Im vergangenen Jahr hatte die SPD-Fraktion erfolglos versucht, die zahlreichen Honorarverträge an der Städtischen Musikschule in sozialversicherungspflichtige Festanstellungen zu überführen. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf. Doch der geht dieses Mal von der Verwaltung aus – anknüpfend an den Haushaltsbegleitbeschluss aus dem vergangenen Jahr. Der Grund: Den einzelnen Instituten der Kulturbetriebe fällt es immer schwerer, Honorarverträge überhaupt rechtssicher abzuschließen. Dabei geht es unter anderem um Scheinselbstständigkeit, aber auch eine finanzielle Besserstellung. Insbesondere während der Corona-Lockdowns waren viele Honorarkräfte in massive Schwierigkeiten geraten.
Die Verwaltung will endlich Rechtssicherheit schaffen
Es war abermals an Stadtdirektor Jörg Stüdemann, die zwei Herzen in seiner Brust im Gleichklang schlagen zu lassen. Denn während er als Kämmerer bei der damit verbundenen Ausweitung des Stellenplans Skepsis anmelden muss, muss er als Kulturdezernent endlich Rechtssicherheit schaffen und die Leitungen der Ämter entlasten. Denn eine Rechtfertigung der Honorarverträge ist kaum mehr möglich.
Daher appellierte er eindringlich an die Politik, einen großen Teil der bisherigen Honorarverträge in feste Arbeitsverhältnisse zu überführen. „Auch wenn es Geld kostet, kann ich nur sehr dringlich ermuntern, in diese Richtung zu gehen. Das Abschließen von Honorarverträgen wird immer schwieriger“, verwies Stüdemann im Kulturausschuss auf die zahlreichen Prüfungen.
„Es ergeht kein Prüfdurchgang, wo wir nicht nachbessern müssen. Dann müssen wir die Verträge umwandeln oder Nachberechnungen machen. Das ist nicht wenig Geld. „Institutsleitungen tun sich auch schwer, regelmäßig erbrachte Arbeit umzudeklarieren“, so der Stadtdirektor. Dabei gehe u.a. um weisungsgebundene Tätigkeiten, zum Beispiel bei Musikschullehrer:innen und Museumspädagog:innen, aber auch Lehrkräfte in der Volkshochschule.
Durch eine Umstellung entstehen schrittweise 69 zusätzliche Stellen
„Bei unserer Musikschule gibt es den geringsten Anteil von Festbeschäftigten im Ruhrgebiet bzw. in NRW“, stellt Stüdemann heraus. Das könne für Dortmund gravierende Folgen haben. Denn schon die letzte Landesregierung habe dafür gekämpft, in der Musikschullandschaft die tarifgebundene und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern. „Davon hängen auch künftige Förderungen ab“, so der Kulturdezernent.
Durch die Umstellung von Honorarverträgen würden schrittweise 69 zusätzliche Stellen innerhalb der Verwaltung entstehen. „Das ist nicht billig, schafft aber Rechtssicherheit und Rechtskonformität und deckt sich mit dem, was auf Landesebene initiiert und vorgegeben wird“, so der Stadtdirektor.
„Wir müssen auch darauf achten, dass beim Abschluss von Honorarverträgen nicht der Vorwurf gemacht wird, wir handelten vorsätzlich dolos“, warnte der Kulturdezernent. Denn bei vielen Honorarkräften werde eigentlich eine Dauerbeschäftigung als Honorarvertrag getarnt. Das habe u.a. bei hausmeisterähnlichen Tätigkeiten in VHS und bei Musikschullehrer:innen in den Schulprojekten zu Klagen geführt.
Daher habe die Verwaltung nun sehr umfangreich und mühselig alle Honorarverträge geprüft, diese führten ab 2023 zu 30,25 zusätzlichen Planstellen in den Kulturbetrieben und 23,25 weiteren ab 2024. Im Theater kämen im kommenden Jahr vier, bei den Sport- und Freizeitbetrieben eine und im Jugendamt 10,55 Planstellen hinzu. 2023 würde das Mehrkosten von 2,35 Millionen Euro bedeuten, die bis zum Jahr 2026 auf 4,2 Millionen Euro auswachsen würden.
Entscheidung wird erst mit dem Haushalt 2023 getroffen
„Gleichwohl wird es weitere Honorartätigkeiten geben, bei Ferienspielen oder einzelnen Angeboten in der musikalischen Bildung oder am Theater. Aber eine Dauerbeschäftigung teils über Jahre ist ein risikobehaftetes Manöver“, warnte Stüdemann.
Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD) sah sich durch die städtische Vorlage bestätigt: „Alle werden sich erinnern: Wir hatten schon zu den letzten Haushaltsberatungen gewünscht, das Musikschulkräfte angestellt und tarifgebunden beschäftigt werden.“
50 Prozent der Beschäftigten und ein Drittel des Unterrichts erfolge an der Musikschule durch Honorarkräfte. Damals sei das nicht vom Rat goutiert worden. „Sie hätten schon ein Jahr lang in die Rente einzahlen können. Die neue Regelung wäre ein Anfang“, so Ixkes-Henkemeier.
Petra Dresler-Döhmann (Linke+) begrüßt es „ausdrücklich, dass 69 vernünftige Arbeitsverhältnisse entstehen. Wir sind jederzeit dafür zu beschließen, um auch diese Menschen vor Altersarmut zu bewahren und ihnen eine vernünftige Beschäftigung zu ermöglichen“.
Doch eine Empfehlung im Ausschuss bzw. eine Entscheidung im Rat wollten Grüne und CDU noch nicht mitgehen. Sie wollten stattdessen die entgültige Entscheidung in die Hauhaltsplanberatungen schieben. Dann könnten die Auswirkungen auf den Stellenplan insgesamt besser bewertet werden.
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Kulturrat begrüßt erste Schritte zu Honoraruntergrenzen in NRW – Lorenz Deutsch: Für die volle Einführung in 2026 braucht es zusätzliche Mittel (PM)
Seit zweieinhalb Jahren legt das Kulturgesetzbuch NRW fest, dass bei landesgeförderten Projekten Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden müssen. Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt die Landesregierung nun in einem ersten Teilschritt nach, um Erfahrungen sammeln zu können. Die volle Verpflichtung soll ab 2026 in allen Sparten gelten.
Es ist gut, dass nun mit der Einführung von Honoraruntergrenzen begonnen wird. Ebenso begrüßt der Kulturrat, dass dies auf Grundlage einer Matrix geschieht, die für die einzelnen Sparten eine verlässliche Orientierung geben kann. Dieses Vorgehen erscheint uns deutlich belastbarer als der allgemeine Verweis auf (uneinheitliche) Verbändeempfehlungen, wie es auf Bundesebene gemacht wurde.
Der erste Schritt soll nun in zwei Landesprojekten der kulturellen Bildung gemacht werden: in “Kultur und Schule” sowie in “Künstler in die KiTa”. Die Verdopplung der Stundensätze von bisher 27,50 Euro auf die in der Matrix festgelegten 55 Euro sind ein richtiger Schritt. Er war angesichts des äußerst niedrigen bisherigen Niveaus dringend erforderlich. Bedauerlich ist allerdings, dass diese Vorgabe nur für die beiden Projekte der Kulturellen Bildung gilt, die zu 100% vom Land NRW getragen werden. Wenn andere vom Land kofinanzierte Projekte in diesem Feld ausgeschlossen bleiben, droht in der Kulturellen Bildung ein Zwei-Klassen-System. Hier hätte auch die Kooperation mit den Kommunen erprobt werden können.
Begrüßenswert ist die geplante Evaluation der Maßnahme im dritten Quartal 2025. Inwieweit dieser von Honorarverträgen bestimmte Bereich der Kulturellen Bildung als ein Testfeld für die Einführung von Mindesthonoraren für die anderen Sparten dienen kann, bleibt allerdings fraglich. Dort besteht bekanntermaßen die besondere Herausforderung, dies im Zuge von Antragsverfahren – sowohl institutionell als auch projekthaft – in Wirtschaftsplänen nachvollziehbar darzustellen und dann zu prüfen. Gleiches gilt für die Praxis der Verwendungsnachweise. Dafür bilden die beiden von der Landesregierung definierten Projekte der kulturellen Bildung kein gutes Übungsfeld.
Für die flächendeckende Einführung der Honoraruntergrenzen im Jahr 2026 werden dringend zusätzliche Mittel benötigt. Ohne diese Mittel würden die Künstler*innen die Einführung von Mindesthonoraren selbst durch Kürzung von Projekten finanzieren. Der Kulturrat fordert die Landesregierung und das Parlament dringend auf, hier die notwendigen finanziellen Konsequenzen für die kulturelle Landschaft in NRW zu ziehen.
Die Anhebung der Honorare für Künstler*innen auf ein Mindestniveau, sollte nicht mit einer Einschränkung der kulturellen Vielfalt in NRW bezahlt werden!
ver.di begrüßt Honoraruntergrenze für Kulturschaffende in NRW (PM)
Ab dem heutigen Tag (1. August 2024) greifen erste Honoraruntergrenzen für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler in der Kulturellen Bildung Nordrhein-Westfalens. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. Voraussetzung für die Honoraruntergrenze ist laut Landesregierung, dass das Land alleiniger Förderer ist. Spartenübergreifend werde die Honoraruntergrenze zum 1. Januar 2026 umgesetzt. Dann reiche bereits eine Beteiligung des Landes an der Förderung aus.
„Wir begrüßen die Einführung der Honoraruntergrenze ausdrücklich. Kunstschaffende leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Trotzdem können viele nicht von ihrer Arbeit leben und sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Das ist unwürdig und wird der Leistung nicht gerecht. Ein wichtiger Schritt ist, dass die Arbeitszeit – zu der auch Vor- und Nachbereitung gehören – berücksichtigt werden soll. Inwiefern die Empfehlungen allerdings auskömmlich sind, wird noch zu sehen sein.“, erklärte Landesleiterin Gabriele Schmidt am Donnerstag in Düsseldorf. Sie verwies dabei auf das von ver.di entwickelte Modell für Basishonorare. In diesem werden die Honorare an die Gehaltsentwicklung im Öffentlichen Dienst gekoppelt und so eine Dynamisierung ermöglicht.
„Damit eine faire Honorierung nicht zulasten der Vielfalt der kulturellen Angebote führt, muss die Landesregierung sich nun dringend an ihr Versprechen halten, den Kulturetat weiter zu erhöhen“, ergänzte Schmidt.
Hinweis:
Hintergrund der Entscheidung ist u.a. die Regelung im Kulturgesetzbuch NRW, für die sich u.a. in ver.di organisierte Kulturschaffende stark gemacht haben. Informationen zu dem von ver.di entwickeltem Modell der Basishonorare sind hier nachzulesen: Basishonorare | Kunst und Kultur (verdi.de).