Das Thema Videobeobachtung auf der Münsterstraße gewinnt an Fahrt: Die Polizei hat die erste von insgesamt 18 Kameras anbringen lassen. An acht Gebäuden werden die Kameras installiert, um 300 Meter Straße zwischen den Hausnummern Münsterstraße 50 bis 99 lückenlos überwachen zu können. Die Polizei hofft, noch in diesem Jahr den Probebetrieb aufnehmen zu können – unabhängig von der vor dem Verwaltungsgericht laufenden Klage dagegen. Die Vorstellung der neuen Kameras wurde von Protesten begleitet.
„Die Technik ersetzt nicht die Einsatzkräfte und soll sie auch nicht“
Die Kameras sind für Polizeipräsident Gregor Lange „der nächste logische Schritt“ im Gesamtkonzept polizeilicher Maßnahmen. „Die Technik ersetzt nicht die Einsatzkräfte und soll sie auch nicht“, betont er – entscheidend sei das Zusammenspiel. „Die Beobachtung unterstützt uns im Alltag, Straftaten schon im Anfangsstadium erkennen.“ Es gehe dabei um Gefahrenabwehr – also darum, möglichst schnell zu reagieren und Straftaten möglichst schnell zu unterbinden.
In der Münsterstraße spricht der Polizeipräsident noch „von vergleichsweise hoher Kriminalität“ – durch die Beobachtung wolle man keine Verdrängung erreichen, sondern Straftaten verhindern und zurückführen.
Daher sollen die Kameras von Montag bis Samstag zwischen 16 Uhr und Mitternacht im Einsatz sein. Diese Zeiträume ergeben sich aus dem überwiegenden Teil bisheriger Tatzeiten, argumentiert die Dortmunder Polizei. Dies unterstrich Detlef Rath, Leiter der Nordstadt-Wache, beim Pressetermin.
Gesetzliche Grundlage für die Videobeobachtung ist Paragraph 15a des NRW-Polizeigesetzes. Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor: An Kriminalitätsbrennpunkten, an denen die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, kann die Videobeobachtung durchgeführt werden. Es müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an dem Ort weitere Straftaten wie Raub oder Rauschgiftkriminalität begangen werden, so Lange.
Videobeobachtung soll das polizeiliche Handeln beschleunigen
Dabei ist das Entscheidende – die Beobachtung: Die Polizei muss „unverzüglich“ einschreiten können. Das unterscheidet das Vorhaben von einer reinen Videoüberwachung, wo nur aufgenommen wird und im Nachgang, beispielsweise zur Aufklärung von Vorfällen, das Material gesichtet wird.
Daher werden auch wie bei der Videobeobachtung in der Brückstraße zu den fest gelegten Zeiten Polizeibeamt*innen vor den Monitoren sein. Im Fall der Fälle rufen sie die Einsatzkräfte vor Ort zur Hilfe, die dann im besten Fall eine Straftat noch vereiteln, aber zumindest Schlimmeres verhindern können.
Außerdem – das ist auch der Unterschied – müssen die Einsatzkräfte nicht auf einen Notruf warten oder auf Zeug*innen hoffen. Tat und Täter*innen sind im Bild – Beschreibungen von Tatverdächtigungen sind so deutlich genauer. Außerdem sind die Beweise für ein späteres Verfahren gesichert.
„Wir sind schnell. Unsere ohnehin schon hohe Präsenz in der Nordstadt verbinden wir jetzt mit den Möglichkeiten der Videobeobachtung. Dabei gehen wir auch gegen mögliche Verdrängungseffekte vor“, beteuert der Leitende Polizeidirektor Udo Tönjann – Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz.
Polizei möchte zusätzlich ein „virtuelles Streifengehen“ auf der Münsterstraße
Tönjann hält große Stücke auf die Videobeobachtung und spricht dabei von einem „virtuellen Streifengehen“: „Die Kamera sieht nicht mehr als eine Streife, aber besser – durch die erhöhte Position. Außerdem kann man ranzoomen und sich relativ schnell durch den Abschnitt bewegen und leicht eine Verfolgung gewährleisten, bis eine Person den überwachten Bereich verlässt“, skizziert Tönjann die Vorteile.
„Auffällige Bewegungen und abweichendes Verhalten“ könnten erfahrene Beobachter*innen frühzeitig erkennen und so Einsatzkräfte schon bei der Anbahnung von Straftaten hinzurufen – beispielsweise beim offensichtlichen Handel mit Betäubungsmitteln oder dem klassischen „Antanzen“.
Allerdings würden die Kameras trotz ihrer erhöhten Position nicht mehr sehen als die Einsatzkräfte auf der Straße – Einblicke auf Balkone oder in Fenster würden von vorn herein unterbunden – auch die Beobachter*innen bekämen schon gepixelte Bilder vorgeführt. Auch nachträglich ließen sich die voreingestellten Pixelungen nicht aufheben, verweist der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz auf die seiner Meinung nach strengen Datenschutzauflagen.
Scharfe Kritik der Initiative gegen die Kameraüberwachung der Münsterstraße
Doch genau da setzt die Kritik der Initiative gegen die Kameraüberwachung der Münsterstraße an. Sie ärgert sich, dass die Polizei nun „vorprescht und Fakten schafft“: „Die Initiative gegen die Videoüberwachung fordert die Polizei auf, keine Fakten zu schaffen, während aktuell noch eine Klage gegen die Planung läuft, bei der über die Rechtmäßigkeit der Überwachung entschieden wird“, betont Martin Pilpul.
Im Namen der Initiative war im Juli Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht worden, um die Videobeobachtung dieser für die Dortmunder Nordstadt zentralen Straße zu verhindern. „Nachdem die Polizei erst nach wochenlanger Verzögerung im September überhaupt Akteneinsicht gewährt hat, wird in dieser Woche die Klagebegründung eingereicht, auf Basis derer über die Zulässigkeit der Überwachung entscheiden wird“, skizziert er den Stand der Dinge aus ihrer Sicht.
„Dass die Maßnahme nun einfach durchgesetzt werden soll, ist eine Unverschämtheit. Wir sind uns sicher, dass ein Gericht unserer Klage stattgeben wird und die Unverhältnismäßigkeit der Überwachung anerkennen wird. Schließlich handelt es sich um einen erhebliche Grundrechtseingriff, wenn in Zukunft Bewohner*innen und Besucher*innen dauerhaft überwacht werden sollen, wenn gleichzeitig nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Überwachung irgendwem nützt“, so die Initiative in einer Erklärung.
Kritker*innen zweifeln die Erfolge der Videobeobachtung in der Brückstraße an
Sie erinnerten an frühere Aussagen von Polizeipräsident Gregor Lange, der selbst in der Vergangenheit eine Überwachung der Münsterstraße für nicht zielführend erklärt hatte. Damals ging es darum, dass eine Videobeobachtung in der Brückstraße Sinn mache, weil es dort zu keiner Verlagerung der Kriminalität kommen könne – anders als bei einer damals ebenfalls andiskutierten Beobachtung in der Münsterstraße.
An dieser Verdrängung habe sich aus Sicht der Initiative nichts geändert. „Eine Videoüberwachung der Münsterstraße ist nicht verhältnismäßig und kann vor allem nicht dazu beitragen, die Probleme der Nordstadt zu lösen“, heißt es in einer Stellungnahme. Verändert habe sich nur die Rechtslage, die diese Beobachtung nun erlaube.
Zudem habe – nach Ansicht der Initiative – die Evaluation der Überwachung der Brückstraße durch das Kriminologische Institut Niedersachsen gezeigt, dass der Rückgang der Kriminalität im überwachten Bereich nicht auf Kameras zurückzuführen sei. „Die Kriminalitätszahlen in ganz Dortmund und der Nordstadt sind negativ, wofür sich die Polizei Dortmund ja auch regelmäßig selbst lobt, einen stärkeren Rückgang in überwachten Bereichen gibt es nicht. Auch für die Rechtfertigung der Überwachung optimierte Statistiken können darüber nicht hinwegtäuschen“, so die Initiative.
Kommt eine Eilentscheidung gegen die polizeilichen Maßnahmen in der Münsterstraße?
Die Initiative prüft nun, ob sie auch eine Eilentscheidung vor dem Verwaltungsgericht beantragt. Damit hatten die Neonazis Erfolg, die gegen die ebenfalls geplante Videobeobachtung von Emscher- und Tusneldastraße in Dorstfeld vor Gericht zogen. Dort war sich Polizeipräsident Gregor Lange genauso sicher, dass dies rechtmäßig sei und gute Gründe für die Maßnahme gebe, als er dies anordnete.
Doch eine Vergleichbarkeit sieht Lange nicht: In der Emscherstraße gebe es noch kein Urteil, sondern lediglich einen Beschluss als vorbeugender Rechtsschutz. Das ist eine sehr besondere Fallkonstellation – dass im Eilverfahren ein Beschluss ergeht, ist die Ausnahme“, so Lange.
Allerdings sei die Begründung in der Emscherstraße eine völlig andere als an Münsterstraße. „Hier haben wir überhaupt keine Schwierigkeiten, auch quantitativ deutlich zu machen, dass dies ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, den wir auch in Zukunft prognostizieren“, erwidert Lange. Zudem sieht er große Teile der Anlieger*innen, Eigentümer*innen und auch Bewohner*innen auf seiner Seite.
Bei der Emscherstraße sei es darum gegangen, dass es hier einen Angstraum gebe, den Neonazis dort mit ihren selbst ernannten „Nazi-Kiez“ schaffen wollten. „Das ist eine ganz andere Argumentationssituation – eine juristisch anspruchsvolle, die in einem Eilverfahren schwer darzustellen ist“, so der Polizeipräsident. Er glaube, dass seine Behörde auch dieses Verfahren gewinnen könne. Deutlich mehr Zuversicht versprüht er allerdings in Sachen Münsterstraße: Dort sei man ja noch am Anfang eines langen Verwaltungsverfahrens und ein Eilverfahren gebe es ja auch nicht.
Akteneinsicht: Nimmt die Polizei den „Nordpol“ bewusst ins Visier?
Das könnte sich – zumindest mit Blick auf eine Eilentscheidung – bald ändern, zumal die Initiative eine ähnliche Argumentation wie die Neonazis in Dorstfeld geltend machen: „Eine Überwachung der Münsterstraße greift tief in die Persönlichkeitsrechte derjenigen ein, die dort wohnen oder sich regelmäßig aufhalten. Videoüberwachung löst keine sozialen Probleme und Studien haben immer wieder gezeigt, dass auch der erwartete Gewinn an subjektivem ,Sicherheitsgefühl’ höchstens temporär ist und durch die Verdrängung gleichzeitig auf Kosten der Nachbar*innen geht“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative aus der Münsterstraße.
Die sieht sich selbst im Visier der Polizei – sie zitieren dazu nach eigener Aussage aus der Polizeiakte zur Begründung der Überwachung. Denn dort wird der in der Münsterstraße ansässige Nordpol explizit thematisiert: „Als problematisch hat sich das Cafe Nordpol (Hausnummer 99) […] erwiesen. Die Besucher sind nicht nur generell aufgrund ihrer ideologischen Prägung ablehnend gegenüber der Polizei, sondern stören zum Teil aktiv die in diesem Bereich durchgeführten Kontrollen der dort agierenden Drogendealer sowie strafverfolgende Maßnahmen gegen diese Klientel.“
Dies kritisiert die Initiative ebenfalls scharf: „Ohne jeglichen Nachweis tatsächlicher Straftaten wird hier ein demokratisches Projekt, in dem seit Jahren Projekte für und mit der Nordstadt stattfinden, kriminalisiert. Das wöchentliches Sprachcafé, der Umsonstladen, politische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Jugendlichen sollen überwacht werden, weil einige der Besucher*innen die häufig auf ,Racial Profiling’ basierenden Kontrollen auf der Münsterstraße nicht kommentarlos hinnehmen.“ Und weiter: „Dass die Polizei nicht willkürlich agieren kann, ist kein Grund missliebige Meinungen zu überwachen, der Wunsch danach ist eine bedenkliche Tendenz.“
(Redaktionelle Anmerkung: Auf Nachfrage bestreitet die Polizeiführung, dass die Videobeobachtung etwas mit dem Nordpol zu tun habe. Die Beobachtung erfolge völlig unabhängig davon, ob die Einrichtung sich dort befinde oder nicht.)
Die Polizei-Kameras sind bei dem Demonstrationen aus und die Linsen abgedeckt
Nur bei einer Sache scheinen sich Polizei und Kritiker*innen einig: Die Videokameras werden bei politischen Kundgebungen auf jeden Fall außer Betrieb genommen.
Denn die Präsenz von Kameras könne auf die Teilnehmenden einer Kundgebung oder Demonstration einschüchternd wirken. Das unterstreichen unter anderem auch in Dortmund und Köln erstrittene Urteile.
Daher werden die Kameras auch so ausgerüstet, dass man zumindest bei näherer Betrachtung auch sehen kann, dass die Linsen blockiert sind. Je nach Modell wird entweder eine grüne Klappe vor die Linse bewegt oder aber – bei den runden Kameras – grüne Abdeckungen davor gedreht. Aufgezeichnet wird dann nur, wenn die rote Abdeckung zu sehen ist, machte Polizeidirektor Udo Tönjann deutlich.
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Pressemitteilung: Nachbarschaftsinitiative gegen Kameraüberwachung reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein
Pressemitteilung: Nachbarschaftsinitiative gegen Kameraüberwachung reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein
Die Nachbarschaftsinitiative hat in enger Abstimmung mit dem Kulturzentrum „Nordpol“ (Münsterstr. 99) am 9. November 2020 beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag gegen die Inbetriebnahme der Kameraüberwachung auf der Münsterstraße eingereicht. Konkret beantragt die Nachbarschaftsinitiative „dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache im Klageverfahren 17 K 2626/20 zu untersagen, die Münsterstraße in Dortmund entsprechend der Entscheidung des Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Dortmund vom 21. Januar 2020 durch den Einsatz
optisch-technischer Mittel zu überwachen.“
Der Eilantrag richtet sich nun vor allem gegen die Kamera, die fest auf die Ladenfront des Nordpols gerichtet sein wird und so eine unbeobachtete Teilnahme an Veranstaltungen unmöglich machen wird. Im Nordpol finden – jenseits des Lockdowns – neben Sprachcafé und Konzerten auch politische Versammlungen statt, die besonders durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Bereits im Juli 2020 war im Namen der Initiative Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht worden, um die
Videoüberwachung dieser für die Dortmunder Nordstadt zentralen Straße, die trotz Aufzeichung schönfärberisch gern Beobachtung“ genannt wird, zu verhindern.
Zwar hat der Polizeipräsident mehrfach argumentiert, dass der Nordpol nicht explizit beobachtet werden solle. Allerdings sieht der Plan eine Kamera vor, die ausschließlich die Ladenfront der Münsterstraße 99 beobachtet. In einem „Realisierungskonzept“ zur Videoüberwachung und in der Akte finden sich folgende Einschätzungen der Polizei: „Besonderer Wert wird auf die Hausnummer 60-62, 66 (Shishabars mit einschlägiger Klientel) und 99 (Cafe Nordpol) gelegt.“ sowie „Als problematisch hat sich das Cafe Nordpol (Hausnummer 99) […] erwiesen. Die Besucher sind nicht nur generell aufgrund ihrer ideologischen Prägung ablehnend gegenüber der Polizei, sondern stören zum Teil aktiv die in diesem Bereich durchgeführten Kontrollen der dort agierenden Drogendealer sowie strafverfolgende Maßnahmen gegen diese Klientel.“ Aus den Planungsdokumenten der Polizei Dortmund zur Videoüberwachung vom 27.08.2020
Der Nordpol argumentiert daher: „Grund für die Überwachung ist also, dass die Besucher:innen des Nordpol der Polizei kritisch gegenüber stehen und das Racial Profiling, das sie dort täglich selbst beobachten können (alle nicht-Weißen sind durch ihre Anwesenheit automatisch „Drogendealer“), nicht kommentarlos hinnehmen.“ (Siehe Stellungnahme: https://www.nrdpl.org/2020/10/sie-meinen-uns-alle-keine-ueberwachung-von-linker-kultur-und-antifaschischistischen-engagements/)
Arthur Winkelbach von der Initiative gegen Kameraüberwachung erklärt zum Eilantrag: „Da die Polizei Dortmund hektisch und vollkommen unnötig einer rechtsgültigen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgreift und nun Tatsachen schafft, musste die Nachbarschaftsinitiative nun erneut das Gericht anrufen. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angesichts der Massivität der Eingriffe in die Grundrechte vieler Bügerinnen und Bürger die geplante
Kamerainbetriebnahme stoppt.“
Die Initiative gegen Videoüberwachung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung der Münsterstraße nicht verhältnismäßig ist und vor allem nicht dazu beitragen kann, die Probleme der Nordstadt zu lösen. Noch 2016 hatte der Polizeipräsident selbst eine solche Überwachung abgelehnt, da zu erwarten sei, dass sich die Kriminalität nur an andere Orte verlagert. Das hat sich ja nicht plötzlich geändert. Lediglich die Rechtslage ist eine andere, weil sie jetzt auch erlaubt, Straftaten zu bekämpfen, die vielleicht, irgendwann in der Zukunft einmal stattfinden könnten. Aus Sicht der Initiative und
des Anwalts geht die geplante Überwachung eines 350 Meter langen Straßenabschnitts weit über die nun erleichterte Überwachung
spezfisicher Orte hinaus.
Eine Überwachung der Münsterstraße greift tief in die Persönlichkeitsrechte derjenigen ein, die dort wohnen oder sich
regelmäßig aufhalten. Videoüberwachung löst keine sozialen Probleme und Studien haben immer wieder gezeigt, dass auch der erwartete Gewinn an subjektivem „Sicherheitsgefühl“ höchstens temporär ist und durch die Verdrängung gleichzeitig auf Kosten der Nachbar:innen geht.
Dazu erklärt Arthur Winkelbach: „Wir sprechen jeden Tag mit vielen Anwohner*innen und Passant*innen auf der Münsterstraße, die entsetzt sind von den aktuell zunehmenden Einfällen von Polizeitruppen auf ihre Einkaufsstraße. Unter dem Deckmantel der Durchsetzung von Coronaschutzmaßnahmen hat das Drangsalieren von Obdachlose, vermeintliche Drogenkonsumentinnen oder nur Passant:innen, die gerade ihre Maske nicht richtig aufgesetzt haben, weiter zugenommen. Ein Gefühl der Beklemmung und Verohnmächtigung erzeugt die Polizei mit ihren Einsätzen und ihren Plänen zur Totalüberwachung. Die Polizei schafft kein Gefühl von Sicherheit, sondern produziert selbst Angstraum für alle .“
Die Nachbarschaftsinitative gegen Videoüberwachung wird weiter für die Rechte der Anwohner:innen und Passant:innen der Münsterstraße kämpfen auf juristischen Wege, mit politischen Versammlungen und der kritischen Begleitung der polizeilichen Maßnahmen auf der Münsterstraße.
Weitere Informationen zur Nachbarschaftsinitiative und ihren Klagen gegen die Überwachung der Münsterstraße finden Sie unter:
https://www.nocamdo.org/twitter.com/nocam_do
Wir würden uns über eine Berichtserstattung ihrerseits sehr freuen. Für Nachfrgaen erreichen sie uns unter: kameras-stoppen-dortmund@riseup.net
Polizeiliche Videobeobachtung führt zu Täterhinweisen – Zeugen beobachten Auseinandersetzung mit Schusswaffe (PM)
Am Samstagabend (19.Februar) kam es im Bereich der Münsterstraße in Dortmund zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei unbekannten Männern. Dabei wurden Schüsse abgegeben und ein Tatverdächtiger soll mit einer Machete geschlagen haben.
Ersten Ermittlungen zufolge stritten um 19.20 Uhr zwei Männer lautstark auf der Münsterstraße. Der Streit verlagerte sich dann zweitweise in die angrenzende Prior- und Zimmerstraße. Dabei soll ein Mann mit einer Pistole in die Luft geschossen haben. Auch mit einer Machete sei nach Zeugenangaben geschlagen worden. Beide Männer flüchteten dann unerkannt. Unbeteiligte wurden nicht verletzt.
Zeugen beschreiben die beiden Männer wie folgt: Beide Kontrahenten hätten Arabisch miteinander gesprochen. Sie seien beide im Alter von ca. 25 – 30 Jahren, ca. 180 cm groß und von schmächtiger Statur. Der Tatverdächtige mit der Bewaffnung trage einen schwarzen Vollbart und sei an der linken Gesichtshälfte verletzt.
Die Videobeobachtung in der Münsterstraße konnte Teile der Tat aufzeichnen und liefert so wertvolle Ermittlungsansätze. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Die Polizei sucht nun weitere Zeugen. Haben Sie den Sachverhalt beobachtet? Können Sie Angaben machen? Dann wenden Sie sich bitte an den Kriminaldauerdienst unter 02311327441!