Nun sitzt eine 18-Jährige wegen Vorwurfs der Brandstiftung in U-Haft

Dortmunder Polizei verhaftet fälschlicherweise zwei Journalisten – ver.di fordert Aufklärung

An sieben Abenden wurde auf Parkplätzen im Dortmunder Süden insgesamt acht Autos durch Brandlegungen beschädigt.
An sieben Abenden wurden auf Parkplätzen im Dortmunder Süden insgesamt acht Autos durch Brandlegungen beschädigt. news 4 Video-Line TV

Ein kommentierender Bericht*

Es war eine vergleichsweise dürre und späte Meldung, mit der Polizei und Staatsanwaltschaft die Aufklärung einer Brandserie im Dortmunder Süden mitgeteilt haben: Eine zunächst unbekannte Person hatte zwischen dem 19. und 28. August 2023 an sieben Abenden auf Parkplätzen an der Mergelteichstraße und Am Rombergpark in Dortmund-Brünninghausen insgesamt acht Autos durch Brandlegungen beschädigt. Nach einer Zeugenaussage sowie weiteren Ermittlungen des Polizeipräsidiums konnte inzwischen eine 18-jährige Dortmunderin festgenommen werden, die am 1. September in Untersuchungshaft kam. Doch die Pressemitteilung wurde weder der Dimension gerecht noch wurde deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich schweren Vorwürfen und Versäumnissen ausgesetzt sehen. Sie hatten nämlich zwischenzeitlich zwei Dortmunder Journalisten verhaftet, Hausdurchsuchungen angeordnet und Arbeitsmittel beschlagnahmt. An der Vorgehensweise übt nicht nur die Deutsche Journalist:innen-Union in ver.di (dju) scharfe Kritik.

*Nordstadtblogger ist unaufgeregte, faire und ausgewogene Berichterstattung wichtig. Wir versuchen in der Regel, Nachricht und Kommentar zu trennen. Doch bei den nachfolgenden beschriebenen Vorkommnissen ist unsere Redaktion selbst betroffen. Das polizeiliche Handeln macht uns fassungslos und hat auch dazu geführt, dass wir Anwälte und auch Mediengewerkschaften eingeschaltet haben.

Journalisten bei der Arbeit als Tatverdächtige verhaftet

Was war passiert? Zwei Reporter – die u.a. für Nordstadtblogger, die Ruhrnachrichten und den WDR arbeiten – hatten sich am 22. August vor Ort aufgehalten, nachdem drei Abende in Folge im Bereich der Mergelteichstraße Autos unweit einer Unterkunft für Geflüchtete angezündet worden waren. Sie wollten mit ihren Kameras dokumentieren, ob auch in dieser Nacht die Brandserie fortgesetzt wird und wie die Polizei vor Ort agiert. Diese war mit einer Vielzahl von Zivilkräften im Umfeld aktiv und beobachtete auch von verschiedenen Häusern aus den Parkplatz, auf dem in den Nächten zuvor Fahrzeuge in Brand gesteckt wurden.

Auf diesem Parkplatz wurden Autos angezündet – im Hintergrund ist eine Unterkunft für Geflüchtete zu sehen. Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Am 22. August kam es unter den Augen der Zivilkräfte zu einer erneuten Brandstiftung – allerdings hatten sie trotz starker Präsenz das eigentliche Anstecken verpasst. Die einzigen Personen, die die Polizei im Umfeld wahrgenommen haben will, waren die beiden Journalisten. Was dann passierte, lässt auch nach den erbetenen Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft noch viele Fragen offen. 

Denn auf die detaillierten Fragen nehmen sie zwar zum Teil länglich Stellung, weichen aber den eigentlichen Fragen aus. Im Kern geht es darum, weshalb die Polizeikräfte in Zivil so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben. Und das Vorgehen gibt viel Raum für Kritik. Mehrere hundert Meter entfernt wurden die Reporter gewaltsam zu Boden gerissen und gefesselt. Einer Aufforderung sich auszuweisen kamen die Zivilkräfte nach Darstellung der Journalisten nicht nach. Und auch den Hinweis, dass sie Reporter seien, kommentierten die Polizisten mehrfach damit, dass sie das nicht interessiere.

Reportern wird ein „ersichtlicher Grund“ für ihre Anwesenheit abgesprochen

Doch genau darum geht es: Polizei und Staatsanwaltschaft argumentieren damit, dass sich der Verdacht ausschließlich auf die Anwesenheit in Nähe des Tatortes stützte: „Der Anfangsverdacht gegen die beiden Journalisten begründete sich auf dem nach dem Eindruck der observierenden Polizeibeamten auffälligen Verhalten im Bereich eines Tatorts“, erklärte beispielsweise Staatsanwalt Felix Giesenregen in einer Antwort auf eine Nordstadtblogger-Anfrage. 

„Die beiden Journalisten hielten sich in dem Bereich für einen längeren Zeitraum ohne ersichtlichen Grund auf, blickten in Richtung des späteren Tatorts und erweckten so den Eindruck möglicherweise für die Brandlegung verantwortlich zu sein“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dass die Journalisten ihnen aber direkt – nachdem sie zu Boden gerissen, die Beamten sich auf sie gesetzt und mit dem Knie die Gesichter auf den Boden gedrückt hatten – den plausiblen Grund für eine Anwesenheit lieferten, holte die Einsatzkräfte nicht aus dem Tunnelblick. Der Eindruck von außen: Die Maschinerie war angelaufen…

Auch im Nachgang – bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, dem stundenlangen Gewahrsam, der Bestätigung, dass es sich um polizeibekannte Journalisten handelt und sie im dienstlichen Auftrag unterwegs waren – wurden Durchsuchungsbeschlüsse (übrigens für die falschen Adressen) beantragt. Auch hier spielte ihre Funktion offenbar keine Rolle.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge Foto: Robin Cramer

Dem widerspricht die Polizei: „Die Polizei Dortmund ist verpflichtet, gesetzliche Normen und rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten. (…) Nach dem Gleichheitsprinzip ist jeder Einzelfall als solcher zu prüfen. Hier sind Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit natürlich elementar, deshalb ergeht ein Durchsuchungsbeschluss wie erwähnt auch durch ein ordentliches Gericht.“

„Die Ermittlungsbehörden müssen in einer solchen Konstellation damit rechnen, dass die angetroffenen Personen aus anderen Gründen vor Ort sind. Vorliegend hatten sie sogar einen guten Grund, nämlich die Berichterstattung über die Brandserie“, betont Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der auch Nordstadtblogger juristisch berät und vertritt. „Außer der Anwesenheit in der Nähe des Tatorts, gab es keinerlei Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung. Die Maßnahmen waren aus meiner Sicht überzogen“, so Prigge.

Journalisten saßen 16 Stunden im Gewahrsam

Natürlich kann es auch brandstiftende Reporter, Polizisten oder Feuerwehrleute geben. Doch auch im Nachgang ist nicht ersichtlich, dass eine ausreichende Güterabwägung mit Blick auf den Schutz der Presse durch das Grundgesetz getätigt wurde. Es wurden Handys, Computer, Kameras und Datenträger beschlagnahmt, Daten gesichert und versucht, die Geräte zu „knacken“. 

Nach 16 Stunden wurden die Reporter aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Nach und nach wurde erkennbar, wieviele Fehler die ermittelnden Polizist:innen vor Ort und im Nachgang gemacht haben. So wurden andere am Tatort anwesende Personen übersehen, die die beiden Reporter gesehen haben (ganz abgesehen von der eigentlichen Brandstifterin, die später gefasst wurde). Die Reporter hatten auch die Zivilkräfte identifiziert, die sich sehr auffällig in dem Bereich bewegten.

Reporter Karsten Wickern
Reporter Karsten Wickern

„Ich sehe es als unsere Aufgabe an, auch polizeiliches Handeln zu begleiten und zu dokumentieren. Denn die Kontrolle von Polizei und anderen staatlichen Akteuren gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Presse“, betont Nordstadtblogger Karsten Wickern. „Leider musste ich selbst sowohl vor, während als auch nach der Festnahme zu kritisierendes Verhalten einiger Einsatzkräfte erleben.“

Es gab beispielsweise eine Vielzahl von Spuren an und im Umfeld von Brandorten, die offensichtlich nicht gesichert wurden, weil diese noch Tage später von anderen Reporter:innen dokumentiert werden konnten. Oder auch, dass im Durchsuchungsbeschluss von einer „Zeugin“ die Rede ist, die aber nichts bezeugen konnte, sondern eine Geschädigte war. Auch sie übt – drei Tage nach dem Vorfall – Kritik an den Einsatzkräften, weil ihr Auto unter den Augen der Polizei angezündet worden war, die aber den Brand selbst löschte.

Viele Fragen und Kritik am Verhalten von Zivilkräften

Alle diese und viele weitere Kritikpunkte wurden zwar wortreich, jedoch auch ausweichend beantwortet. Teils handelt es sich auch um Falschaussagen. Da steht Aussage gegen Aussage, zum Beispiel was das Nicht-Ausweisen der Zivilkräfte angeht. Aber wenn die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet worden wären, würden ja dienstliche Versäumnisse bestätigt – das wollen Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar vermeiden. 

Nach insgesamt 16 Stunden wurden die Reporter – nach Intervention ihrer Anwälte – aus dem Gewahrsam entlassen. (Archivbild) Archivfoto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

So heißt es dazu beispielsweise aus der Stellungnahme der Polizei: „Eine Aufforderung und eine Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen, sich künftig auf Verlangen auszuweisen, ist entsprechend nicht erforderlich, weil diese Regelung in einem Erlass vorgegeben ist.“ Ja, es steht im Polizeigesetz. Doch passiert ist es nicht – zumindest nicht so, wie es vorgeschrieben ist. Es ist ja nicht das erste Mal, dass es Kritik am Nicht-Einhalten von Einsatzvorschriften oder der fehlenden Sensibilisierung gab und gibt.

Auch für die anderen Maßnahmen werden im Nachgang Gründe genannt bzw. teils auch konstruiert: „Das grundsätzliche Vorgehen erfolgt situationsbedingt und lageangepasst. Alle Polizeivollzugsbeamten werden hierfür nach landeseinheitlichen Standards aus- und fortgebildet“, heißt es in den mit Worthülsen gespickten Darstellungen. Mit Eigensicherung und üblichen Eingriffstechniken werden die Zwangsmaßnahmen begründet, die „dabei immer dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (unterliegen), um die Auswirkungen für die Festgenommen so gering wie möglich zu halten“, heißt es weiter. 

Dass sowohl unmittelbar nach der Festnahme ein Krankenwagen gerufen werden musste und später die Amtsärztin eine Überstellung ins Klinikum anordnete, weil einer der Reporter nicht (mehr) gewahrsamsfähig gewesen sei, bleibt unkommentiert.

Auch die eigene Pressearbeit der Polizei ist kritikwürdig

„Darüber hinaus war der Umstand, dass es sich um Pressevertreter handelt, aufgrund des dringenden Tatverdachts zweitrangig“, heißt es bei der Polizei. Wie dünn allerdings der Tatverdacht war, darüber möchte man eher nicht sprechen und lässt einen Pressevertreter mitunter zweifeln, wie andere Einsätze abgelaufen sein können. Denn auch dass nach der aus Sicht von Nordstadtblogger fragwürdigen und fehlerhaften Festnahme der Reporter die Polizei die eigene Pressearbeit einstellte, lässt Fragen aufkommen. 

Natürlich hat die Polizei eine längliche Antwort parat: „Verständlicherweise haben die Brände auch medial für Aufsehen gesorgt. Eine zu umfangreiche Berichterstattung allerdings könnte zu einem Nachahmer-Effekt bzw. Tatanreizen für andere Personen führen. Beim Täter selbst hingegen könnte ein übergroßes mediales Echo dafür sorgen, dass der Täter sich in seinem Tun bestärkt fühlt und weitere Taten begeht. Daher ist die vorübergehende Aussetzung einer polizeilichen Berichterstattung in solchen Fällen ein probates, einsatz- und ermittlungstaktisches Mittel“, heißt es unter anderem.

ver.di-Gewerkschaftssekretär Christof Büttner
ver.di-Gewerkschaftssekretär Christof Büttner Foto: Jürgen Seidel für Verdi NRW

Dass man sich dann aber auch mit den eigenen Fehlern und Versäumnissen beschäftigen müsste, könnte man sehr wohl entgegnen.

„Die Pressefreiheit ist ein unermesslich hohes Gut für unsere Demokratie, dessen Schutz immer mit in die Wahl von Maßnahmen einfließen muss“, erklärte Christof Büttner, zuständig für die Fachgruppe Medien in ver.di NRW.

„Es scheint, dass die Kollegen nur aufgrund ihrer Anwesenheit in Tatortnähe für rund 16 Stunden festgehalten wurden. Andere Indizien lagen unserer Kenntnis nach nicht vor. Es hätte somit viel früher festgestellt werden können, dass sie nur im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit vor Ort waren“, so Büttner. 

ver.di fordert lückenlose Aufklärung der Verhaftung

Auch an den Hausdurchsuchungen äußert ver.di Kritik: „Parallel wurde eine Wohnung aufgebrochen, obwohl die Schlüssel der Polizei vorlagen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt. Wir bezweifeln, dass das Vorgehen verhältnismäßig war. Wenn Journalistinnen und Journalisten Sorge haben müssen, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneidet sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit.“ 

Die in der Wohnung beschlagnahmten Handys, Laptops, Speicherkarten, Festplatten und Kameras wurden laut ver.di erst auf anwaltliches Wirken hin freigegeben und die Daten von den Polizeiservern gelöscht. 

DGB-Chefin Jutta Reiter
DGB-Chefin Jutta Reiter Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

„Die Brutalität mit der die beiden Kollegen aufgegriffen wurden und die in einem Fall dazu führte, dass ein Rettungswagen gerufen werden musste, schockiert uns. Beide Journalisten wehrten sich nicht und wurden dennoch zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf dem Boden fixiert. Die behördlichen Maßnahmen scheinen überzogen und in Teilen grenzüberschreitend gewesen zu sein. Darum bitten wir die Polizei um ihre Darstellung der Ereignisse und um die lückenlose Aufklärung des Vorgangs“, so Büttner weiter. 

Das fordert auch der örtliche DGB: „Die Pressefreiheit unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes. Daher ist es für den Dortmunder DGB wichtig, dass die Umstände der Ingewahrsamnahme und der Hausdurchsuchung durch die Polizei bei Dortmunder Journalisten transparent aufgeklärt werden“, betont Jutta Reiter.

Polizeipräsident bittet die „entstandenen Unannehmlichkeiten (zu) entschuldigen“

Als „Vorwort“ zur Beantwortung unserer Fragen hat sich Polizeipräsident Gregor Lange gemeldet: „Ich möchte mich im Namen der Polizei Dortmund in aller Form bei den beiden Journalisten für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wichtig ist an dieser Stelle aber auch die Erwähnung, dass die Verdachtsmomente der Beamtinnen und Beamten der Polizei Dortmund nicht nur sehr schwerwiegend, sondern auch absolut nachvollziehbar waren“, schreibt Lange. 

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange. Archivfoto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

„Der Tatverdacht, dass die beiden Männer schwere Straftaten begangen haben, ließ sogar dem Amtsgericht keine Wahl und sorgte dafür, dass ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss darauf gegründet hat“, betont der Polizeipräsident – ohne aber an dieser Stelle auf die grundsätzliche Kritik einzugehen, dass die Funktion der Journalisten nicht oder nicht ausreichend gewürdigt wurde und – so der Vorwurf unserer Redaktion – mit dem Anführen einer „Zeugin“ (nicht einer Geschädigten) angebliche Beweise zu suggerieren, die es offenbar nicht gab.

„Im Ergebnis hat sich dieser Verdacht nicht bestätigt, und die Journalisten hatten polizeiliche Maßnahmen und erhebliche Unannehmlichkeiten zu erdulden. Wir hoffen, dass es den beiden Journalisten gut geht und sie dieses Erlebnis verarbeiten konnten“, so Lange in seiner „Entschuldigung“, die keine ist. Denn weder Selbstkritik noch Einsicht sind darin erkennbar. Das war allerdings auch nicht zu erwarten, käme dies einem Schuldeingeständnis gleich. 

18-jährige Tatverdächtige ist wegen Androhung von Straftaten polizeibekannt 

Ach ja: Da ist ja noch die eigentliche Tatverdächtige, die die Polizei nach der siebten Brandnacht fassen konnte. „Die Beschuldigte wurde anlässlich der letzten (versuchten) Brandlegung auf frischer Tat angetroffen. Sie führte hierbei ein Feuerzeug sowie Grillanzünder mit sich“, berichtet Staatanwalt Felix Giesenregen auf Nachfrage von Nordstadtblogger. 

Spuren der Brandstiftungen am Zoo - das in Brand gesetzte Fahrzeug wurde zur Spurensicherung abgeschleppt, der benachbarte Wagen wurde beschäftigt.
Spuren der Brandstiftungen am Zoo – das in Brand gesetzte Fahrzeug wurde zur Spurensicherung abgeschleppt, der benachbarte Wagen wurde beschäftigt. news 4 Video-Line TV

„Nach weiteren Ermittlungen, insbesondere der Auswertung des Mobiltelefons der Beschuldigten, konnte ein dringender Tatverdacht auch betreffend der weiteren Taten begründet werden. Die Beschuldigte wurde am 26.August 2023 erstmals als Tatverdächtige für das hiesige Ermittlungsverfahren ermittelt“, so der Staatsanwalt weiter. Der letzte Brand erfolgte am 28. August. Die Beschuldigte wurde in Berlin festgenommen. Hinweise auf eine Motivlage gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht. 

Die 18-Jährige ist allerdings bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Unbekannte: „Gegen die Beschuldigte wird ein weiteres Ermittlungsverfahren geführt. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens ist die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das entsprechende Geschehen steht im Zusammenhang mit einer Schule“, so Giesenregen. „Weitere Auskünfte werden insofern im Hinblick auf das Alter der Beschuldigten zu dieser Tatzeit nicht erteilt.“

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