Späte Einsicht eines Neonazis? Die für den 18. März angesetzte Hauptverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung während des Dortmunder „Rathaussturms“ vor dem Amtsgericht fällt aus. Er hat seine Strafe nun doch akzeptiert.
Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung
Am Wahlabend im Mai 2014 hatte Neonazi Dietrich S. mit einem Faustschlag die damalige grüne Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger mit einem Faustschlag niedergestreckt.
Dieses Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt, weil sie von einer Notwehrhandlung des Neonazis überzeugt war, bei der die heutige Schuldezernentin der Stadt Dortmund in die Schusslinie geraten war.
Allerdings wurde diese Einschätzung später von der Staatsanwaltschaft revidiert und das Verfahren erneut eröffnet. Sie erließ im vergangenen Jahr einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Aktivist der Partei „Die Rechte“ akzeptiert Geldstrafe von 1350 Euro
Diese Strafe wollte Dietrich S. aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Daher sollte es am 18. März zur Hauptverhandlung kommen.
Diese ist nun abgesagt. Der Grund: Der Aktivist der rechtsextremen Splitterpartei „Die Rechte“ hat jetzt seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.
Der Angeklagte ist damit wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 1.350 Euro) verurteilt worden.
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