Die Dortmunder Stadtwerke (DSW21) kontrollieren das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ab der kommenden Woche mit regelmäßigen Schwerpunkt-Kontrollen an den Haltestellen. Damit reagiert das Verkehrsunternehmen auf festgestellte Nachlässigkeiten im Hinblick auf die Umsetzung der Maskenpflicht. Die Schwerpunkt-Kontrollen werden von eigenen Kräften durchgeführt, die bei Zuwiderhandlungen konsequent durchgreifen: Weigert sich ein Fahrgast auch nach Aufforderung, eine Mund-Nasen-Bedeckung anzuziehen, so wird er aus der Haltestelle verwiesen.
Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen sollen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung ansprechen
„Grundsätzlich wird die Maskenpflicht von der Mehrheit unserer Fahrgäste sorgfältig umgesetzt. Das möchte ich an dieser Stelle nochmal betonen. Da wir jedoch zuletzt an einigen Stellen Nachlässigkeiten beobachtet haben, handeln wir proaktiv zum Schutze aller Fahrgäste und führen zusätzliche Maßnahmen durch“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung.
„Aus nachvollziehbaren Gründen machen wir zu den Uhrzeiten und Orten der Kontrollen im Vorfeld keine konkreten Angaben“, so Jung weiter. Diese können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet zu jeder Zeit punktuell stattfinden. Zu diesem Thema steht DSW21 auch in engem Austausch mit den Dortmunder Ordnungsbehörden.
Das Verkehrsunternehmen weist die Fahrgäste derzeit auf nahezu allen zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Maskenpflicht hin. Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen vor Ort sind dementsprechend sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen und Haltestellen darauf an.
Einschränkung: DSW21-Fahrer*innen müssen die Maskenpflicht nicht durchsetzen
„Die Erfahrung ist, dass sich in den allermeisten Fällen die angesprochenen Fahrgäste einsichtig zeigen und den Aufforderungen nachkommen. Die wenigen Uneinsichtigen möchten wir nun mit den Schwerpunktkontrollen nachhaltig überzeugen“, so der Verkehrsvorstand.
Jung verweist in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf, dass es nicht die Aufgabe der DSW21-Fahrer*innen ist, die Einhaltung der Maskenpflicht durchzusetzen. Ihre Aufgabe ist die sichere Beförderung der Fahrgäste.
Kontrollen durch die Fahrer*innen wären ferner auch aus zeitlichen Gründen nicht zu leisten, da sie zu massiven Verzögerungen des Betriebsablaufs führen und damit den gesamten Fahrplan aushebeln würden – insbesondere wenn die Polizei hinzugezogen werden müsste.
DSW21 appelliert an dieser Stelle nochmals an das Verantwortungsbewusstsein aller Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu schützen. Dies ist solidarisch mit allen Bevölkerungsgruppen, die durch den Covid19-Erreger gefährdet sind.
Reaktionen
Egal
Was ist denn mit den Fahrgästen die aus gesundheitlichen Gründen von der maskenpflicht befreit sind (Ärztliches Attest)
Positive Zwischenbilanz nach ersten Schwerpunkt-Kontrollen zur Maskenpflicht – Fahrgäste begrüßen konsequentes Durchgreifen (PM)
Positive Zwischenbilanz nach ersten Schwerpunkt-Kontrollen zur Maskenpflicht – Fahrgäste begrüßen konsequentes Durchgreifen
Seit dieser Woche kontrolliert DSW21 das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bis auf Weiteres mit regelmäßigen Schwerpunkt-Kontrollen an den Haltestellen. Nun zieht das Unternehmen ein erstes positives Zwischenfazit. „Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste hält sich grundsätzlich an die Maskenpflicht. Und diejenigen Fahrgäste, die wir ermahnen müssen, zeigen sich in den meisten Fällen einsichtig“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung und fährt fort: „Die Zahl der Ermahnungen zeigt jedoch auch, dass die Schwerpunkt-Kontrollen in jedem Fall Sinn machen. Einige Fahrgäste haben noch nicht verinnerlicht, dass die Maskenpflicht auch an den Haltestellen gilt.“
An den ersten Tagen der Schwerpunkt-Kontrollen kontrollierte DSW21 in halbstündigen Zeitfenstern an fünf stark frequentierten Stadtbahnhaltestellen (Stadtgarten, Reinoldikirche, Kampstraße, Hauptbahnhof und Hörde Bahnhof) vorrangig im Innenstadtbereich. Insgesamt fast 500 Fahrgäste mussten dabei ermahnt werden – was gemessen an der Gesamtzahl der kontrollierten Fahrgäste nur einen sehr geringen Prozentsatz ausmacht. Nur in wenigen Einzelfällen verweigerten Fahrgäste auch nach mehrfacher Aufforderung das Tragen einer Maske. Ihnen wurden daher Platzverweise erteilt. Die Kontrollen können weiterhin im gesamten Stadtgebiet zu jeder Zeit punktuell stattfinden. Zu diesem Thema steht DSW21 auch in engem Austausch mit den Dortmunder Ordnungsbehörden.
„Wir erhalten insgesamt viel Zuspruch für die Durchführung der Schwerpunkt-Kontrollen. Die Fahrgäste begrüßen das konsequente Durchgreifen und unser Engagement in diesem Bereich“, so Jung. Das Verkehrsunternehmen weist die Fahrgäste derzeit auf nahezu allen zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Maskenpflicht hin. Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter vor Ort sind dementsprechend sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen und Haltestellen darauf an.
DSW21 appelliert an dieser Stelle ein weiteres Mal an das Verantwortungsbewusstsein aller Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu schützen. Dies ist solidarisch mit allen Bevölkerungsgruppen, die durch den Covid19-Erreger gefährdet sind.
Maskenpflicht an den Haltestellen im Freien entfällt – Lockerung gilt ab dem 21. Juni (PM)
Maskenpflicht an den Haltestellen im Freien entfällt – Lockerung gilt ab dem 21. Juni
Ab heute müssen Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen an den Haltestellen im Freien keine Masken mehr tragen. Die entsprechende Tragepflicht hat das Land NRW mit der aktuellen CoronaSchVO aufgehoben. An den unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden muss weiterhin eine so genannte OP-Maske getragen werden. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Warteschlangen.
Da diese Entscheidung zur Lockerung der Maskenpflicht wie in der Vorwoche erneut kurzfristig getroffen wurde, konnte DSW21 noch nicht alle Maßnahmen der Fahrgastinformation entsprechend anpassen. Wir holen das schnellstmöglich nach.
DSW21 bedankt sich bei seinen Fahrgästen für die große Disziplin beim Thema Masken und appelliert daran, sich selbst und andere weiterhin durch das konsequente Tragen von OP-Masken an den entsprechenden unterirdischen Haltestellen sowie in Bussen und Stadtbahnen zu schützen. Alltagsmasken sind dort weiterhin nicht erlaubt.
CoronaSchVO gültig ab dem 21. Juni (§ 5 Abs. 4)
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-06-16_coronaschvo_ab_21.06.2021_lesefassung.pdf