So viel Wahl war noch nie.“ Auf diese kurze und zutreffende Formel bringt es Bürgerdienste-Leiter Peter Spaenhoff. „Das ist sehr anspruchsvoll und stellt uns vor neue Herausforderungen“, betont Wahlleiterin Diane Jaegers. Denn fünf Wahlen finden am 25. Mai parallel statt.
Die Dortmunderinnen und Dortmunder sind am 25. Mai 2014 aufgerufen, Ihre Stimmen bei den gemeinsam stattfindenden Wahlen abzugeben. Zusammen mit der Europawahl finden am 25. Mai 2014 die Kommunalwahlen statt, bei denen die Oberbürgermeisterin/derOberbürgermeister, der Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksvertretungen der zwölf Stadtbezirke gewählt werden. Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalens am 18. Dezember 2013 der Gemeindeordnung änderte, wird nun auch der Integrationsrat der Stadt Dortmund an diesem Tag gewählt.
Wahlberechtigungen unterschiedlich
Alle Dortmunderinnen und Dortmunder erhalten ab dem 28. April 2014 die Wahlbenachrichtigungskarten, aus denen konkret hervorgeht, für welche der jeweiligen Wahlen jemand wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Die jeweiligen Wahlgesetze sehen unterschiedliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung vor. Eine vereinfachte Übersicht zu den einzelnen Wahlberechtigungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl der wahlberechtigten Personen am 20. April 2014
Am 20. April 2014 war der Stichtag, zu dem die Wählerverzeichnisse für die einzelnen Wahlen aufgestellt wurden. Hieraus ergaben sich folgende Anzahlen an Wahlberechtigten für die jeweilige Wahl:
- Kommunalwahlen: 456.488 Personen,
- Europawahl: 420.992 Personen,
- Integrationsratswahl: 101.275 Personen.
Die Wahlbenachrichtigungen
Für die Wahlen am 25. Mai 2014 werden ab dem 28. April 2014 die Wahlbenachrichtigungen versandt. Wer bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer (0231) 50 – 1 31 21 informieren. Unter dieser Info-Nummer des Service Centers doline bei den Bürgerdiensten können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.
Briefwahl ist ab sofort möglichund zu beantragen
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag vorgesehen. Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit dem unterschriebenen Antrag sollte in einem handelsüblichen Briefumschlag an die auf der Wahlbenachrichtigungskarte genannte Adresse gesandt werden. Hierbei ist unbedingt auf eine ausreichende Frankierung zu achten.
Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Ab dem 28. April 2014 steht auf www.wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahl) der „Briefwahlantrag-online“ zur Verfügung.
Natürlich kann Briefwahl auch ab sofort beantragt werden. Hierfür kann das Antragsformular der Bürgerdienste -Bereich Wahlen- im Internet unter www.wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahl) genutzt werden. Es reicht aber auch ein formloser Brief oder auch Mail.
Von dieser Möglichkeit haben bis jetzt bereits über 200 Wählerinnen und Wähler Gebrauch gemacht.
Briefwahlbüro geöffnet
Ab sofort sind für die Beantragung von Briefwahlunterlagen die Schalter des Briefwahlbüros im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste im Stadthaus, Südwall 2-4, geöffnet. Hier kann auch direkt vor Ort die Stimme abgeben werden. Dortmunder Wahlberechtigte, die noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigungskarte sind (Versand ab dem 28. April 2014), benötigen lediglich den Personalausweis. Das Wählen im Briefwahlbüro ist ohne Terminvergabe montags und dienstags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.
Wo kann gewählt werden?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 302 Stimmbezirke aufgeteilt, die bei allen Wahlen identisch sind. Das örtliche Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten eingetragen. Aus verschiedenen Gründen wurden teilweise Änderungen bei den Wahllokalen notwendig. Der Eintrag des Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigungskarte sollte daher unbedingt beachtet werden.
Besonderheit bei Umzügen: Personen, die nach dem 20. April 2014 innerhalb Dortmunds ihren Wohnsitz verlegen, müssen bei der Europawahl ggf. im Wahllokal des alten Wohnsitzes wählen. Für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl wäre das neue Wahllokal zuständig. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Bei Umzügen innerhalb Dortmunds nach dem 09. Mai 2014 bis zum Wahltag muss in jedem Fall für alle Wahlen das für den alten Wohnsitz zuständige Wahllokal aufgesucht werden.
Über eventuelle wahlrechtliche Auswirkungen von Umzügen werden die Dortmunderinnen und Dortmunder schon bei der Ummeldung bei den Bürgerdiensten informiert. Es wird dann empfohlen, nach Ummeldung des Wohnsitzes per Briefwahl zu wählen.
Zahlen zu den Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl
In der Sitzung des Dortmunder Wahlausschusses am 11. April 2014 wurde über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Für die verschiedenen Parteien und Wählergruppen treten insgesamt 1.111 Kandidatinnen und Kandidaten an, darunter 373 Frauen und 738 Männer.
55 verschiedene Stimmzettel für die 5 einzelnen Wahlen
Bei den Wahlen am 25. Mai 2014 gibt es in Dortmund 55 verschiedene Stimmzettel. Die Dortmunderinnen und Dortmunder erhalten je nach Wahlberechtigung jeweils einen Stimmzettel für die Europawahl, für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, für die Wahl des Rates, für die Wahl der Bezirksvertretung und für die Wahl des Integrationsrates. Eine Person kann also bis zu 5 Stimmen bei den Wahlen abgeben.
Für die verschiedenen Wahlgebiete der Stadt Dortmund liegen bei den Bürgerdiensten -Bereich Wahlen- aktuell die insgesamt 55 verschiedenen Stimmzettel vor. Für die Europawahl (Europawahlkreis 913), die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und die Integrationsratswahl bekommen alle Dortmunderinnen und Dortmunder jeweils einen identischen Stimmzettel. Bei der Wahl des Rates der Stadt Dortmund wird jedoch in 40 verschiedenen Kommunalwahlbezirken gewählt, wobei in jedem Kommunalwahlbezirk unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten antreten. In den 40 Kommunalwahlbezirken gibt es somit unterschiedliche Stimmzettel. Dasselbe gilt für die 12 Dortmunder Stadtbezirke bei der Wahl der Bezirksvertretungen.
Hier finden Sie Muster zu allen Wahlen in der Nordstadt (außer Integrationsratswahl):