Corona-Shutdown und kein Ende? Die zunehmend diskutierten und verschärften Regelungen bringen viele Firmen zunehmend in Bedrängnis. Denn die Schließungen in Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Eventbranche und vielen anderen Dienstleistungsbereichen stellen die Unternehmer*innen vor immer größere existenzielle Probleme. Zwar gibt es viel Lob für die beschlossenen Hilfen – Deutschland habe wie kaum ein anderes Land Geld für die Wirtschaft in die Hand genommen. Doch immer mehr Firmen und Solo-Selbstständigen droht die Luft auszugehen – oder sie ist ihnen bereits ausgegangen.
Corona ist eine bisher nie erlebte, extern verursachte und existenzbedrohende Krise
„Die staatlichen Förder- und Hilfsprogramme tragen dazu bei, dass vom Lockdown betroffene Unternehmen, insbesondere in den komplett von Schließungen betroffenen Branchen, in der Corona-Pandemie überleben können“, konstatiert IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann.
Das berichteten viele Unternehmen, die die IHK über Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen beraten hat, dass die Hilfen oder zumindest Abschlagszahlungen bei ihnen ankommen und entscheidend dabei helfen, durch eine bisher nie erlebte, extern verursachte und existenzbedrohende Krise zu kommen.
„Als IHK erkennen wir an, dass kaum ein anderes Land so viel Geld in die Hand nimmt wie Deutschland, um die Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu unterstützen“, so Dustmann. „Aber ein erheblicher Teil der Unternehmen übt auch harte Kritik.“
Scharfe Kritik an Verzögerungen, Bürokratie, Aufwand und unklaren Bedingungen
Diese bezieht sich vor allem auf drei Punkte: Die verzögerte Auszahlung der kompletten Hilfen bei gänzlich ausbleibenden oder verschwindend geringen Einnahmen und Umsätzen. Das als extrem aufwändig und bürokratisch empfundene Antragsverfahren für die Hilfen, das viele Fragen aufwirft und selbst für die von den Unternehmen einzuschaltenden Steuerberater*innen herausfordernd ist.
Die unterschiedlichen und komplexen Zugangskriterien zu den Hilfen werden häufig als zu streng empfunden und sind nach Meinung vieler Unternehmen nicht ausreichend, um die tatsächlichen Fixkosten zu kompensieren.
Hinzu kommt nach Ansicht der IHK, dass vielen Unternehmer*innen nicht klar war, dass in den Programmen Schlussabrechnungen notwendig sein werden, die zu möglichen Rückzahlungen führen können. Das trifft vor allem auf die Zahlungen aus der Überbrückungshilfe II zu, die den komplexen Regelungen der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ unterliegt.
„Viele Unternehmen oder Selbständige sind überrascht und enttäuscht, dass sie die Hilfen nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Verluste kompensiert bekommen und nicht die zunächst in Aussicht gestellten Fixkosten-Entschädigungen. Viele Unternehmen befürchten, trotz komplett fehlender Umsätze aufgrund angeordneter Schließung, überlebensnotwendige Hilfen zum Teil zurückzahlen zu müssen. Dies führt zu nachvollziehbarem Frust und Ärger“, berichtet Dustmann.
Handwerkskammer: Hilfen gehen oft weit an der Wirklichkeit unserer Betriebe vorbei
„Die Unterstützungsprogramme von Land und Bund haben in den vergangenen Monaten vielen Unternehmen geholfen. Umso wichtiger ist es, dass die aktuellen Förderinstrumente schnell in den Betrieben ankommen, um einen immensen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden“, ergänzt Handwerkskammer-Präsident Berthold Schröder.
Doch die Auszahlung läuft nur schleppend, die Beantragung ist kompliziert – vor allem, wenn sich die Antragsbedingungen im Nachhinein ändern – und durch die Zwischenschaltung der Steuerberater verlängert sich der Prozess zusätzlich.
„Das geht weit an der Wirklichkeit unserer Betriebe vorbei. Zahlreiche Handwerker fürchten um ihre Existenz. Sie brauchen die Unterstützung jetzt, in ein paar Wochen könnten die Hilfen zu spät kommen“, fürchtet Schröder.
„Darüber hinaus benötigen die Unternehmen mehr Perspektive und Planungssicherheit für die kommenden Monate. Dazu zählt ein verlässlicher Fahrplan, der eine stufenweise Öffnung von Geschäften regelt, sobald es die Infektionszahlen zulassen“, so der HWK-Präsident.
Stimmung trübt sich weiter ein – HWK-Hotline wird aktuell wieder stark in Anspruch genommen
„Mit der Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns trübt sich die Stimmung im Handwerk weiter ein. Die Friseurbetriebe zählen neben den Kosmetikstudios und einem Teil der Änderungsschneidereien zu den Betrieben, die am stärksten von der Pandemie betroffen sind. Das erleben wir täglich in Gesprächen an der Hotline“, sagt Gabor Leisten, Abteilungsleiter Betriebswirtschaftliche und Technische Unternehmensberatung der HWK Dortmund.
Viele Betriebe würden derzeit in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Sie könnten wegen der wiederholten Schließungen keine adäquaten Einnahmen mehr generieren, um ihre Rechnungen und laufenden Kosten zu bezahlen. „Auch wenn die Unternehmen durch verhältnismäßig gute Umsätze in der ersten Dezemberwoche ein kleines Polster aufbauen konnten, sind die Reserven so gut wie aufgebraucht“, so Leisten.
Leider kämen die Überbrückungshilfe II bzw. die November-/Dezemberhilfe für die meisten Betriebe gar nicht in Frage, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllten. Viele scheiterten zudem an der viel zu komplexen Antragstellung wegen geänderter Rahmenbedingungen oder der schlichten Verfügbarkeit eines Steuerberaters für die Beantragung. Und: „Überbrückungshilfe III kann zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantragt werden. Das betrifft im Handwerk viele Gewerksgruppen.“
Viele Betriebsinhaber sind frustriert oder wütend wegen der verhängten Schließungen
Die Verunsicherung bei den Betrieben mit Blick auf die kommenden Wochen sei groß, sagt der Abteilungsleiter. Viele Betriebsinhaber*innen seien frustriert oder auch wütend, insbesondere in Hinblick auf die verhängten Schließungen und vorhandenen Hilfen.
„Ehrlich gesagt, fällt es derzeit nicht leicht, den Betroffenen erfolgversprechende Wege aufzuzeigen. Sollte es zu der erwartenden Verlängerung des Lockdowns kommen, wird ein Teil der Handwerksbetriebe, gerade auch Friseure, wohl in die Zahlungsunfähigkeit rutschen oder verstärkt auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Erschwerend kommt hinzu, dass fast alle Betriebe große Teile der ausgezahlten NRW-Soforthilfe im laufenden Jahr zurückzahlen müssen. Geld, das momentan bei den Inhabern gar nicht vorhanden ist“, so Leisten.
In den Gesprächen mit den Unternehmer*innen an der Hotline zeige sich immer wieder, dass die Hilfen in großen Teilen an der betrieblichen Praxis und dem Bedarf, gerade in Hinblick auf die Lebenshaltungskosten der Inhaber*innen, vorbeigehen. Das betreffe im Besonderen das Friseurhandwerk.
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Vier Corona-Hotlines für das Handwerk erreichbar – Pandemie beeinträchtigt das Wirtschaftsleben weiterhin (PM)
Vier Corona-Hotlines für das Handwerk erreichbar – Pandemie beeinträchtigt das Wirtschaftsleben weiterhin
Bund und Länder haben die beschlossenen Corona- Regeln wegen hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Einschränkungen für Unternehmen aus dem Kammerbezirk der Handwerkskammer (HWK) Dortmund bleiben bestehen. Friseure, Kosmetiker, Tätowierer und medizinisch nicht notwendige Fußpflege sind weiterhin nicht erlaubt.
Wichtige Fragen und Antworten für Handwerksbetriebe während der Pandemie beantworten HWK-Mitarbeiter*innen seit März 2020 an themenspezifischen Hotlines. Die Corona-Hotlines der Unternehmens-, Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Rechtsberatung stehen Unternehmern, Auszubildenden und jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung im Handwerk interessieren, von Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-13 Uhr zur Verfügung.
Informationsportal für Friseure und Fußpflegebetriebe:
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Corona-Hotlines
Unternehmensberatung Tel: 0231-5493-397
Weiterbildungsberatung Tel: 0231-5493-391
Ausbildungsberatung Tel: 0231-5493-333
Rechtsberatung Tel: 0231-5493-396
Die CDU-Fraktion fürchtet eine Pleitewelle bei Dortmunder Unternehmen (PM)
Die CDU-Fraktion fürchtet eine Pleitewelle bei Dortmunder Unternehmen
Überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen waren zuletzt über viele Monate hinweg von der Pflicht befreit, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Ende Januar soll das im März 2020 von der Bundesregierung erlassene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht“ auslau- fen. Die Dortmunder CDU-Fraktion fürchtet, dass heimischen Unternehmen nun eine Pleitewelle droht. Mit einer Anfrage an die Wirtschaftsförderung wollen die Christdemokraten Licht ins Dunkel bringen.
Wie steht es tatsächlich um die heimische Wirtschaft?
„Ich befürchte, dass die wirtschaftliche Schieflage vieler Unternehmen durch die lange ausgesetzte Insolvenzantragspflicht verschleiert wurde. Wie ernst die Lage wirklich ist, wird sich auch in Dortmund erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen“, vermutet Udo Reppin, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Zwar sei die heimische Wirtschaft aktuell noch sehr breit und vielgliedrig aufgestellt. „Aber wenn unserem Tausendfüßler die Beine abfallen, dann sorge ich mich um die Zukunft Dortmunds als nordrheinwestfälischem Wirtschaftszentrum.“
Wirtschaftsförderung soll die Lage bewerten
Trotz aller Unwägbarkeiten bitten die Christdemokraten deshalb um eine Ein- schätzung der Stadt zum tatsächlichen Insolvenzgeschehen in Dortmund. „Wir wollen wissen, welche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft sich bereits heute abzeichnen. Wir erhoffen uns davon zumindest erste Anhaltspunkte, um die aktuelle Lage besser einschätzen zu können.“
Hintergrund:
Im März 2020 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht erlassen. Zum Schutz von Unterneh- men, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, wurde die Insolvenzantragspflicht für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt. Bis zum 31. Oktober 2020 galten die gesetzlichen Regelungen für überschul- dete und zahlungsunfähige Unternehmen. Inzwischen wurde das Gesetz für den Insolvenzgrund der Überschuldung zweimal verlängert. Ende Januar 2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun auslaufen.
CDA Dortmund fordert stärkere Nutzung von Homeoffice (PM)
CDA Dortmund fordert stärkere Nutzung von Homeoffice
Der Arbeitnehmerflügel der CDU sieht Arbeitgeber in der Verantwortung die Gesundheit von Arbeitnehmern bestmöglich zu schützen. Die Dortmunder CDA-Kreisvorsitzende Claudia Middendorf mahnt an: „Wir fordern alle Arbeitgeber auf, die bestehenden Möglichkeiten zum Homeoffice auszunutzen. Der Virus macht keinen Halt vor der Bürotür.
Jetzt ist jeder Arbeitgeber gefordert, die Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen. Die Ministerpräsidenten haben deutlich gemacht: Dort wo es möglich ist, muss ab sofort Homeoffice auch angeboten werden. Wir wissen, die Situation ist weder für die Betriebe noch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfach. Aber es ist das Gebot der Stunde: Wer kann, sollte von zu Hause arbeiten. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Virus. Klar ist aber auch: Kein Arbeitnehmer kann heute zum Homeoffice verpflichtet werden, und das muss auch so bleiben – heute und auch nach der Pandemie.“
Für die Zeit nach der Pandemie fordert die CDA verlässliche gesetzliche Regeln beim Homeoffice: „Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben dürfen nicht weiter verwischen. Auch für die Arbeit von zu Hause müssen gute Arbeitsbedingungen gelten“, so die stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende Elke Hannack. „Wir fordern, dass Betriebs- und Personalräte bessere Rechte bekommen das Arbeiten im Homeoffice mitzugestalten, etwa zur Nichterreichbarkeit oder zum Gesundheitsschutz.“
Statements von HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK- Präsident Heinz-Herbert Dustmann zu den verschärften Corona-Regeln bis 14. Februar 2021 (PM)
Statements von HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK- Präsident Heinz-Herbert Dustmann zu den verschärften Corona-Regeln bis 14. Februar 2021
HWK-Präsident Berthold Schröder:
„Noch immer ist die Infektionsdynamik nicht ausreichend eingedämmt, sodass es weiterhin auf konsequenten Gesundheitsschutz ankommt. Dass es zunächst nicht zu einem kompletten Wirtschafts-Lockdown kommt, ist eine wichtige Nachricht für viele Handwerker.
Dennoch bringt die Verlängerung des Lockdowns unsere Betriebe zunehmend in Existenznot. Zahlreiche Handwerker mussten ihren Geschäftsbetrieb einstellen, andere leiden unter dem Ausfall ganzer Geschäftsfelder. Auch im bisher relativ stabilen Bau- und Ausbaubereich werden die Auftragspolster zunehmend dünner. Wir begrüßen daher die Ankündigung, die Überbrückungshilfen III zu verbessern und die Antragsbedingungen zu vereinfachen. Diesen Worten müssen jetzt aber auch rasch Taten folgen.
Immer wieder erhalten wir aus den Betrieben die Rückmeldung, dass Hilfen in der Praxis nicht ankommen, weil die Beantragung zu komplex und bürokratisch gestaltet ist oder die Hürden für eine Inanspruchnahme zu hoch angesetzt sind. Die Unternehmen müssen sich auf die Unterstützung der Politik in dieser schwierigen Zeit verlassen können. Ebenfalls benötigen die Betriebe eine klare Perspektive für die kommenden Monate. Das angekündigte Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie ist hierfür der richtige Ansatz.“
IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann
„Wir können nachvollziehen, dass angesichts weiter hoher 7-Tage- Inzidenzwerte und der Gefahr der Ausbreitung einer wesentlich ansteckenderen Virus-Mutation die Lockdown-Maßnahmen fortgesetzt und soziale Kontakte weiter minimiert werden müssen, um die Gesundheitsversorgung in der Pandemie nicht kollabieren zu lassen. Schauen wir aber auf die Situation vieler unserer Mitgliedsbetriebe in den am härtesten vom Lockdown betroffenen Branchen, dann schlägt uns häufig pure Verzweiflung entgegen. Viele Unternehmen hatten nach dem Katastrophen-Jahr 2020 auf eine Öffnung ab Februar 2021 gehofft. Die weitere Fortsetzung und Verschärfung der Maßnahmen – so notwendig sie aus Gründen des Infektionsschutzes sein mag – bedeutet für viele Unternehmen ‚akute Lebensgefahr‘.
Wir hatten deutlich auf Kritik unserer Unternehmen an den Bedingungen und der Ausgestaltung der staatlichen Hilfsprogramme sowie der zu zögerlichen Auszahlung hingewiesen. Umso erfreulicher im Sinne eines kleinen Lichtblicks ist der Beschluss, die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III, die von Januar bis Juni 2021 gelten soll, zu vereinfachen, die Beträge zu erhöhen und auf eine Corona-gerechtere Ausgestaltung der EU-Beihilferichtlinien hinzuwirken.
Allerdings gehen wir davon aus, dass diese Maßnahmen für viele Unternehmen und Selbstständige, etwa aus den Branchen wie Hotellerie und Gastronomie, Reisebüros und Schausteller, aus dem Messebereich, aus der Kreativ,- Kultur- und Freizeitwirtschaft und für große Teile des Nicht-Lebensmitteleinzelhandels angesichts monatelanger, häufig komplett fehlender Umsätze oder Einnahmen zu spät oder in nicht ausreichendem Maße kommen. Wahrscheinlich wird ein Teil der Unternehmen die kommenden Monate nicht überleben.
Umso wichtiger ist die Konkretisierung einer Öffnungsperspektive, wie sie in dem Beschluss von gestern vorgesehen ist. Die Unternehmen brauchen jetzt ein Signal, unter welchen Bedingungen (besser noch: ab wann) sie öffnen können, um den Mut nicht zu verlieren und die angeordneten Beschränkungen weiter durchzuhalten. So erwarten wir von Bund und Land konkrete Aussagen, bei welcher 7-Tage-Inzidenz oder welchem Reproduktionswert die Betriebe welcher Branchen Corona-gerecht wieder öffnen können.
Dass dies keine wohlfeile Forderung ist, zeigt ein Rückblick in den Mai 2020 nach dem Frühjahrs-Lockdown. Die Landesregierung hatte am 6. Mai 2020 einen maßvollen Stufenplan (Nordrhein-Westfalen-Plan) zur Wiederöffnung von Branchen und Institutionen vorgelegt. Genauso ein Stufenkonzept brauchen die Unternehmen jetzt, um eine Überlebensperspektive und Zuversicht entwickeln zu können.“
Homeoffice fördern und erleichtern, nicht erzwingen! (PM MIT Dortmund & Wirtschaftsrat Dortmund)
Homeoffice fördern und erleichtern, nicht erzwingen! (MIT Dortmund & Wirtschaftsrat Dortmund)
Die MIT Dortmund, sowie der Wirtschaftsrat Dortmund lehnen die Pflicht zum Angebot des Homeoffice durch den Erlass von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) entschieden ab. „Schon seit Beginn der Pandemie haben die Unternehmen in Dortmund und Umgebung zum Schutz der Arbeitnehmer und zum Erhalt der Unternehmen eigenverantwortlich, soweit es machbar war, das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht“, so Christian Röttger, Sektionssprecher des Wirtschaftsrates Dortmund / Östliches Ruhrgebiet.
David J. Finger, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion in Dortmund ergänzt: “Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ist der falsche Weg!“ In vielen Branchen wird Flexibilität benötigt wird. Zudem leiden viele Betriebe, auch wenn die Produktion weiterläuft, bereits jetzt finanziell unter der Pandemie. Wer nun in Zeiten der Pandemie glaubt, die Gelegenheit sei so günstig wie nie, den Rechtsanspruch für mobiles Arbeiten zu fordern, irrt. Er übersieht dabei die teils enormen Investitionen und Aufwände, die Arbeitgeber seit dem ersten Lockdown betrieben haben, um in den Betrieben Corona-konforme, Arbeitnehmer-schützende Arbeitsbedingungen zu schaffen.
„Wer jetzt markige Forderungen formuliert, statt auf Vertrauen und Weitsicht zu setzen, schlägt jedem verantwortungsvollen Arbeitgeber ins Gesicht und beweist damit, dass es ihm nicht um die gemeinsame Bekämpfung der Pandemie geht, sondern lediglich um parteipolitische Grabenkämpfe“, so David J. Finger. „Zudem“, so Röttger, „sind viele Detailfragen noch gar nicht geklärt, so z.B. die wichtige Frage des Datenschutzes.“
Aufgrund der derzeitigen Nachfrage nach technischer Ausstattung für das Homeoffice sei es ohnehin fraglich die Verordnung so kurzfristig umzusetzen. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, inwieweit denn in Dortmund überhaupt der Breitbandausbau jedem Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ermöglicht?
Abschließend sind sich Finger und Röttger einig: „Homeoffice ist eine normale Entwicklung in der zukünftigen Arbeitswelt, dafür braucht es Regelungen und Unterstützung, aber gerade jetzt keinen Zwang durch übertrieben Aktionismus!“
SPD-MdB Sabine Poschmann bringt Licht in Corona-Dschungel (PM)
SPD-MdB Sabine Poschmann bringt Licht in Corona-Dschungel
„Es ist schon nicht so einfach, sich durch die Corona-Hilfsmaßnahmen zu navigieren“, bestätigt auch die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann. Hintergrund sei die Reaktion der Regierung auf veränderte Bedingungen und den sich verändernden Kreis der Betroffenen. Deutlich macht sie dies an den Forderungen des Handels. Dadurch, dass der Lockdown im November/Dezember nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hat, wurden weitere Branchen in den Lockdown einbezogen.
Mit Erfolg, denn die Ansteckungszahlen sinken. Damit sich der Handel in diesen Zeiten über Wasser halten könne, wurde die Überbrückungshilfe III gegenüber der Überbrückungshilfe II deutlich ausgeweitet. „Ab dem neuen Jahr können nun auch Kosten für verderbliche Ware und Saisonartikel geltend gemacht werden“, so Poschmann. Ähnlich verhält es sich für die Reise- u. Veranstaltungsbranche, die anteilig rückwirkend Vorbereitungs- bzw. Ausfallkosten erstattet bekommen.
„Diese Verbesserungen befinden sich nun in der Umsetzung, das heißt sie werden programmiert und sind im Februar beantragbar“, erklärt Poschmann. Die Zeitverzögerung sei für die Unternehmen mehr als ärgerlich und bringe Existenzängste mit sich, das wird Poschmann auch in Gesprächen mit Dortmunder Unternehmern übermittelt.
Sie fordere deshalb den Wirtschaftsminister zur Eile auf. Poschmann: „Zwar fließen Gelder durch die Abschlagszahlungen, doch die Unternehmen benötigen fürs Überleben den gesamten Betrag.“
Aktuell seien in NRW rund 90 % der beantragten Überbrückungshilfe II (Laufzeit bis 12/2020) ausbezahlt. Bei der November-/Dezemberhilfe seien in der Regel die Abschläge nun geflossen. Die Erstattung der tatsächlich beantragten Kosten erfolge zurzeit.
Bei generellen Fragen bietet Poschmann gerne ihre Hilfe an. Dazu reicht eine E-Mail mit der Fragestellung unter Sabine.Poschmann@bundestag.de .
Hinweis auf illegal betriebenes Bekleidungsgeschäft in der Eberstraße – Polizei stellt gefälschte Markenkleidung sicher (PM)
Hinweis auf illegal betriebenes Bekleidungsgeschäft in der Eberstraße – Polizei stellt gefälschte Markenkleidung sicher
Im Rahmen eines Einsatzes zur Bekämpfung krimineller Strukturen haben Polizeibeamte am Montag (1. Februar) einen Hinweis auf ein illegal betriebenes Bekleidungsgeschäft erhalten. Sie stellten offensichtlich gefälschte Markenkleidung sicher und verwiesen Kunden des Geschäftes.
Nach ersten Erkenntnissen meldete ein Zeuge gegen 16.30 Uhr ein Geschäft in der Eberstraße. Trotz geltender Auflagen sollte dies geöffnet haben und mit gefälschter Kleidung handeln. Ein reger Publikumsverkehr sei zu beobachten gewesen.
Mit Eintreffen der Beamten entfernten sich zwei Personen schnellen Schrittes vom Einsatzort. Vor einer verschlossenen Gebäudetür fanden die Polizisten diverse Etiketten von Bekleidungsartikeln bekannter Designer. Der vermeintliche Mieter war nicht vor Ort.
Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betraten die Einsatzkräfte letztlich das Nebengebäude und trafen im ersten Obergeschoss auf zwölf potenzielle Kunden. In ihren Händen Einkaufstüten mit bereits bezahlter Ware sowie Kleidung, die sie soeben anprobierten. Nach der Feststellung ihrer Identität wurden die jungen Männer im Alter von 15 bis 36 Jahren mit Wohnorten in Bochum, Essen, Castrop-Rauxel und Solingen des Geschäftes verwiesen. Ihre gekaufte Kleidung mussten sie im Vorfeld aushändigen.
Bei einer genaueren Betrachtung erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei den Kleidungsstücken um Plagiate handelte. Kleidung auf einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern wurde sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Unter anderem erwartet den Betreiber des Geschäftes ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und des Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz.
PM Sabine Poschmann (SPD-MdB): Überbrückungshilfe III gestartet – Anträge können ab sofort gestellt werden
Sabine Poschmann (SPD-MdB): Überbrückungshilfe III gestartet – Anträge können ab sofort gestellt werden
„Aus vielen Gesprächen weiß ich, wie sehnsüchtig viele Unternehmen auf diese Nachricht gewartet haben“, kommentiert die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann den Antragsstart der Überbrückungshilfe III. „Ich bin sehr froh, dass die Beantragung ab heute möglich ist. Innerhalb von drei Tagen nach Antragsstellung soll bereits die Auszahlung erster Abschläge erfolgen. Diese können für mehrere Monate beantragt werden, so dass in den Unternehmen die Liquidität gewährleistet werden kann.“
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, und soll die Finanzierung der fortlaufenden Fixkosten sicherstellen. Hier die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte:
· Gefördert wird der Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
· Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus allen Branchen.
· Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch in einem Monat von 30 Prozent.
· Die Zuschusshöhe ist mit bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat höher als bisher.
· Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht und kann bis zu 100.000 Euro pro Monat betragen.
· Die Berechnung der Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich entsprechend.
Die Beantragung ist möglich unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und muss über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Statements von HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann zum gestrigen Bund-Länder-Treffen (PM)
Statements von HWK-Präsident Berthold Schröder und IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann zum gestrigen Bund-Länder-Treffen
HWK-Präsident Berthold Schröder:
„Die erneute Verlängerung der Maßnahmen stellt für viele Handwerksbetriebe, die weiter von Schließungen oder dem Ausfall ganzer Geschäftsfelder betroffen sind, eine schwere Belastung dar. Zahlreiche Unternehmer stehen mit dem Rücken zur Wand und benötigen schnellstens Unterstützung. Es hängt nun alles davon ab, ob die in Aussicht gestellten Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III jetzt auch wie geplant fließen, sonst droht der Verlust zahlreicher Existenzen sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Es ist eine gute Nachricht, dass Friseurbetriebe ab dem 1. März wieder öffnen sollen. Das nimmt Unternehmern und Mitarbeitern ein Stück weit die Existenzangst. Die Zeit bis zum 1. März wird für die meisten Friseure jedoch noch einmal eine enorme Kraftanstrengung werden. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass andere körpernahe Dienstleister, wie Kosmetiker, weiterhin um ihre Existenz bangen. Auch hier brauchen wir in absehbarer Zeit klare Öffnungsperspektiven. Dass Handwerksbetriebe mit sorgfältig ausgearbeiteten Hygienekonzepten auf eine Öffnung gut vorbereitet sind, haben sie bereits nach dem Wiederhochfahren der Wirtschaft im Anschluss an den ersten Lockdown im vergangenen Jahr bewiesen.
Erfreulich ist, dass sich Bund und Länder auf einen ersten konkreten Schwellenwert für ein schrittweises Hochfahren der Wirtschaft und für Öffnungen verständigt haben. Damit die von Schließungen betroffenen Betriebe jedoch sicher planen können, ist eine weitere Konkretisierung mit klaren Kriterien unablässig. Die Unternehmen brauchen eine gesicherte Perspektive, um den Mut nicht zu verlieren. Darum ist hier Eile geboten.“
IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann:
„Die gestern beschlossene Verlängerung des Lockdowns bis zum
7. März verschärft die ohnehin schon existenzbedrohenden Lage vieler betroffener Unternehmen in Dortmund, Hamm und im Kreis Unna. Die gestrigen Beschlüsse sind leider enttäuschend, weil sie in keiner Weise einen differenzierten Stufenplan hin zu einer Öffnung bieten. Es braucht aber dringend eine realistische Perspektive für unsere Betriebe, für weite Teile des Einzelhandels, Gastronomie, Schausteller und viele andere mehr. Viele Unternehmen stehen vor der Insolvenz. Die angekündigten staatlichen Hilfen sind zu kompliziert und kommen viel zu spät an. Damit geraten letztlich auch Arbeitsplätze in Gefahr.
Die Wirtschaft braucht einen klaren Fahrplan, wer unter welchen Bedingungen wann wieder öffnen kann. Viele Einzelhändler und Gastronomen haben nach dem ersten Lockdown bewiesen, wie man mit Hygienemaßnahmen Kunden und Gäste vor möglichen Infektionen schützen und trotzdem das wirtschaftliche und damit auch das kulturelle, gesellschaftliche Leben in Pandemiezeiten aufrechterhalten kann. Ich würde mir von Bundes- und Landesregierung entsprechenden Einfallsreichtum wünschen – beispielsweise mit einem Konzept zur Wiederöffnung oder mit beispielsweise an Inzidenzen orientierten, verbindlichen Öffnungsperspektiven. Die Vorgaben durch die Corona- Schutzverordnung sollten klar und eindeutig sein. Ein kommunaler Flickenteppich mit voneinander abweichenden Interpretationen schafft nur gefühlte Ungerechtigkeiten und stiftet Verwirrung.
Es ist immens wichtig, dass einhergehend mit der Verlängerung des Lockdowns die von den Unternehmen lang ersehnte Überbrückungshilfe III endlich gestartet ist und Abschlagszahlungen bald zu erwarten sind. Allerdings müssen die Soloselbständigen, die ebenfalls an den Grenzen der Belastbarkeit angekommen sind, nun noch weiter warten, bis die Antragstellung für die Neustarthilfe möglich sein wird. Hier muss ebenfalls eine schnelle Lösung erreicht werden.“
„Viele Unternehmen kämpfen um ihr Überleben“: IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber zu den neuen Ergebnissen der IHK-Konjunkturumfrage (PM)
„Viele Unternehmen kämpfen um ihr Überleben“: IHK-Hauptgeschäftsführer
Stefan Schreiber zu den neuen Ergebnissen der IHK-Konjunkturumfrage
Die Wirtschaft im Westfälischen Ruhrgebiet befindet sich weiterhin fest im Griff der Corona-Pandemie und ist vom Vorkrisenniveau weit entfernt. Über alle Branchen hinweg hat sich die Lageeinschätzung der Unternehmen seit dem Herbst nur minimal verändert. Rund 31 Prozent der Betriebe sagen, es geht ihnen gut – genauso viele wie im Herbst 2020. Knapp 22 Prozent bewerten ihre Lage als schlecht (Herbst 2020: 19,5 Prozent) und knapp die Hälfte (47,1 Prozent) ist zufrieden. Bei der letzten Umfrage waren es nur wenig mehr (49,1 Prozent).
Im direkten Vorjahresvergleich hat sich die Stimmung allerdings massiv eingetrübt. Zu Jahresbeginn 2020 befand sich nur jedes zehnte Unternehmen in einer schlechten Geschäftslage, nun ist es mehr als jedes fünfte. Das ist das Ergebnis der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage, an der 144 Unternehmen aus Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna mit rund 21.000 Beschäftigten teilgenommen haben. Dabei gestaltet sich die Situation in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich. „Vor allem die Industrie trägt in diesen schwierigen Zeiten zu einer Stabilisierung der gesamten konjunkturellen Lage bei“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber. Jedes fünfte Unternehmen aus diesem Wirtschaftszweig bewertet seine Geschäftslage zwar als schlecht, der Großteil der Betriebe (80 Prozent) jedoch spricht von einer befriedigenden oder sogar guten Lage.
Größere Sorgen bereiten dagegen Handel und Dienstleistungen. „Aktuell kämpfen viele Unternehmen unverschuldet ums Überleben“, so Schreiber. Eine Gruppe von Unternehmen habe Einschränkungen hinnehmen oder ganz schließen müssen, um die Bevölkerung zu schützen. „Das Lebenswerk vieler Unternehmer und ihre Altersvorsorge sind akut und sehr konkret von Vernichtung bedroht“, betont Schreiber. Er appellierte nochmals an die Politik, die Unternehmen keinen Tag länger geschlossen zu halten, als dies für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zwingend erforderlich sei. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe und der innerstädtische Einzelhandel beispielsweise mit Textilien, Bekleidung und Schuhen. Zum Teil noch stärker betroffen seien die so genannten persönlichen Dienstleistungen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie Kulturschaffende und beispielsweise Fitnessstudios.
Verschärfte Lage im Einzelhandel
Im gesamten Handelsbereich (Groß- und Einzelhandel) sprechen rund 73 Prozent von einer guten und befriedigenden Lage, knapp 27 Prozent hingegen sind nicht zufrieden. Der Blick auf den Einzelhandel zeigt eine verschärfte Situation: Rund 36 Prozent – also mehr als jeder dritte Händler – bewertet seine Lage als schlecht. Der Ausblick bleibt sehr pessimistisch. Mit verringerten Umsätzen in den kommenden Monaten rechnen sechs von zehn Unternehmen im Handelsbereich. Nur auf den Einzelhandel bezogen sind es sogar rund 64 Prozent.
Die Umfrage war am 15. Januar vor den erneuten Bund-Länder-Beschlüssen zur Verlängerung des Lockdowns abgeschlossen. „Insofern müssen wir leider davon ausgehen, dass die unmittelbar vom Lockdown betroffenen Unternehmen ihre aktuelle Situation noch kritischer einschätzen“, macht Stefan Schreiber deutlich. Ein differenzierter Blick ist auch bei den Dienstleistungen erforderlich. Insgesamt bezeichnen 24 Prozent der befragten Unternehmen ihre Lage als gut, rund 55 Prozent als befriedigend und etwa 21 Prozent als schlecht. Beim Gastgewerbe allerdings sehen sich 100 Prozent der befragten Betriebe in einer negativen Situation. Bei den persönlichen Dienstleistungen sind es immerhin noch knapp 60 Prozent.
Zunehmende Liquiditätsengpässe und Umsatzrückgänge
„Die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und der Schutz der Risikogruppen hat für die regionale Wirtschaft oberste Priorität. Dennoch zeigen die Ergebnisse der Umfrage eben auch deutlich die negativen Auswirkungen der Anti-Corona-Maßnahmen auf viele Betriebe“, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Die finanziellen Mittel sind oftmals völlig erschöpft, viele Existenzen sind bedroht.“
So gibt insgesamt fast jedes fünfte Unternehmen an, von Liquiditätsengpässen betroffen zu sein. 22 Prozent berichten von deutlich spürbaren Eigenkapitalrückgängen und mehr als 17 Prozent sehen sich mit zunehmenden Forderungsausfällen konfrontiert. Besonders negativ stellt sich dabei die Lage im Einzelhandel und im Gastgewerbe dar. Liquiditätsengpässe und Rückgänge von Eigenkapital melden in diesen Wirtschaftsbereichen übergreifend etwa ein Drittel bzw. ein Viertel aller befragten Betriebe. Im Einzelhandel fürchten fast acht Prozent eine Insolvenz. Die angespannte Lage vieler Unternehmen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zeigt auch der Blick auf die erwarteten Umsätze 2021. Im Vergleich mit dem ebenfalls schon sehr schwierigen Jahr 2020 kalkuliert jedes vierte Unternehmen mit sinkenden Umsätzen – teilweise bis zu minus 50 Prozent. Andererseits geht gut jeder dritte Betrieb von steigenden Umsätzen aus. 27 Prozent erwarten einen Umsatz wie im Vorjahr, gut 13 Prozent trauen sich keine Prognose zu.
Überbrückungshilfe Plus: Laschet muss liefern (SPD-MdB Sabine Poschmann und SPD-MdL Volkan Baran)
Überbrückungshilfe Plus: Laschet muss liefern (PM von SPD-MdB Sabine Poschmann und SPD-MdL Volkan Baran)
„Die Unternehmerinnen und Unternehmer in NRW warten darauf, dass die Überbrückungshilfe Plus kommt“, erklärt Sabine Poschmann, Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete. Seit Mitte Februar können Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe, die der Bund zur Verfügung stellt, beantragt werden.
„Nun ist das Land in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten“, findet auch Volkan Baran (SPD), NRW-Landtagsabgeordneter. Das Zuschussprogramm des Landes lief von Juni bis Dezember in den ersten zwei Phasen der Überbrückungshilfen. Poschmann: „So sollte auch weiterhin die Unterstützung für Unternehmer und Soloselbstständige aussehen: eine Kombination aus Landes- und Bundesgeldern.“
Es könne nicht sein, das sich das Land NRW komplett aus der Verantwortung stehle. Auch für die dritte Phase der Hilfen benötige es das Zuschussprogramm. Die Unternehmer bräuchten endlich Gewissheit, wie die Unterstützung des Landes von Januar bis Juni aussähe, fordern Poschmann und Baran. „Zumal man die Hilfen nicht erhalten kann, wenn Grundsicherung bezogen wird. Deswegen ist jetzt ein klares Ja oder Nein nötig, damit die Menschen wissen woran sie sind“, erläutert Baran.
Die bisherige NRW-Überbrückungshilfe Plus bestand aus einer ergänzenden Förderung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit höchstens 50 Mitarbeitern.
Einsatz im Bundestag zahlt sich aus: Frist für Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Wirtschaftshilfen wird verlängert! (PM Sabine Poschmann – SPD-MdB)
„Gute Nachrichten für viele Dortmunder:innen: Die Abrechnungsfrist der Corona-Hilfsprogramme wird verlängert“, gibt die Dortmunder Bundestagabgeordnete Sabine Poschmann bekannt. „Die Sorgen der Steuerberater, die die Abrechnung durchführen, haben wir ernst genommen. Aber auch die Sorgen, der vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die hinter diesen Anträgen stehen“.
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der Steuerberater im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Poschmann: „In den letzten Wochen haben uns dutzende E-Mails erreicht. Die Sorge war groß, dass Wirtschaftshilfen aufgrund verstrichener Fristen wieder zurückgezahlt werden mussten und damit Insolvenzen einhergehen könnten. Das mussten wir verhindern. Die Verlängerung der Frist um 6 Monate ist ein Erfolg und ein klares Zeichen an die Wirtschaft!“
Ursprünglich sollten die Schlussabrechnungen bis zum 31. März 2024 eingereicht werden. Dies wurde im Vorfeld nicht mit der SPD-Fraktion besprochen. Aufgrund umfassender Nachprüfungen durch die zuständigen Abrechnungsbehörden war diese Frist – auch aufgrund der Fülle von Anträgen – für viele nicht einzuhalten. Es drohten somit eine Rückzahlung aller Hilfen und Zinszahlungen. „Ein guter Dialog und konstruktiver Austausch mit allen Akteuren führt zu solchen Ergebnissen. Dies wird nun aber die finale Fristverlängerung sein“, fügt Poschmann hinzu.