Ein Jahr früher als gefordert: Die Kommunale Wärmeplanung soll im Sommer 2025 vorliegen

Dortmund ist seiner Zeit voraus – zumindest wenn es um das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), den darin geforderten Energienutzungsplan (ENP) und die damit verbundene Wärmeplanung geht. Das GEG verpflichtet die Kommunen, bis Mitte 2026 entsprechende Planungen vorzulegen, … Ein Jahr früher als gefordert: Die Kommunale Wärmeplanung soll im Sommer 2025 vorliegen weiterlesen