*innen, wird deutlich, dass dieser Richtwert an vielen Schulen und auch in Dortmund nicht erfüllt werden kann. 

Rollstuhl im BusWäre dieser Wert verbindlich, würde das 50 Prozent mehr pädagogisches Personal bedeuten und gleichzeitig die Zügigkeit an den meisten Schulen erhöhen, wofür noch mehr Raum benötigt würde. Damit sind aber nicht nur Klassenräume oder Differenzierungsräume gemeint, sondern auch Bewegungs- und Begegnungsraum. 

Mit dem Ausbau des Ganztags an allen Schulformen bleibt Schule aber nicht nur Lernort, sondern wird zum Lebensort der Schüler*innen und muss ihren Interessen gerecht werden. Der Ausbau hätte nicht nur aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention längst viel stärker begonnen werden müssen, sondern gerät durch den bevorstehenden Rechtsanspruch zunehmend unter Druck.

Stadteltern-Kritik: Wirtschaftsfreundliche Digitalisierung statt Gute Schule 2020

Der Versorgung mit Hardware fehlen die nötigen Medienkonzepte. Foto: Leopold Achilles

Bundesressourcen aus dem „Gute Schule 2020 Pakt für mehr Schulraum“ sind aber vielerorts beliebterweise eher in die wirtschaftsfreundliche Digitalisierung geflossen, wobei weder langfristige Wartungskosten noch die Supportkräfte gesichert sind, noch die Kosten für die Endgeräte der Schüler*innen mitgedacht wurden.

Keiner weiß welche Kosten auf Land und Kommune zukommen werden. Auch in Dortmund sind daraus in nicht unerheblichen Maße Mittel in den raschen Breitbandausbau aus diesen Schulbaumitteln geflossen – ohne Begutachtung der gesundheitlichen oder ökologischen Folgen oder absehbaren Folgekosten.

Die Verbändekritik auf Landesebene am zu raschen Hardware-Ausbau, ohne hinreichende Medienkonzepte, die Schüler*innen nicht nur zum Endverbraucher, sondern zum kritischen Entwickler begleitet durch echte Informatiklehrer*innen, wurde keine Beachtung geschenkt. 

Stattdessen mussten alle Schulen ohne zusätzliche Verfügungsstunden eigene Medienpläne entwickeln. Zwangsweise müssen sich Lehrer*innen fortbilden oder werden verpflichtet Supportarbeiten zu übernehmen. Auch das bindet Lehrzeiten und vergrößert den Unterrichtsausfall. 

Keine isolierten Betrachtungen: Lehrer-, Raum- und Ressourcenmangel sind voneinander abhängig!

Wenn dann auch noch der gesetzlich empfohlene Klassen-Richtwert für Inklusionsklassen belächelt wird und der absehbar anhaltende Lehrermangel als Begründung dafür missbraucht wird, kein Schulraum bauen zu müssen, weil man nicht mehr Klassen einrichten kann, blockieren diese Verflechtungen endgültig das System Schule. 

Containerklassen auf engem Raum am Nordmarkt symbolisieren das Dilemma
Containerklassen auf engem Raum am Nordmarkt symbolisieren das Dilemma. Foto: Leopold Achilles

Wie dramatisch das in Wirklichkeit ist, zeigt nochmals der Blick auf die Teilhabeassistenz (Schulbegleitung) und den extremen Anstieg der vergangen Jahre. Wie gut und qualitativ Schüler*innen und Schule insgesamt unterstützt werden, steht dabei in voller Abhängigkeit von der Liquidität der einzelnen Kommune und der Bereitschaft hierfür entsprechende Standards und Rahmenbedingungen zu entwickeln. 

Dabei geraten Träger immer mehr unter Preisdruck – zu Lasten der Beschäftigungsverhältnisse. Politisch wird das in Kauf genommen und scheint gesellschaftlich niemanden zu interessieren. Das Plus an Personal ist dann aber kein Plus an notwendiger Qualität sondern steht und fällt ohne rechtlichen Rahmen mit der Bereitschaft und Liquidität des einzelnen Trägers, obwohl das Bundes- und Teilhabegesetz den betroffenen Menschen mit Behinderung mehr Mitbestimmung und höhere Qualität zusichert.

Bildung ist zunehmend abhängig von Liquidität der Kommune oder der Konnexitäts-Bereitschaft des Landes

Das macht deutlich, dass Schulen der Zukunft in wachsender Abhängigkeit von der Liquidität der Kommunen stehen oder der Konnexitäts-Bereitschaft des Landes. Dieser langwierige Verhandlungsprozess lähmt die Entwicklung. 

Jedoch gibt es zaghafte Bereitschaft der Ministerien übergreifend Landesrahmenempfehlungen zu schaffen und erste freiwillige Handlungsempfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, aber keinerlei Bereitschaft gesetzlich notwendige Entscheidungen für mehr Synergien der Systeme zu schaffen und Standards für Qualität festzulegen. 

Dortmund ist leider auch Förderer prekärer Arbeitsbeschäftigungen in der Betreuungs- und Teilhabeassistenz und verwirft eigens erarbeitete Erkenntnisse für mehr Qualität und verlässliche sowie faire Arbeitsverhältnisse, aufgrund der steigenden Bedarfszahlen und damit verbundenen Kosten. Landesweit wachsen parallel zum Lehrermangel prekäre Beschäftigungen im Ganztag und der Teilhabeassistenz.

Verflechtungen blockieren Systeme

Die Kommunen begründen den Anstieg mit Zweifel an dem tatsächlichen Anspruch, den sie ableiten durch den Inklusionsanspruch und den Mangel an Lehrkräften. Wiederum blockieren sich die Systeme, weil Teilhabe durch das Bundesgesetz auf Landesebene nicht unter Schule anerkannt wird. 

Wenn Lehrkräfte fehlen, muss der Unterricht ausfallen. Das passiert zu oft. Foto:Leopold Achilles

Knapp 400 vom MSB anerkannte „helfende Hände“ landesweit stehen in keinem Verhältnis zu fast 25.000 bis 30.000 Teilhabeassistenten. Der Mangel wächst, Brennpunkte verlieren an Attraktivität. Menschrechte für Inklusion werden durch den Mangel an Ressourcen verletzt und zum Machtspiel innerhalb der Verflechtungen.  

Rein statistisch ist jetzt schon absehbar, dass selbst durch die Erhöhung der Studienplätze für Lehramt und Sonderpädagogik bei den gleichzeitig wachsenden Schüler*innenzahlen der Mangel in den kommenden Jahren nicht sinken wird, sondern voraussichtlich signifikant ansteigen wird. 

Bei weiterem Attraktivitätsverlust des Lehrberufs ist zu befürchten, dass junge Menschen nach ihrem Studium gar nicht erst in Schulen arbeiten werden. Deshalb brauchen Schulen dringlich und unkompliziert, dem tatsächlichen Bedarf angepasste personelle Ressourcen zur Unterstützung auch durch Sozialarbeiter*innen, Psychologen, Therapeuten, Verwaltungsassistenzen, zusätzliche Sekretariatsstellen, Supportkräfte, IT-Techniker, qualifizierte Teilhabe-Assistenzen, wenn die soziale Spaltung nicht noch weiter befeuert werden soll und damit den Bildungsnotstand verschärft.

Lern- und Lebensraum: Schulen der Zukunft werden inklusive Ganztagsschulen sein

Reifen flicken, Bremsen richten, Licht reparieren&Co: Die Fahrradwerkstatt „Legendary Bikes“ an der Anne-Frank-Gesamtschule Foto: Arne Riepe

Da Schulen der Zukunft sich zunehmend zu inklusiven Ganztagesschulen entwickeln werden, wird die Bildung von“ Multiprofessionellen Teams“ an allen Schulen unerlässlich. Gleichzeitig werden Schulen gezwungen sein sich nach außen zu öffnen und müssen sich als Lern- und Lebensraum der Schüler*innen, der Familien im Quartier verstehen. 

Dabei müssen kommunale Bildungsressourcen von Beginn an mitgedacht werden. Dafür müssen Schulen und Schüler*innen mobil gemacht werden. Auch diese Forderung der kostenfreien Nutzung des ÖPNV für alle Schüler*innen zur eigenen, aber auch zur nachhaltigen Förderung der schulischen Bildung, wurde mehrfach von den Stadteltern in Dortmund und inzwischen von fast allen Landesverbänden eingefordert. 

Modellversuche dem Mangel entgegenzuwirken, wie Talentschulen, wirken dabei wie der verdampfte Tropfen auf dem heißen Stein. Ob diesen Talentschulen durch die verpflichtende Bildung „Multiprofessioneller Teams“ langfristig eine bessere Förderung der Schüler*innen gelingt, lässt sich noch nicht sagen, weil es diese Schulförderung erst seit einem Jahr gibt.

Multiprofessionelle Teams und Konzepte sind gefragt und brauchen Zeit

Schüler, Lehrerinnen und Mitglieder des Elterncafés und des Förderkreises der Libellen-Grundschule. Foto: Klaus Hartmann
Schüler*innen, Lehrerinnen und Mitglieder des Elterncafés und des Förderkreises der Libellen-Grundschule. Archivfoto: Klaus Hartmann

Jedoch gibt es zahlreiche Schulversuche, wo bewiesen werden konnte, dass durch mehr Personal, mehr Raum und mehr Ressourcen eine Verbesserung der Attraktivität des Standorts gewonnen werden konnte und sich dann dort auch wieder mehr Lehrer*innen bewerben, wie z.B. in der Köllerholz Grundschule in Bochum, Klein-Kiel oder Libellen-Grundschule oder die Anne-Frank-Gesamtschule in Dortmund. 

Jedoch gelingt der Erfolg nicht allein durch mehr Personal, sondern mit einer entsprechenden Haltung, guten Konzepten und notwendigen Entwicklungszeiten. Aber ohne entsprechende Planungs- und Verfügungszeiten können „Multiprofessionelle Konzepte“ nicht entwickelt werden und ohne Personal kann von vornherein kein Konzept entwickelt werden. 

Betroffene benachteiligte Standorte befinden sich damit aber häufig zwangsläufig in einer Abwärtsspirale. Sie könnten sich nicht, selbst wenn sie es wollten, aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen z.B. für das „Modellbonbon Talentschule“ bewerben. Sie sind doppelt benachteiligt.

Forderung nach gesetzlichen Qualitätsstandards und einheitlicher Grundvergütung

Deshalb darf es auch keine Hürden oder Tabus geben. So müssen in Notstandszeiten auch personelle Ressourcen wieder zeitlich begrenzt zugeteilt werden können und Schulen entsprechend Unterstützung erhalten. Was für Verwaltung möglich ist, muss auch für Schulen möglich sein.

Die Schulsozialarbeit ist auch weiterhin gesichert - für 95 Stellen lief die Finanzierung nur bis nächsten Sommer. Archivfotos: Alex Völkel
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Thema – doch die Vergütung fällt unterschiedlich aus. Archivfoto: Alex Völkel

Für diesen Umbau der Schulen zum Lern- und Lebensraum mit mehr Attraktivität für alle Beteiligten und zur Bildung von multiprofessionellen Teams braucht es auch rechtliche Grundlagen, klare Aufgabenteilung, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse und Rahmenbedingungen. 

Hier ist Politik gefordert endlich die notwendigen gesetzlichen Bedingungen zu schaffen, Ressourcen zu nutzen und Ministerien übergreifende Synergien zu erkennen und gesetzliche Qualitätsstandards festzulegen. 

Darüber hinaus braucht es eine Anerkennung der Leistungen aller Beteiligten. Deshalb muss es außer Frage stehen, dass alle Lehrer*innen, Sonderpädagog*innen oder Sozialarbeiter*innen einen Anspruch auf eine gleiche Grundvergütung haben und die gleichen Aufstiegschancen erhalten.

Es darf keine Differenzierung mehr zwischen den Schularten oder der Anstellungsform geben. Jedoch muss die Anzahl der Gesamtkräfte einer Schule dem Sozialindex des Standorts angepasst werden. Grundsätzlich brauchen Schulen aber nicht nur sozialpädagogisch, therapeutische Unterstützung oder qualifizierte Assistenzen, sondern dringlich mehr Verwaltungsassistenz und technische Supportkräfte, damit Lehrenden wieder mehr Zeit für bildende Lehrtätigkeit bleibt.

Der Faktor Mensch bleibt in der Prozessentwicklung zu oft außen vor

Durch diese Gesamtveränderung und die benannten Verflechtungen, blockieren sich die Systeme bei wichtigen Neuregelungen, hinken der Zeit hinterher, verursachen wachsende Klassengrößen, prekär bezahltes Personal, De-Qualifizierung und sinkender Bildungserfolg versus sinkende Leistungsbemessung. 

Mit dem OGS-Angebot geht auch eine Essenverpflegung einher. Doch genau das sorgt raumtechnisch für Probleme.
Mit dem OGS-Angebot geht auch eine Essenverpflegung einher. Doch genau das sorgt raumtechnisch für Probleme. Archivfoto: Alex Völkel

Insbesondere kommt bei der Gesamtentwicklung der Faktor Mensch zu kurz. Er wird bei der Prozessentwicklung nicht mit eingebunden, bleibt Spielball der Ressourcen und ihm lässt der Leistungsdruck keinen Raum für soziale Entwicklungen zur Bildung von gemeinsamen Werten und Normen. Umgang, Anstand, Empathie, sowie Wertschätzung fällt auf allen Seiten und destabilisiert nicht nur unser Bildungssystem, sondern unsere Demokratie, die in Schule beginnt!

Da aber immer mehr Familien auf ein Ganztagesangebot angewiesen sein werden, wird auch die gemeinsame Ausgestaltung immer wichtiger, wenn es die Systeme nicht zunehmend überfordern und diese dann kollabieren sollen. Gemeinsame Erziehungs- und Bildungsverantwortung erfordert aber eine stärkere Beteilung und Verantwortung der Eltern als Bildungspartner und entsprechende Bildungs- und Förderangebote. 

Es gilt also nicht nur Schulen besser personell, räumlich und materiell auszustatten, sondern Haltung zur Partizipation zu entwickeln, Synergien zu nutzen und Verlässlichkeit und Vertrauen für alle Seiten herzustellen. Diese Sicherheit und dieses Vertrauen brauchen alle Beteiligte:

Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und alle anderen schulischen Akteure bis in den Bezirk und Stadtteil hinein. Wenn also nicht immer mehr Privatschulen entstehen sollen und immer mehr ausgebildete Lehrer*innen Fremdtätigkeiten aufnehmen sollen, muss Politik jetzt Ressourcen bereitstellen, den Weg für Synergien freimachen und Bildung ökonomisch betrachten! Unser aller Zukunft sind unsere Kinder. Dies muss uns mehr Wert sein. Damit steht und fällt unsere Freiheit und unsere Demokratie!

Ein Gastbeitrag von:

  • Anke Staar
    – Vorsitzende der Stadteltern Dortmund
    – Mitglied im Schulausschuss der Stadt Dortmund
    – Stellv. Vorsitzende der Stadtelternschaft Gymnasien
  • Rainer Schiffers
    – Stellv. Vorsitzender der Stadteltern Dortmund
    – Mitglied im Schulausschuss der Stadt Dortmund
    – Stellv. Vorsitzender der Stadtelternschaft Grundschulen
  • Dr.  Jan N. Klug
    LEK-NRW 2. Vorsitzender

 

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Reader Comments

  1. Stadteltern Dortmund (Pressemitteilung)

    Der Unterricht beginnt – vieles wird anders- auch Eltern machen sich Gedanken

    Täglich wird in allen Medien zunehmend über die Exitstrategie diskutiert. Dabei erwartet niemand, dass die Regierung schon jetzt konkret benennen kann, ab wann das wieder möglich ist. Jedoch muss das Wie und damit die Zukunft schon jetzt besprochen und gemeinsam gestaltet werden. Allen ist klar, dass es auf lange Sicht nie wieder so werden wird, wie es einmal war. Zukunftstragfähige Entwicklungen können aber nur mit der Gesellschaft zusammen entwickelt werden. In diesen Zeiten muss der Zusammenhalt besonders gestärkt werden. So ist Schule im Moment nicht systemrelevant, aber auf kurze und lange Sicht wieder gesellschaftstragend. Deshalb muss der Beginn des Schulbetriebs unbedingt jetzt diskutiert und geplant werden. Diese Planungssicherheit benötigen alle Beteiligte jetzt und sie müssen deshalb auch mit einbezogen werden. Die letzten drei Wochen haben deutlich die System-Verflechtungen und die Grenzen der Belastungen für Schüler*innen, Familien und Lehrer*innen aufgezeigt. Insbesondere die sozialen Unterschiede zwischen den Familien führen zu einer immer größer werdenden Benachteiligung bildungsferner Schichten. Nur der Unterricht in der Schule kann auf diese und andere Probleme eingehen und Spannungsfelder wieder reduzieren.

    Wie soll der Schulbetrieb aufgenommen werden? Es gibt nun die große Ungewissheit: Wann beginnt der Unterricht und wie wird der Unterricht begonnen? Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme kann nur nach der Bewertung der epidemiologischen Infektionslage in Deutschland getroffen. Das „Wie“ muss aber jetzt geklärt werden, damit die zunehmende Unruhe eingefangen wird. Ziel muss es unter anderem sein, Abstandsregeln einzuhalten und Schulschließungen im Falle des Auftretens einer Infektion zu vermeiden. Aufgrund der Abstandregel ist klar – der Unterricht kann nicht für alle Schüler*innen gleichzeitig beginnen – ein schrittweises Vorgehen wird notwendig sein. Bestimmte Jahrgänge sollten deshalb bevorzugt starten. Dazu müssten Klassen geteilt werden und damit würde ein Schichtdienst notwendig, sei es eine Einteilung in Vormittags- / Nachmittags- Unterricht oder tageweise.

    Eine räumliche, personelle sowie zeitliche Trennung könnte im Infektionsfall helfen, nur einen Teil der Schüler*innen und Lehrer*innen unter Quarantäne stellen zu müssen. Diese Regeln betreffen auch den Mensabetrieb und die Ganztagsbetreuung z.B. an den Grundschulen in Form der OGS. Die Reinigung und umfangreiche Desinfektion der Schulen und vor allem ihre sensiblen Bereiche wie Toiletten und Türen müssten deutlich verstärkt werden. Damit braucht auch das Reinigungspersonal deutlich mehr Zeit und unbedingten Schutz. Erkrankten, vorerkrankten und chronisch kranken Schüler*innen muss eine Beteilung am Unterricht in irgendeiner Form ermöglicht werden. Unter den Lehrer*innen gibt es die gleichen Gruppen und zusätzlich noch viele ältere Lehrer*innen. Dies führt zu einer geringeren Anzahl von Lehrkräften. Hier könnten digitale Methoden, wie Videochat sehr hilfreich sein, um eine direkte Beschulung in virtuellen Klassenräumen zu ermöglichen.

    Nach Einschätzung vieler Virologen scheint Unterricht nach Lehrplan mindestens bis zu den Sommerferien nicht möglich. Wie sich die Infektions-Wellenbewegung des COVID-19 Erregers entwickelt, vermag niemand tatsächlich vorherzusehen, nur dass sie kommen wird. Dies bleibt scheinbar auch abhängig von Schnelltests, Antikörpertests, wirksamen Medikamenten und Impfungen. Infolgedessen werden Schulen intervallmäßig geöffnet oder geschlossen werden müssen. Um die Wiedereröffnung zu ermöglichen und Gesamtschließungen zu verringen, muss von der Landesregierung ein Gesamtrahmen geschaffen werden, der alle Optionen aufzeigt. In dem Gesetzentwurf zur Pandemie werden Optionen für die nächsten Wochen aufgezeigt, die bei Bedarf in Kraft gesetzt werden können. Es ist vorgesehen, dass eine Versetzung in den nächsten Jahrgang, auch für die Eingangsphase, für alle Schüler*innen durchgeführt werden kann. Hier stellt sich die Frage nach Anzahl und Umfang der Klassenarbeiten, die durchgeführt werden müssen? Um Klassenarbeiten zu schreiben, muss die Vermittlung von Lernstoff gewährleistet werden, es muss unterrichtet werden. Aus diesen Gründen muss die Anzahl der Leistungsüberprüfungen angepasst werden und / oder stattdessen andere Formen der Leistungsüberprüfung ermöglicht werden, die in Teilen das Gesetz schon hergibt. So könnten besondere Lernleistungen verstärkt angewendet werden, die dann mündlich zu verteidigen wären. Der Unterricht sollte sich vorerst auf die Haupt- und Prüfungsfächer beschränken und / oder fächerübergreifend gestaltet werden, sodass physisch oder krankheitsbedingt nicht anwesende Lehrer*innen kompensiert werden könnten und die Belastung für alle Lehrer*innen möglichst gering gehalten bleibt. Die Gesamtbelastung ist schon derzeit am Limit und darf nicht zu weiteren Ausfällen führen. Andere Fächer können zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel durch Projektwochen, ausgeglichen werden.

    Für die Schüler*innen der Jahrgangstufe Q1 sind die Leistungsklausuren Bestandteil der Abiturnote. Es wird schon jetzt deutlich, dass Art und Umfang dieser Klausuren von den Vorgaben abweichen werden müssen. Zudem kann in dieser Jahrgangstufe als Abschluss auch die Fachhochschulreife erlangt werden, was gewährleistet bleiben muss. Dieses wurde in der Gesetzesvorlage bislang gar nicht berücksichtigt.

    Schulen und Kommunen vor großen Herausforderungen Zurzeit existiert ein riesiges Experimentierfeld an Schulen in Bezug auf Homeschooling, Einrichten und Nutzung von Lernplattformen, Austausch von Arbeitsblättern und Ergebnissen, Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen, Eltern und Lehrer*innen sowie innerhalb der Gruppen.

    Einige Schulen sind mit einer guten digitalen Infrastruktur ausgestattet. Andere haben aufgrund von Eltern- und Lehrerinitiativen diese in den letzten Wochen ausgebaut. Wiederum andere Schulen haben keinen Netzanschluss und / oder keine WLAN-Ausstattung. Wie kann demnächst parallel Unterricht an Schule und Homeschooling / Hausunterricht gewährleistet werden? In diesem Bereich muss in den nächsten Wochen nachgebessert werden. Benötigt werden für möglichst viele Schulen Lernplattformen sowie sichere Kommunikation der einzelnen Schulgruppen. Hier ist die Mitwirkung der Kommunen gefordert. Schülerendgeräte müssen schnellstmöglich abgefragt werden und Leihsysteme gefunden werden. Wir erhoffen, dass Netzanbieter übergangsweise kostenlose Internet-Zugänge für Schüler*innen ermöglichen.

    Der OGS-Betrieb und der gebundene Ganztag müssen insbesondere in sozialen Brennpunkten, sowie für berufstätige Eltern einen hohen Vorrang haben. Die Möglichkeiten zwischen den Schulen unterscheiden sich aber sehr stark. Es gibt Schulen mit getrennten Räumen für den OGS Betrieb oder Schulen wo alle Klassenräume mitgenutzt werden. Die Ausweitung des Notbetriebs der Betreuung auf diese gefährdeten Schüler*innen- Gruppe zeigt deutlich den Bedarf an. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich für den gebundenen Ganztag an den weiterführenden Schulen. Der Raumbedarf erhöht sich dadurch erheblich.

    So ist zu überlegen, welche weiteren Räume für den Schulbetrieb mit einbezogen werden könnten, wie zum Beispiel Mensen, Sporthallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Kirchen etc.?

    Diese Aufgaben sind in den nächsten Monaten und vermutlich über die Sommerferien hinaus von Schulen und Schulträgern zu bewältigen. Aus Landessicht ist zu beachten, dass Kommunen finanziell unterschiedlich ausgestattet sind und nun nochmals Spielraum benötigen. So müsste dringlich darüber nachgedacht werden, ob auch die Mittelverwendung des Digitalpakts einen höheren Anteil an Endgeräten ermöglicht. Die Schere zwischen finanzschwächeren und den anderen Kommunen darf nicht größer werden.

    Abschlussprüfungen Nach den jetzigen Vorgaben der Landesregierung sollen alle Abschlussprüfungen der 10. Klasse (Zentralprüfung (ZP 10 ), das Abitur und Prüfungen des duales Bildungssystems durchgeführt werden. Im Gesetzentwurf zur Pandemie wird als Optionen vorgesehen, dass die ZP 10 entfallen oder durch Schulklausuren ersetzt werden können. Im dualen Bildungssystem können ebenfalls die Abschlussprüfungen entfallen. Für die Abiturprüfung ist bisher keine Alternative vorgesehen. Hier zeigt sich eine ungleiche Behandlung der Abschlüsse durch die Landesregierung: Es wirft die Frag auf, zählt ein Abitur mehr als die anderen Abschlüsse? Der Unterrichtsbeginn stellt eine erhebliche Belastung für alle Beteiligten in Schulen dar – für Schulleitung, Lehrende, Betreuende, Begleitende, Administrations- und Reinigungskräfte etc. . Das dogmatische Festhalten an der Abiturprüfung bindet zum einen sehr viele Kräfte und zum anderen muss der Unterricht für alle anderen Schüler*innen wegen des Infektionsschutzes in den zwei Wochen unterbrochen werden. Somit würde der dann ggf. gerade begonnene Unterricht von einigen Jahrgängen wieder unterbrochen. Unklar ist auch, wie die Risikoschüler*innen-Gruppen an den Prüfung teilnehmen können. Zudem ist der Zeitplan als sehr sportlich zu bezeichnen. Prüfungs- und Nachschreibetermine werden fachbezogen innerhalb von 2 Wochen durchgeführt, sodass Schüler*innen, die sich in Quarantäne befinden, nicht an den Prüfungen teilnehmen können. Das von der KMK festgelegte Ziel, das Abitur gegenseitig anzuerkennen, muss eingehalten werden. Sollte dies nicht gelingen, kann man den Förderalismus im Bildungsbereich als gescheitert betrachten.

    Es stellt sich also abschließend die Frage, was Priorität hat: Durchführung der abschließenden Abiturprüfung oder Beschulung der anderen Schüler*innen und deren Schullaufbahn. Die dogmatische Betrachtung, auch der KMK, ist nicht nachvollziehbar, zumal die Schüler*innen 2/3 der Abitur-Benotung schon längst absolviert haben.

    Fazit: . Schule in der Zeit der Corona-Krise stellt für alle Beteiligten eine sehr große Herausforderung dar. So wichtig wie Bildung ist und bleiben wird, ist Schule derzeit aber weder systemrelevant noch überlebensnotwendig, sondern im Augenblick ein Ort, über die die Ausbreitung der COVID 19Infektion gesteuert werden kann. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass viele Akteure bereit sind, sich auf neue Dinge einzulassen und neue Wege zu gehen und mitzugestalten. Diese Aufbruchstimmung muss positiv genutzt und durch geeignete, zukunftsträchtige und zielgerichtete Maßnahmen gestärkt werden. Die Akteure an den Schulen und Kommunen tragen dabei die Hauptlast. Damit Schule in den kommenden Monaten wiederbeginnen kann und Stabilität und damit Sicherheit bieten kann, brauchen die Akteure nun verlässliche Rahmenbedingungen für neue Möglichkeiten von der Landesregierung. Weniger vergleichend, aber kontinuierlich bildend. Nur so können wir diese Krise gemeinsam meistern, die niemanden überfordern sollte, sondern alle mitnehmen muss. Mehr als je zuvor, ist deshalb unsere Solidarität und unsere Mitwirkung gefordert. Die Gesundheit muss deshalb die höchste Priorität haben. Deshalb gilt auch hier zum Abschluss nochmal unser großer Dank an alle politisch Beteiligten, alle schulisch Aktiven und Ihnen als Eltern.

    Mit diesem großen Respekt vor den Bemühungen aller, wünschen wir uns, dass zwei Fragen in den kommenden Wochen uns alle begleiten: „Wie geht es Dir und kann ich Dir helfen“? Scheuen Sie sich aber nicht zu sagen, „Ich brauche Hilfe!“ Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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