Entlastung für Familien in Dortmund: Stadt verzichtet im April auf die Einziehung der Elternbeiträge zur Kinderbetreuung

Die Kitas und Schulen sind seit dem heutigen Montag geschlossen. Foto: Alex Völkel
Die Kitas und Schulen sind seit dem 16. März bis vorerst 19. April geschlossen. Fotos: Alex Völkel

Im Sinne der finanziellen Entlastung der Eltern verzichtet die Stadt Dortmund für den Monat April auf die Erhebung der Elternbeiträge für die drei Betreuungsformen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule. Das gilt auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Schnelle Lösung mit wenig Aufwand sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung

Schul-Dezernentin Daniela Schneckenburger
Schul-Dezernentin Daniela Schneckenburger.

Die Stadtverwaltung Dortmund hat sich mit dem Thema Elternbeiträge für die Kinderbetreuung im kommenden Monat beschäftigt. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung für den Zeitraum vom 16. März bis 19. April generelle Schließungszeiten für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege erlassen. 

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Insgesamt würden der Stadt Dortmund durch den Verzicht 1,1 Millionen Euro im Haushalt fehlen, die sie nun selber tragen muss.

„Für die erste Osterferienwoche haben wir schon 248 Betreuungsanmeldungen in Schulen, für die zweite 225.  Durch den Verzicht auf die Beiträge entgehen der Stadt die Hälfte der Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Die gleiche Summe kommt nochmal vom Land, dass die Kosten zu 50 Prozent übernimmt. Es war notwendig in der aktuellen Situation für den April eine Regelung zu finden, die mit wenig Aufwand sowohl für Eltern als auch die Verwaltung verbunden ist“, so Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Insbesondere berufstätige Eltern stehen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen aufgrund der Dauer der Maßnahmen und mangelnder Betreuungsmöglichkeiten oftmals an ihre organisatorischen und finanziellen Grenzen gehen.

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  1. FABIDO (Pressemitteilung)

    Coronavirus: FABIDO verzichtet auf Verpflegungsentgelt im April

    In seiner letzten Sitzung beschloss der Verwaltungsvorstand unter Leitung von OB Ullrich Sierau, dass die Stadt Dortmund im Sinne der finanziellen Entlastung der Eltern für den Monat April auf die Erhebung der Elternbeiträge für die drei Betreuungsformen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule verzichtet. Dies gilt auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

    Für Kinder, die vom städtischen Träger FABIDO in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, wurde nun im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses von OB Sierau und dem Finanzausschussvorsitzenden Ulrich Monegel (zugleich CDU-Fraktionsvorsitzender) als Mitglied des Rates entschieden, dass für den Monat April auch auf die Erhebung des Verpflegungsentgelts verzichtet wird.

    Auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen, fallen damit keine Verpflegungskosten an. Die Erhebung des Verpflegungsentgelts für die Tageseinrichtungen für Kinder wird zwischen Eltern und Träger der Einrichtung geregelt. Daher kann die Stadt diese Entscheidung nur für den städtischen Träger FABIDO treffen und nicht für andere Einrichtungen.

  2. Gute Nachrichten für Eltern von kleinen Kindern: Zweites Kita-Jahr wird beitragsfrei (Pressemitteilung)

    Gute Nachrichten für Eltern von kleinen Kindern: Zweites Kita-Jahr wird beitragsfrei

    Das Land NRW hat das Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) reformiert. Die Änderungen treten zum 1. August 2020 in Kraft. Der Verwaltungsvorstand befasste sich mit den daraus resultierenden gesetzlichen Änderungen für Elternbeiträge und schlägt den politischen Gremien die Neufassung der Elternbeitragssatzung vor.

    Das zweite Kita-Jahr bzw. das zweite Jahr in der Kindertagespflege wird beitragsfrei. Dadurch sollen Familien mit kleinen Kindern gezielt entlastet werden. Künftig fallen also für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung keine Beiträge mehr an – weder für Kindertageseinrichtungen noch in der Kindertagespflege.

    Auch bei der Geschwisterkind-Regelung gibt es Änderungen. Die Regelung besagt, dass Elternbeiträge pro Familie nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Kinder einer Familie betreut werden. Eltern profitieren von dieser Regelung künftig auch dann, wenn sie auf Betreuungsangebote in anderen Jugendamtsbezirken zurückgreifen. Dies gilt auch für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Mit dieser Änderung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden.

  3. Trotz Corona: Weiterhin Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Tagespflegestellen (Pressemitteilung)

    Trotz Corona: Weiterhin Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Tagespflegestellen

    Träger von Kindertageseinrichtungen bekommen ihre Betriebskostenzuschüsse weiterhin in voller Höhe, auch wenn die Kitas derzeit aufgrund eines Erlasses des Landes nicht vollständig in Anspruch genommen werden können. Auch die Kindertagespflege wird weiter finanziert. Damit kann der Betrieb der Kitas sichergestellt und das Gehalt der Beschäftigten ohne Abzüge weitergezahlt werden. Dies entschied der Verwaltungsvorstand am Dienstag.

    Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wurde der Zutritt zu allen Kitas, Kindertagespflegestellen und Brückenprojekten vom 16. März bis 19. April für Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern(teil) in kritischer Infrastruktur arbeiten sowie Kinder im Schutzkonzept.

    Auch die Förderung für Brückenprojekte läuft weiter, wie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitgeteilt hat. Die Stadt Dortmund schließt sich dieser Regelung an. Brückenprojekte sind frühpädagogische Angebote für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung, die einen Einstieg in das deutsche Bildungssystem ermöglichen sollen.

  4. Auch im Mai fallen keine Elternbeiträge und kein Verpflegungsentgelt für Kindertagesbetreuung an (Pressemitteilung)

    Auch im Mai fallen keine Elternbeiträge und kein Verpflegungsentgelt für Kindertagesbetreuung an

    Am 28. April hat das Land NRW mitgeteilt, dass für den Monat Mai keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung erhoben werden sollen. Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder in einer „Notgruppe“ betreut werden. Für Kinder, die in städtischen FABIDO-Kitas betreut werden, fällt ebenfalls kein Verpflegungsentgelt an. Die Vorlage dazu wurde im Rahmen der Dringlichkeit von Oberbürgermeister Ullrich Sierau und einem Ratsmitglied unterschrieben. Auch Eltern, deren Kinder in einer FABIDO-Notgruppe betreut werden, müssen keine Verpflegungskosten zahlen.

    Eltern, die ihre Beiträge für die Kindertagesbetreuung per Dauerauftrag zahlen, werden gebeten, diesen für Mai zu stoppen. Bereits zu viel gezahlte Beiträge werden automatisch erstattet – das kann aufgrund der derzeitigen Lage allerdings etwas länger dauern als gewohnt. Stadtkasse und Jugendamt bitten darum, von Anfragen abzusehen.

    Die Stadt kann über den Wegfall der Verpflegungskosten nur für ihre eigenen Kitas beschließen, da das Verpflegungsentgelt zwischen Eltern und Träger geregelt wird.

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