Wie geht es weiter mit dem Restaurant Buschmühle im Westfalenpark und den dazugehörigen Gebäuden? Vor einer Wiedereröffnung müsste, das in 1959 erbaute Haupthaus, saniert werden. Seit 2020 steht es leer. Ob, wie und ab wann das der Fall sein könnte entscheidet der Rat der Stadt im Dezember.
Der Standort hat sich für Gastronomen als schwierig erwiesen
Das Ensemble Buschmühle besteht aus drei Gebäuden: dem Haupthaus mit dem ehemaligen Restaurant Buschmühle, dem ehemaligen Pächterhaus und dem Seepavillon am Buschmühlenteich.
Der Sport- und Freizeitbetrieb (SFB) ist Verpächter und Eigentümer des Trios, nach dessen Erfahrung Gastronomen an diesem Standort Schwierigkeiten hatten. Als bedarfsgerecht sehen die SFB dagegen eine Tages- und Ausflugsgastronomie direkt am Eingang Buschmühle, die von außen zum Beispiel für Fahrradfahrer:innen zugänglich wäre. Hier entsteht zur IGA 2027 ein neuer Fahrrad-Knotenpunkt als Teil des Emscherradwegs.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt drei Varianten zur Entscheidung vor
- Variante A wäre das Ensemble komplett zu sanieren und künftig wieder gastronomisch zu nutzen (Gesamtinvestitionsaufwand: 11,4 Mio. Euro).
- Bei Variante B würde das Hauptgebäude auf seinen Ursprungszustand von 1959 zurückgebaut und nur noch als Bürogebäude sowie für die Polizeipuppenbühne genutzt werden. Am Eingang Buschmühle entsteht eine neue Ausflugsgastronomie. Die Sanierung des Seepavillons würde später erfolgen (Investitionsaufwand: 10,9 Mio. Euro).
- Variante C hätte einen kompletten Rückbau des Hauptgebäudes zu Folge, der Seepavillon würde später saniert werden. Am Eingang Buschmühle entsteht eine neue Ausflugsgastronomie (Gesamtaufwand: 5,42 Mio. Euro).
Umsetzung der ausgewählten Variante erst nach der Internationalen Gartenschau 2027
Dabei soll jede der Varianten erst nach der Internationalen Gartenschau 2027 zum Tragen kommen. Allerdings soll im IGA-Jahr bereits eine Pop Up-Gastronomie am Eingang Buschmühle entstehen.
Für den Erhalt der Gebäudesubstanz sind, bis zum Start der Bauarbeiten, Kosten in Höhe von 125.000 Euro erforderlich. Bis dahin kann der Betrieb der Polizeipuppenbühne im Obergeschoss weitergehen. Das Erdgeschoss steht als Zwischenlager zur Verfügung. Das Gebäude ist bislang nicht denkmalgeschützt. Die Stahlträgerkonstruktion des ursprünglichen Gebäudeensembles von 1959 gilt jedoch als denkmalwürdig.