Bisher ist es vor allem ein Format für besonders schwierige Quartiere und Stadtteile: das Quartiersmanagement. Nun soll es auch für die Dortmunder City eine solche personelle und organisatorische Unterstützung geben: Das „Citymanagement“ ist einer der Bausteine des „Sofortprogramms zur Stärkung der City Dortmund“, den der Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt Dortmund vorschlägt.
Konzepte zur Nachnutzung für Einzelhandels-Großimmobilien in der City entwickeln
Mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020“ stellt die Landesregierung Fördermittel zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen im Handel und Gastronomie betroffene Kommunen unterstützen zu können.
Das Amt für Stadterneuerung hat sich erfolgreich an dem Förderaufruf beteiligt. In Dortmund sollen die Gelder im Wesentlichen eingesetzt werden, um ein Citymanagement aufzubauen und um Konzepte zur Nachnutzung für Einzelhandels-Großimmobilien in der City zu entwickeln.
Kern des Konzepts zum Aufbau eines Citymanagements ist die Klärung der Frage, wie die Zukunft der Dortmunder City aussehen kann. Im engen Schulterschluss mit Händlern, Gastronomie und Eigentümer*innen sollen die Grundlagen zum Anstoß eines Citymanagements erarbeitet und erste Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt umgesetzt werden, kündigte Planungsdezernent Ludger Wilde an.
OB: „Das folgt dem Geist, dass wir noch mal eine Schippe drauflegen müssen“
„Ich möchte dem Ergebnis des Gutachtens nichts vorwegnehmen. Aber wir wissen, dass wir zu wenig machen“, betont Ludger Wilde mit Blick auf die isolierten Aktivitäten im Brückstraßen-Quartier.
Doch in der City gebe es mehrere Quartiere mit unterschiedlichen Bedarfen und Anforderungen. „Da werden auch nicht mit einem Manager auskommen“, so Wilde.
Das unterstreicht auch OB Thomas Westphal: Nicht eine Person, sondern ein mit allen Akteuren abgestimmtes Gesamtkonzept brauche es: „Das folgt dem Geist, dass wir noch mal eine Schippe drauflegen müssen“, sagte er mit Blick auf das kürzlich vom Rat verabschiedete Corona-Exitprogramm „Neue Stärke“.
Außerdem sollen für von Leerstand bedrohte Einzelhandels-Großimmobilien in zentraler Lage unter Federführung der Wirtschaftsförderung konkrete Vorschläge für eine nachfolgende Nutzung erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lage und des städtebaulichen Umfelds sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die den Standort aufwerten und einen attraktiven Nutzungsmix bieten können.
Stadt will den Kaufhof sowie die bisherige Immobilie der Mayerschen untersuchen lassen
Konkret in den Blick genommen werden sollen der mittlerweile geschlossene Kaufhof sowie das künftig leerstehende Gebäude, das bisher von der Malerischen Buchhandlung genutzt wird.
Über das Programm sollen Machbarkeitsstudien finanziert werden, wie diese wichtigen Immobilien künftig neu genutzt werden können. „Dazu sind wir mit Eigentümern im Gespräch. Sie begrüßen die Machbarkeitsstudie ausdrücklich“, berichtet der Planungsdezernent.
Das dritte Gutachten soll genutzt werden, das Citykonzept weiterzuentwickeln, um den aktuellen Problemen des innerstädtischen Handels begegnen zu können. „Das geht nur mit Akteuren gemeinsam. Cityring, Handelsverband, Eigentümer und Händlerschaft werden wir einbinden“, kündigte Wilde an. Dabei könnte das Citymanagement ein wichtiger Baustein sein: „Wir werden prüfen lassen, wie wir ein besseres Unterstützungsmangement im Sinne eines Quartiersmangements bekommen können.“
Arbeitskreis für Sofortmaßnahmen bei Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie Gestaltqualität
In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 steht für diese Ansätze ein Gesamtvolumen in Höhe von 660.000 Euro zur Verfügung. Das Vorhaben wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 90 Prozent gefördert.
Unabhängig vom Förderaufruf des Landes hat sich ein verwaltungsinterner Arbeitskreis gegründet, der Sofortmaßnahmen zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung und Gestaltqualität des öffentlichen Raums umsetzungsorientiert erarbeitet.
Die Ergebnisse werden mit den Innenstadtakteuren diskutiert und abgestimmt und sollen ab Frühjahr 2021 in die Umsetzung gebracht werden.