Das Landgericht Dortmund hat einen 22-jährigen IS-Sympathisanten Iwan K. zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Staatsschutzkammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsch-Kasache einen Splitterbombenanschlag vorbereitet hatte – wenn auch noch ohne konkretes Ziel.
Anleitung zum Bombenbau und Radikalisierung gaben den Ausschlag
Der IS-Sympathisant hatte schon fast alles für den Bombenbau beschafft – bis auf die Chemikalien. Dabei handelte es sich zwar um vermeintlich harmlose Alltagsgegenstände. Allerdings kam dazu noch eine Videoanleitung für den Bau einer Bombe mit genau diesen Gegenständen dazu.
Sein Verteidiger, Dr. Ralf Bleicher, konnte sich mit seiner Strategie nicht durchsetzen. Er hatte betont, dass es ein „Feindstrafrecht“ als Sonderrecht für Terroristen „oder besser gesagt, für solche, die es angeblich noch werden wollen“, im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht geben könne oder dürfe.
„Ein vermeintlicher böser Wille allein kann doch nicht ernsthaft Anknüpfungspunkt für eine strafrechtliche Sanktion sein“, hatte Bleicher bei der Prozesseröffnung deutlich gemacht. Er strebt nun eine Revision an – eine Entscheidung, die auch das Gericht begrüßt. Denn dann könnte höchstgerichtlich über den insgesamt umstrittenen und relativ neuen Vorwurf der „Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat“ entscheiden.
Iwan K. soll im Jahr 2015 zum Islam konvertiert sein und seither einer radikal-islamistischen Glaubensrichtung anhängen. „Insbesondere soll er eine Affinität zu der in den syrischen und irakischen Bürgerkriegsgebieten agierenden terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aufweisen“, betonte die Staatsanwaltschaft.
Festnahme nach einem Ausreiseversuch nach Syrien – Radikalisierung bei Abu Wallaa
Nach einem mutmaßlich dem Anschluss an diese Gruppierung dienenden Ausreiseversuch im Oktober 2015, bei welchem er im türkisch-syrischen Grenzgebiet durch türkische Sicherheitsbehörden festgenommen und nach Deutschland zurückgeführt wurde, soll der heute 22-Jährige den Kontakt zu seiner Familie abgebrochen haben.
Nach einem Aufenthalt in einer als Anlaufpunkt der radikalen Salafistenszene bekannten Moschee in Hildesheim im Sommer 2016, „soll er den Entschluss gefasst haben, in Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu verüben, um seiner Unterstützung für den radikalen Islamismus und seinem Hass auf die BRD Ausdruck zu verleihen“, so die Anklage. Dort traf er auf den bekannten Hassprediger Abu Wallaa – er ist der Kopf des IS in Deutschland und muss sich derzeit selbst vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten.
Nach einem Aufenthalt in Dortmund wurde Iwan K. in einer Pension in Lippstadt festgenommen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dort Gegenstände verwahrt zu haben, die für die Herstellung eines Sprengsatzes benötigt werden. Sie entsprächen den Komponenten, die in einer Bombenbau-Anleitung des IS genannt wurden – das Video fand sich ebenfalls im Besitz des Angeklagten. Er hatte auch weitere Schriften. Darunter war auch das IS-Glaubensbekenntnis – typisch für Selbstmordattentäter.
Allerdings fanden die Beamten, die den Konvertiten am 11. Februar 2017 in Lippstadt verhafteten, keine Chemikalien. Für die Bombe sollte laut Staatsanwältin Acetonperoxid (APEX) bzw. Triacetontriperoxid (TATP) zum Einsatz kommen. Dies ist ein hochexplosiver Stoff, der auch bei Anschlägen in Paris und Brüssel verwendet wurde und den auch die sogenannte „Sauerland-Gruppe“ nutzen wollte.
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