Gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation stellen viele Dortmunder:innen vor große finanzielle Herausforderungen. Ein Härtefallfonds für unsere Stadt soll Notlagen für Menschen mit geringen Mitteln ab sofort abfedern. Viele Menschen gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten. Beantragt werden können die Hilfen ab sofort in den lokalen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.
Empfänger:innen von Transferleistungen und Hilfen sind anspruchsberechtigt
Die Hilfen stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Abgewickelt wird der Härtefallfonds über die Sozialberatungsstellen der Dortmunder Wohlfahrtsverbände, also die Hilfseinrichtungen von Diakonie, Caritas, AWO und SkF.
„Wir begrüßen die Umsetzung dieses Hilfeangebots, das wir bereits auf dem ersten Energiegipfel im Herbst gefordert haben. Als Unterstützer bei der Abwicklung leisten wir nun unseren Beitrag“, so Diakonie-Geschäftsführer Niels Back im Namen der beteiligten Dortmunder Wohlfahrtsverbände.
Von dem Fonds profitieren können ab sofort Empfänger:innen von Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Kinderzuschlag sowie sonstige Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln. Die Einkommensgrenzen für diese „Schwellenhaushalte“ finden sich im Flyer zum Härtefallfonds unter dortmund.de/energie.
Hilfen vor allem bei Energiearmut oder fehlenden essentiellen Haushaltsgeräten
Voraussetzung ist ferner, dass pro Person weniger als 1.000 Euro verfügbares Vermögen vorhanden sind. Die finanziellen Hilfen stehen insbesondere zur Verfügung für Haushaltsenergiejahresrechnungen, die Kosten eines Wiederanschlusses an die Versorgung oder für den Ersatz eines essenziell notwendigen Haushaltsgeräts wie Herd oder Waschmaschine.
Beantragt werden können die genannten Hilfen nur persönlich. Die bewilligten Energiekostenhilfen werden direkt an den jeweiligen Energieversorger überwiesen. Abrufbar sind die Mittel aus dem Härtefallfonds, den die Stadt Dortmund aus den Stärkungspaktleistungen des Landes finanziert, bis Jahresende 2023.
Sozialdezernentin Birgit Zoerner freut sich, dass nun vielen Menschen eine Unterstützung zufließt: „Der Fonds soll Menschen mit niedrigen Einkommen die Sorge nehmen vor finanziellen Nöten oder einem wachsenden Schuldenberg, obwohl gar keine außergewöhnlichen Anschaffungen getätigt wurden. Dass wir uns seit Herbst beim Land NRW für diese Hilfen stark gemacht haben, zahlt sich nun endlich aus.“
Hier können Dortmunder Bürger:innen Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten:
- Beratungsstelle Arbeit der Arbeiterwohlfahrt
Leopoldstraße 16-20, 44147 Dortmund
Tel. 0231 81 21 24
beratung-arbeit@awo-dortmund.de - Soziale Fachberatung im Bernhard-März-Haus (Caritas)
Osterlandwehr 12-14, 44145 Dortmund
Tel. 0231 72 60 14 00
bmh@caritas-dortmund.de - Sozialberatung der Diakonie
Arndtstraße 16, 44135 Dortmund
Tel. 0231 84 94 600
sozialberatung@diakoniedortmund.de - SkF Hörde, Allgemeine Sozialberatung
Niederhofener Str. 52, 44263 Dortmund
Tel. 0231 42 57 99 60
anmeldung@skf-hoerde.de - Hier gibt es einen Flyer mit Infos als PDF zum Download: Flyer_Dortmunder_Haertefallfonds_2023
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Dortmunder Haushalte mit geringen Mitteln können Hilfe bei hohen Energiekosten bekommen (PM)
Gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation stellen viele Dortmunder*innen vor große finanzielle Herausforderungen. Ein Härtefallfonds hilft, Notlagen abzufedern. Viele Dortmunder*innen haben Anspruch auf diese Unterstützung. Sie können diese Hilfen in den lokalen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände beantragen – die Abwicklung geht schnell und unbürokratisch. Abrufbar sind die Mittel aus dem Härtefallfonds, den die Stadt Dortmund aus den Stärkungspaktleistungen des Landes finanziert, bis Jahresende.
Wer hat Anspruch auf Hilfen aus dem Härtefallfonds?
Von dem Fonds profitieren ab sofort Empfänger*innen von Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, von Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Kinderzuschlag sowie sonstige Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln. Die Einkommensgrenzen für diese „Schwellenhaushalte“ finden sich im Flyer, der auf der Seite dortmund.de/sozialamt heruntergeladen werden kann. Voraussetzung ist ferner, dass pro Person weniger als 1.000 Euro verfügbares Vermögen vorhanden ist.
Wofür gibt es Unterstützung?
Die finanziellen Hilfen stehen insbesondere zur Verfügung für die Jahresrechnung des*der Energieversorgers*in, für die Kosten eines Wiederanschlusses an die Versorgung oder für den Ersatz eines notwendigen Haushaltsgeräts wie Herd oder Waschmaschine. Auch für andere dringend notwendige Anschaffungen, für die keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann eine Förderung gewährt werden – etwa den Kauf eines Tornisters oder eines verkehrstüchtigen Kinderfahrrads zur Vorbereitung auf die Fahrradprüfung in der Schule.
Wie kommt man an die Unterstützung?
Beantragt werden können die genannten Hilfen nur persönlich an diesen Stellen:
Sozialberatung der Diakonie
Arndtstraße 16
44135 Dortmund
Tel. 0231 84 94 600
sozialberatung@diakoniedortmund.de
Soziale Fachberatung im Bernhard-März-Haus (Caritas)
Osterlandwehr 12-14
44145 Dortmund
Tel. 0231 72 60 14 00
bmh@caritas-dortmund.de
SkF Hörde, Allgemeine Sozialberatung
Niederhofener Str. 52
44263 Dortmund
Tel. 0231 42 57 99 60
anmeldung@skf-hoerde.de
Beratungsstelle Arbeit der Arbeiterwohlfahrt
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund
Tel. 0231 81 21 24
beratung-arbeit@awo-dortmund.de