Die Verbraucherzentrale möchte für Dortmunder Verbraucher*innen eine Übersicht erstellen, welche gastronomischen Betriebe Essen zum Mitnehmen in Mehrweg-Verpackungen anbieten. Interessierte Betriebe können sich bei Umweltberaterin Kerstin Kerstin Ramsauer melden (Kontaktdaten am Ende des Artikels). Momentan ist es für alle eine schwere Zeit. Auch in Gastronomiebetrieben muss kreativ gedacht werden, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. „Viele Dortmunder*innen unterstützen die Betriebe bereits, indem sie Essen bestellen und mitnehmen“, sagt Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Dortmund. So wächst aber auch der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen, die nur minutenlang benutzt werden. Die jährlich anfallenden Verpackungsabfälle erreichen Rekordwerte.
Zum. 3. Juli 2021 tritt die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung in Kraft
Mit dem Essen holt man sich auch jedes Mal eine Menge Müll mit nach Hause. Nun tritt zum 3. Juli 2021 die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung in Kraft, die ebenfalls Umstellungen gerade für gastronomische Betriebe erfordert. Anlass dieser Verordnung ist, dass viele Kunststoffabfälle – insbesondere aus der Gastronomie – einfach achtlos in der Umwelt und in Gewässern landen.
Dazu ein paar Daten und Fakten:
- Gerade die Abfallberge von Take-away-Verpackungen sind auch vor Corona schon deutlich angestiegen, so haben sich in den letzten 25 Jahren die Behältnisse für Take-away aus Kunststoff verdoppelt.
- Für die Kommunen entstehen zusätzliche Reinigungskosten, so entfallen zum Beispiel ca. 120 Millionen Euro pro Jahr ausschließlich auf den Bereich der To-go-Becher, die im öffentlichem Raum entsorgt werden oder einfach in der Umwelt landen.
- Außerdem möchten viele Verbrauche*innen gerne Müll – vor allem Kunststoffmüll – vermeiden und verzichten deshalb lieber auf Mahlzeiten zum Mitnehmen in Einweg.
Im Sinne der Kund*innen: Essen in umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen anbieten
Eine Lösung für die Umwelt – und im Sinne vieler Kundinnen und Kunden – ist deshalb das Angebot von Essen in Mehrweg – sei es in von Kund*innen mitgebrachten Gefäßen oder/und in Mehrweg-Verpackungen, die der Betrieb anbietet.
Und diese Angebote möchte Kerstin Ramsauer für die Verbraucher*innen sichtbar machen, so dass diejenigen, die Abfall vermeiden möchten, gezielt bei diesen Betrieben nachfragen können. Interessierte Betriebe können sich bei Umweltberaterin Kerstin Kerstin Ramsauer unter dortmund.umwelt@verbraucherzentrale.nrw melden.
Weitere Informationen:
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Einwegplastik: Was bedeuten Verbot und Kennzeichnungspflicht? Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert (PM)
Einwegplastik: Was bedeuten Verbot und Kennzeichnungspflicht?
Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert
Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft, die künftig für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen sollen. Zum einen wird das EU-weite Verbot für viele Einwegplastikprodukte wirksam. Zum anderen müssen einige weitere Produkte, die derzeit nicht verboten werden können, mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet werden, die vor Umweltschäden durch Kunststoffe warnen. Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund, erklärt, was bald verboten ist oder gekennzeichnet werden muss und warum. Außerdem gibt sie praktische Tipps zur Plastikvermeidung.
Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?
Laut Verbotsverordnung nicht mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen diese Gegenstände aus Plastik: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen – zum Beispiel für Heißgetränke -, Teller, Schalen und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiter ausgegeben.
Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, aber es muss jetzt laut Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.
Warum wurden die Verordnungen erlassen?
Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden. Wo es derzeit noch keine sinnvolle ökologische oder praktikable Alternative gibt, soll die Kennzeichnungsverordnung Verbraucher:innen über den Kunststoffgehalt informieren, vor möglichen Belastungen für die Meere warnen und gewährleisten, dass diese Produkte richtig entsorgt werden – zum Beispiel im Mülleimer und nicht in der Toilette.
Welche guten Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?
Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden. Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird.Und wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.
Was ist dann der Ausweg aus der Einwegplastikflut?
Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten. Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher:innen selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig. Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich eingesetzt werden. Für „To go“-Verpackungen und -Geschirr empfehlen wir den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.
Was können Verbraucher:innen sonst noch tun?
Gänzlich vermeiden können wir Plastik und Verpackungen im Alltag sicher nicht. Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen. Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege. Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt. Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.
Weiterführende Informationen:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/plastik
MEHRWEG STATT EINWEG BEIM ESSEN ZUM MITNEHMEN – Umfrage der Umweltberatung Dortmund zeigt, welche Gastronomiebetriebe bereits Mehrwegbehälter anbieten (PM VErbraucherzentrale)
MEHRWEG STATT EINWEG BEIM ESSEN ZUM MITNEHMEN – Umfrage der Umweltberatung Dortmund zeigt, welche Gastronomiebetriebe bereits Mehrwegbehälter anbieten
Immer mehr Verbraucher:innen achten darauf, beim Einkaufen Plastikmüll zu vermeiden. Sie wollen damit zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Mehrwegbehälter anstatt Einwegverpackungen sind dabei ein entscheidender Faktor. Dies gilt auch beim Essen zum Mitnehmen. Denn für das Takeaway von Speisen und Getränken fallen große Mengen von Einwegverpackungen
an, die nur wenige Minuten lang genutzt und dann weggeworfen werden.
Daher hat die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund eine Umfrage durchgeführt um herauszufinden, welche Betriebe bereits jetzt Mehrweglösungen anbieten und eine entsprechende Übersicht für Verbraucher:innen erstellt. Gleichzeitig informierte sie alle angeschriebenen Gastronomiebetriebe über die aktuellen bundesweit einheitlichen Hygienevorgaben zur Essensausgabe in Mehrwegbehältern. Anlass für die Umfrage sind die Aktionstage „Essen in Mehrweg“, die vom 28. Juni bis 3. Juli deutschlandweit stattfinden.
Warum ist Mehrweg die bessere Wahl?
Mehrweggefäße sparen gegenüber Einwegverpackungen viel Müll und Ressourcen. Daher empfiehlt Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin in Dortmund, Gastronomiebetrieben und Verbraucher:innen, Mehrwegbehälter zu nutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Kund:innen selbst Gefäße mitbringen, fällt von der Ökobilanz her kaum ins Gewicht. Wichtig ist es, die Mehrweggefäße so oft und lange wie möglich zu verwenden. Als Alternative für „To go“-Verpackungen und -Geschirr empfiehlt Kerstin Ramsauer Behälter aus dem Kunststoff Polypropylen (PP): Er ist leicht, gibt keine schädlichen Weichmacher ab und verformt sich auch bei Kontakt mit heißen Lebensmitteln nicht.
Welche Gastronomiebetriebe in Dortmund bieten Mehrweg an?
Die Umweltberatung hat im Rahmen der Aktionstage eine Umfrage unter ausgewählten Gastronomie-Betrieben in Dortmund zum Thema
„Mehrweg statt Einwegplastik“ durchgeführt. Damit wurde in Erfahrung gebracht, welche Restaurants, Imbisse und Co. bereits Mehrweg-Lösungen anbieten. Die Ergebnisse sind unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/dortmund veröffentlicht, sodass sich Verbraucher:innen darüber informieren können, wo eigene Mehrweggefäße zur Verfügung gestellt oder mitgebrachte Behälter akzeptiert werden. Wer Mehrweg anbietet und noch nicht auf der Ergebnisliste steht, kann sich gerne von der Umweltberatung darauf eintragen lassen.
Was steckt hinter der Kampagne „Essen in Mehrweg“?:
Mit der Kampagne, die unter anderem vom Bundesumweltministerium gefördert wird, soll das Thema „Mehrweg beim Takeaway-Konsum“ sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, den Trend zum Außer-Haus-Konsum beim Essen klimafreundlich und abfallarm zu gestalten. Mit den bundesweiten Aktionstagen sollen Kund:innen vom Umstieg auf Mehrweggefäße überzeugt werden. Viele gastronomische Betriebe unterstützen die Aktion: Sie füllen auf Wunsch das Essen in mitgebrachte private Gefäße oder in Behältnisse, die sie zum Ausleihen gegen Pfand oder via App anbieten.
Die Ergebnisse der Umfrage finden sich hier:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/dortmund
Andre Schöne
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für den interessanten Artikel, mich treibt das Thema auch um,
in unserer kleinen Stadt Bad Nauheim in Hessen, wird es leider nicht
überall umgesetzt. Wissen Sie eventuelle für für die Kontrolle
des Verbotes zuständig ist ?? Gemeinde Kreis ?
vielen dank für die Antwort
Nordstadtblogger-Redaktion
Hallo, die Frage können wir auch nicht beantworten, da Hessen andere Regelungen und Strukturen als wir in NRW haben könnte. Vielleicht weiß das ihre Verbraucherzentrale vor Ort….