Dortmund: Zwölfjähriger Enkel fiel auf kostenlose Spiele-Apps herein – Großeltern sollten über 800 Euro bezahlen

Claus-Dieter und Gönür Stille mit Anna Gronemann. Foto: Joachim vom Brocke
Claus-Dieter und Gönür Stille mit Anna Gronemann. Foto: Joachim vom Brocke

Von Joachim vom Brocke

Für den zwölfjährigen Enkel war das Handy von der Oma ganz toll. Er konnte damit an Onlinespielen teilnehmen. So wie viele seiner Kumpels, so wie tausende von Jugendlichen es tagtäglich tun. Doch der Schreck für Opa und Oma kam wie aus dem heiterem Himmel – mit der Rechnung des Handyanbieters. Claus-Dieter Stille und Ehefrau Gönül wurden plötzlich mit über 800 Euro zur Kasse gebeten.

„Ein ganz gehöriger Schreck für uns“

„Ein ganz gehöriger Schreck für uns“, sagt Claus-Dieter Stille: „Sonst müssen wir meist so um die 50 Euro bezahlen“. Wie sich herausstellte, muss der Enkel beim Spiel mit dem Handy auf eine honorarpflichtige Spiele-App hereingefallen sein und – um weiter spielen zu können – auf entsprechende Knöpfe gedrückt haben, um das nächste Level zu erreichen.

Dadurch kletterte die Handyrechnung immer weiter nach oben…. Später stellte sich heraus, dass das Handy noch so eingestellt war, dass die Mobilfunkrechnung bei Ausgaben belastet werden soll. Ein fataler Fehler, wie sie heute wissen.

Verbraucherberatung half – Forderung eingestellt – Etliche Fälle landen täglich auf dem Schreibtisch

„Der Mobilfunkanbieter“, sagte Stille, „hielt sich bei unserer Nachfrage zurück“. Damit habe man nichts zu tun, wurde ihm beschieden. Schließlich gab es den Tipp, sich Rat bei der Verbraucherberatung an der Reinoldistraße zu holen.

In Anna Gronemann fanden Stille’s die richtige Ansprechpartnerin. Sie setzte sich mit dem Spielanbieter, in diesem Fall iTunes mit Sitz in Luxemburg, in Verbindung. Es wurde glaubhaft gemacht, dass ein nicht geschäftsfähiger Zwölfjähriger das Handy für die Spiele genutzt habe.

Anna Gronemann: „Claus-Dieter und Gönül Stille hatten Glück und brauchten die hohe Rechnung nicht zu bezahlen. Von iTunes wurde auf unsere Einwendungen hin die Forderung eingestellt“. Für die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale war das kein Einzelfall.

„Es sind einige Fälle, die uns in jeder Woche vorgetragen werden“, sagt die Expertin: „Meistens geht es immer um mehrere hundert Euro“. Doch nicht immer geht es so glücklich aus, wie bei Familie Stille. Vor allem dann nicht, wenn die Handybesitzer über 18 Jahre alt sind…

Handyspiele als Schwerpunktthema am Weltverbrauchertag am 15. März

Werbekarte der Verbraucherberatung zum Weltverbrauchertag am 15. März.
Werbekarte der Verbraucherberatung zum
Weltverbrauchertag am 15. März.

Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat sich die Verbraucherberatung des Themas Handyspiele angenommen und mahnt. Denn für die in den App-Stores zum kostenlosen Download angebotenen Free-to-play-Games werden in vielen Fällen von den Nutzern ein Preis verlangt.

Anne Gronemann: „Zumeist dann, wenn das Spielgeld zur Neige geht oder der weitere Verlauf durch Zusatzkäufe von Spielelementen wieder Fahrt aufnehmen soll“. Die fälligen Kosten hierfür müssen per Kreditkarte oder über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden.

„Viele Spieler“, erklärt die Expertin der Verbraucherberatung, „durchschauen das Geschäftsmodell der vermeintlichen Gratisspiele nicht und können mögliche Kostenfallen nicht erkennen“.

Die Preisspannen reichen von 19,99 Euro bis zu happigen 99,99 Euro. Einmal gedrückt und schon wird die Rechnung belastet.

Tipps zum Umgang mit Free to Play-Games

Besonders jungen Gamern (Spielern), aber auch Lehrern und Eltern gibt deshalb die Verbraucherberatung Hinweise und vorsorgliche Spielregeln zum Umgang mit Free to Play-Games an die Handy-Hand:

  • Prinzip und Geschäftsmodell: Free to Play-Games können von Spielern kostenlos aufs Handy oder Tablet geladen werden. Umsatz erwirtschaften die Anbieter über kostenpflichtige Zusatzangebote, die das Spiel in Gang halten und den weiteren Verlauf interessanter, schneller oder leichter machen. Das geschieht, indem Spieler während des Spiels weiteres Spielgeld, mehr Leben oder Ausstattungselemente von Figuren sozusagen „in game“ zu einem bestimmten Betrag in Euro zukaufen können.
  • Tückische Mechanismen: Spielerische Anreize sowie der vorgegaukelte Gratis-Charakter vieler Spiele-Apps bescheren unbedachten Spielern Kostenfallen und einen Kontrollverlust. Spielern wird zu Beginn nicht angezeigt, ab wann und für welche Elemente reale Geldbeträge verlangt werden. Mögliche Kosten können deshalb bei Spielbeginn nicht abgeschätzt und mit anderen Spielangeboten verglichen werden. Computerspiele erzeugen zudem oft das Bedürfnis weiterzuspielen, egal was es kostet. Da Spieleinsätze zum Beispiel abstrakt per Abbuchung über Mobilfunkrechnung oder Kreditkarte bezahlt werden, haben vor allem Kinder und Jugendliche oft kein Gefühl dafür dass sie nicht nur Spiel-, sondern reales Geld verspielen.
  • Vorsorgliche Voreinstellungen auf dem Handy: Damit im Eifer eines Spiels nicht spontan ein sogenannter In-App-Kauf auf dem Handy in Gang gesetzt wird, sollten kostenpflichtige App-Posten im Google Play oder im Apple App Store mit einem Passwortschutz versehen werden. Dazu muss man im Google Play unter Einstellungen den Button „Authentifizierung für Käufe erforderlich“ anklicken oder im Apple App Store dem Pfad „Einstellungen – „Allgemein“ – „Einschränkungen“ folgen. Im Store von Apple können In-App-Käufe auf diese Weise komplett deaktiviert werden. Dies ist im Play Store nicht möglich.
  • Zahlung mit Prepaid-Karten: im Handel gibt es für die Stores von Apple und Android-Geräten Guthabenkarten, die für begrenzte Zahlungen mit einem Geldguthaben, die für begrenzte Zahlungen mit einem Geldguthaben etwa in Höhe von 15 Euro oder 25 Euro aufgeladen werden können. Analog zu Handys ist durch die Anwendung dieses Zahlungssystems eine gewisse Kostenkontrolle vor allem für Kinder und minderjährige Jugendliche möglich. Der Zugriff auf das Kreditkartenkonto der Eltern sollte Kindern grundsätzlich verwehrt werden.

Anna Gronemann würde es sehr begrüßen, wenn es recht bald „deutliche Hinweise auf faktisch entstehende Kosten“ geben würde.

Mehr Informationen:

Weiterführende Tipps, insbesondere zahlreiche Publikationen, finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Medien (LfM) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unter: 

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