Ein Jahr früher als gefordert: Die Kommunale Wärmeplanung soll im Sommer 2025 vorliegen
Dortmund ist seiner Zeit voraus – zumindest wenn es um das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), den darin geforderten Energienutzungsplan (ENP) und die damit verbundene Wärmeplanung geht. Das GEG verpflichtet die Kommunen, bis Mitte 2026 entsprechende Planungen vorzulegen, … Ein Jahr früher als gefordert: Die Kommunale Wärmeplanung soll im Sommer 2025 vorliegen weiterlesen
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