Dortmund möchte die Elektromobilität weiter fördern. Denn bisher gibt es nur rund 100 Elektrofahrzeuge in Dortmund. So weit, so gut. Allerdings könnte sich die Stadtspitze mit einem Teilaspekt unbeliebt machen. Für Elektrofahrzeuge sollen bevorzugte kostenlose Parkplätze in der City ausgewiesen werden. Aber nicht etwa zusätzliche Flächen – sie würden von dem ohnehin nicht üppigen Parkraum abgezweigt.
Geänderte Rechtssprechung ermöglicht Bevorrechtigungen
Seit geraumer Zeit bestehen bei den Kommunen – insbesondere auch in Dortmund – und Ländern Bemühungen, rechtliche tragfähige Grundlagen für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu schaffen, um die Elektromobilität zu fördern.
Bereits eingeleitete Versuche stießen jedoch bei der Rechtssprechung auf Bedenken, da es an einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage fehlte.
Das Elektromobilitätsgesetz von Juni 2015 schafft nunmehr in Ergänzung zum Straßenverkehrsgesetz die Möglichkeit, die StVO und die StVZO zu novellieren, um Bevorrechtigungen zugunsten der Elektromobilität zu schaffen.
Spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge möglich
Nach dieser aktuellen Regelung werden elektrisch betriebene Fahrzeuge nun durch ein spezielles Kennzeichen ausgewiesen.
Durch entsprechende Zusatzbeschilderungen ist es jetzt möglich, Elektro-Fahrzeuge von Verkehrsverboten (z. B. Bussonderfahrstreifen) auszunehmen und das Parken ausschließlich E-Fahrzeugen zu ermöglichen.
Darüber hinaus kann innerhalb bewirtschafteter Flächen eine Befreiung von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht durch Beschilderung erfolgen.
Bisher 47 öffentliche Ladestationen im Dortmunder Stadtgebiet
Auf Dortmunder Stadtgebiet sind aktuell 47 Ladestationen mit Auflademöglichkeit für 94 Elektrofahrzeuge vorhanden. Damit besteht bereits ein ausgewogenes Angebot an Ladestationen.
Nach der nun erfolgten Änderung soll die maximale Parkdauer an Ladesäulen tagsüber vier Stunden nicht überschreiten. Zurzeit existieren keine technischen Einrichtungen, die rechtssicher den Ladevorgang bestätigen bzw. den Fahrzeugführer über das Ende des Ladevorgangs informieren.
Zudem übersteigt ein Ladevorgang noch den Zeitraum von vier Stunden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, das Parken an Ladestationen Elektrofahrzeugen ganztägig zu ermöglichen und dort andere Verkehrsarten auszuschließen.
Künftig kann das „Falschparken“ geahndet werden
Auszuschließen bedeutet, dass künftig „Falschparken“ an den Ladestationen geahndet werden kann. Zwar weisen die Hinweisschilder ausdrücklich darauf hin, dass das Parken hier nur während des Ladevorgangs erlaubt ist.
Doch bisher haben die Verkehrsüberwacher keine Handhabe, Verstöße durch andere parkende Fahrzeuge zu ahnden. Durch die neue Rechtslage ist dies allerdings künftig möglich – es gibt ein neues Verkehrsschild.
Weitere Standorte mit Ladeeinrichtung bieten sich im Augenblick nicht an, können aber bei Bedarf nachgerüstet werden. Um die Elektromobilität zu fördern, besteht nun auch die Möglichkeit, auch „Parkbevorrechtigungen ohne Ladetätigkeit“ einzurichten.
Eigene Parkplätze für Elektrofahrzeuge sollen in der City ausgewiesen werden
Im Klartext: Für Elektrofahrzeuge sollen eigene Parkplätze ausgewiesen werden, wo nur noch E-Fahrzeuge parken dürfen. Diese könnten auch kostenlos angeboten werden.
„Eine hinreichende Anzahl von Standorten innerhalb des Wallringes wird nun ermittelt“, verdeutlicht Baudezernent Martin Lürwer.
Dass diese allerdings vom bestehenden Parkplatzkontingent abgezweigt und nicht neu geschaffen werden, hatte im Nachhinein das ein oder andere Mitglied der Verwaltungsspitze überrascht.
Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge
Ein weiteres Privileg: Busspuren könnten freigegeben werden – in Dortmund stehen solche Spuren in Aplerbeck an der Wittbräucker Straße und in Hörde an der Bennighofer Straße zur Verfügung.
Sie können umgehend zur Nutzung von Elektrofahrzeugen freigegeben werden. Diese sind bisher schon für Taxen freigebeben.
Reader Comments
Hiob
Habe am Mittwoch auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge ohne Ladestation direkt neben meinem Haus geparkt und wurde mit 10 € verwarnt und aber auch gleichzeitig abgeschleppt ist das rechtens? Ich wohne drei Meter neben diesem Parkplatz
Müller
Natürlich. Das nächste Mal würde ich vor einer Zapfsäule einer Benzin-Tankstelle parken und mich dann wundern, dass ich abgeschleppt werde. Absurd, klar aber bei Ladestationen auch.