Nächtliche Ruhestörungen und Partys durch „erlebnisorientierte Jugendliche“ bei Rennen mit Elektrorollern am Phoenix-See. So Thema wie Streitpunkt zwischen den Dortmunder Parteien im Rathaus. Die CDU wollte im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließen lassen: „Einschränkung der Betriebszeiten und/oder die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit“ mit GPS durch die Betreiber. Um „den festgestellten Auswüchsen Einhalt“ zu gebieten. Und scheiterte. Denn die anderen demokratischen Fraktionen sahen die Folgen zunehmender Beliebtheit von E-Scootern eher als gesamtstädtisches Problem, ohne sich jetzt bereits und ohne weitere Prüfung auf eine konkrete Kontrollstrategie festlegen zu wollen.
Stadt Dortmund einigt sich mit Anbietern auf einige Reglementierungen am Hörder See
Elektroroller oder E-Scooter in Dortmund – ein Verkehrsmittel, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Doch die wendigen kleinen Dinger, dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren, sorgen nicht bei allen Bürger*innen für helle Freude. Wenig erquicklich etwa, wenn sie überall rumstehen. Vor allem dort, wo sie gefühlt nicht hingehören: mitten auf einem Gehweg, schlimmstenfalls an Stellen, wo sie den ruhenden Verkehr stören oder den fließenden gar gefährden. ___STEADY_PAYWALL___
Und dann kann man mit denen ja auch noch fahren – mit diversen Nebenfolgen, die auch nicht stets begeistern. Etwa die Anlieger*innen am und um den Phoenix-See in Dortmund-Hörde. Bereits in der letzten Woche hatten sich Stadt und Polizei mit den vier E-Scooter-Betreibern auf einige Reglementierungen geeinigt, um dort nächtliche Ruhestörungen zu vermeiden. So soll während der Nacht kein Akku-Austausch mehr stattfinden, das Einsammeln der Fahrzeuge findet künftig ohne den Einsatz eines (zur Ortung vorgesehenen) Pieptons statt.
Weiterhin beabsichtigt die Stadt für den Fall, dass die anvisierten Maßnahmen nicht greifen sollten, zu prüfen, ob durch Anwendung der See-Satzung zusätzliche Einschränkungen besagter E-Verkehre an Ort und Stelle möglich sind, um das Problem gegebenenfalls effektiver in den Griff zu bekommen.
Hochwertiges Wohnen hier, Freizeitaktivitäten dort: keine immer einfache Nachbarschaft
Soweit, so gut. Der Dortmunder CDU allerdings scheint dieser Handlungsplan nicht weit genug zu gehen. In dieser Woche wurden die Christdemokraten im (dem Stadtrat beigeordneten) Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) konkreter, um die auf der Seele brennenden Dinge voranzutreiben. Denn es gab offenbar Kontakt mit den um den Hörder See ansässigen Bürger*innen.
Im Gespräch habe sich gezeigt, so ihr Fraktionssprecher Sascha Mader: die Anlieger*innen seien zwar bereit zu akzeptieren, dass der Phoenix-See auch ein Ort der Freizeitnutzung ist. Und ebenso könne ein Elektroroller selbstverständlich Teil von Mobilität sein. Mit dem Verständnis der Anwohner*innen sei es allerdings vorbei, wenn es um Rennen mit E-Scootern zum Abend hin oder in der Nacht rund um den See ginge.
Der Fraktionssprecher der CDU im ABVG weiß: „Natürlich ist das keine einfache Gegend: in der Form, dass hochwertiges Wohnen und Freizeit sich nicht immer zusammen verträgt.“ Hört sich erst einmal vernünftig an: der Bedarf an nächtlichen Rennveranstaltungen vor der eigenen Haustür dürfte eher übersichtlich ausfallen.
Verständlich: Wenn beschauliches Wohnen in prominenter Lage schon ’ne Mark mehr kostet, jemand hierfür das nötige Kleingeld locker gemacht hat, dann wird kein Weg um die Erwartung herumführen, dann auch faktisch eher die Grillen zirpen statt vergnügungsorientierte Jugendliche lärmen zu hören. Sonst hätte es eine Wohnung im Innenstadtbereich auch getan.
Vorschlag: Nächtliche Ruhezeiten um den See oder Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
Was sich die Christdemokrat*innen zur Abhilfe ausgedacht haben, formulieren sie in ihrem Antrag zur Beschlussfassung an den ABVG wie folgt: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb der E-Scooter im Bereich des Phoenix-Sees in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu beschränken oder alternativ die maximal erreichbare Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.“
Die bisherigen Beschränkungen bezögen sich allein darauf, erläutert Mader, „wo man die Dinger abstellen darf“ (nicht direkt am See, doch ab der Phoenix-See-Straße ist es erlaubt). Die alternative Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit solle analog wie die in Fußgängerzonen des Innenstadtbereichs gelten. „Dann ist der Reiz des Effekts eines Rennens weg.“ Bei 10 oder 15 km/h. Das lohne sich dann nicht mehr, wo man quasi nur so schnell wie ein Fußgänger sei.
Doch der CDU-Vorstoß stößt in dem Gremium auf wenig Gegenliebe. Lediglich Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) sekundiert: „Gerade die E-Roller sind ein Thema, das die Anwohner*innen und Anwohner am Phoenix-See extrem belastet und zu ganz viel Verstimmungen führt.“ Da ginge es als Stadt auch um eine Fürsorgepflicht. Insofern gälte hier, die Betreiber ihrerseits in die Pflicht zu nehmen, wie dies auch am Westfalenstadion der Fall sei, so der Liberale.
Frage nach Zweckmäßigkeit des von der CDU eingebrachten Beschlussantrages
Dass es ein Problem mit den E-Scootern in Dortmund bzw. dem Verhalten von einigen oder ein paar mehr Nutzer*innen der wendigen Fahrzeuge gibt, ist in dem Ausschuss unbestritten.
Edeltraud Kleinhans (SPD) moniert: Das mit den Rollern sei „eine Katastrophe“. Die führen darauf zu dritt, zu viert, auf Bürgersteigen, führen Leute über den Haufen. „Das interessiert die alles gar nicht, die sind weg, man kann da nicht hinterher“, entrüstet sich die Abgeordnete aus dem Wahlbezirk 25 (Hörde) sich. Aber das sei eben ein Problem in der ganzen Stadt.
Mit dieser Sicht steht sie nicht allein. Christian Gebel (Linke/Piraten) kann den CDU-Antrag zwar „dem Grunde nach soweit nachvollziehen“, aber, kritisiert er neben der Fokussierung auf den Phoenix-See: Während in dem Antrag etwas von E-Scootern stünde, ginge es um jene, die von den Betreibern kämen oder sich immer mehr Menschen kauften, die aber getunt und geschoben werden könnten. Daher: „So wie der Antrag gestellt ist, funktioniert das meines Erachtens gar nicht.“
Die mutmaßliche Zweck-Mittel-Rationalität des CDU-Vorschlags wird auch von Matthias Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) infrage gestellt: „Auch wir sind von der Problemlage überzeugt“, heißt es zwar. Man müsse sich aber die Frage stellen, „ob das denn tatsächlich das entscheidende und richtige Mittel dagegen ist“. Was seine Partei möchte, versucht der Grünen-Politiker, verengte Perspektiven zu weiten: „die Verwaltung zu bitten, mal die verschiedenen Varianten zu prüfen, was denn tatsächlich dagegen helfen könnte“.
Option „Geofencing“: restriktive Steuerung von E-Scootern durch Anbieter nach Bedarf
Die Konsequenz der Kritiken an dem Vorschlag der Union: die demokratischen Fraktionen, SPD, Grüne und Linke/Piraten lehnen ihn in der von den Christdemokraten eingebrachten Form ab. Niemand möchte bestreiten, dass es ein Problem in der Sache gibt. Doch wo es zu verorten ist und wie es zu lösen sei – da scheiden sich die Geister.
Symptomatisch zum Beispiel, was Hendrik Berndsen (SPD) noch zu bedenken gibt: Wie sollten etwaige Restriktionen, wie von der CDU gefordert, des nachts eigentlich kontrolliert werden? Zumal, wenn sich das Problem keineswegs auf den Phoenix-See beschränkt, sondern großflächiger vorliegt. Die Rede ist von weiteren Brennpunkten wie dem Westpark oder Phoenix-West.
Der langjährige Ausschussvorsitzende Thomas Pisula CDU), der an diesem Tag seine letzte Sitzung leitet, wirft ein: seinem Verständnis nach ginge es nicht um Kontrolle, „sondern um eine Einstellung des Anbieters“ – so wie am Westfalenstadion.
Und in der Tat. Was die Christdemokraten im Sinn gehabt haben könnten, ist das sog. „Geofencing“. Dabei kann – über ein GPS-Signal beispielsweise – die Verwendung des Rollers an bestimmten Orten bzw. zu bestimmten Zeiten oder dessen maximale Geschwindigkeit beschränkt werden. Technisch ist das überhaupt kein Problem: der E-Scooter wird gleichsam aus der Luft wie von einer unsichtbaren Hand gesteuert und ausgebremst. Der rechtliche Stellenwert dessen ist hingegen durchaus umstritten.
Dennoch ist die restriktive Einflussnahme auf die Kleinstfahrzeuge seitens der Verleiher zur gängigen Praxis geworden. Am Westfalenstadion, darauf verweist der scheidende ABVG-Vorsitzende explizit, verhinderten die Betreiber konkret, dass die Roller dort (zu bestimmten Zeiten) zurückgegeben werden können. Mit der erwünschten Folge, dass sie nicht an Spieltagen, wenn Menschenmassen ins Stadion strömen, an Ort und Stelle überall rumliegen.
Bundesverordnung lässt seit Juni letzten Jahres E-Scooter im öffentlichen Raum grundsätzlich zu
Doch bei Personen mit privaten – also nicht über GPS kontrollierbaren – Scootern bestehen solche Möglichkeiten wie bei Leihfahrzeugen erst gar nicht. Zu den Handlungsoptionen der Stadt wiederum kommen im Anschluss ernüchternde Erläuterungen von Arnulf Rybicki (CDU), zuständiger Dezernent in Dortmund für Bauen, Infrastruktur und mehr.
Seine basalen Bedenken lauten: „Den Betrieb der E-Scooter im Bereich des Phoenix-Sees können wir technisch nicht beschränken“, stellt er seinen Ausführungen voran. Das könnten nur die vier Dortmunder Anbieter. Im engeren Sinne bedeutet dies: Fürs „Geofencing“ braucht es jene Eigentümer der Fahrzeuge, die sie über GPS steuern und damit in ihren Verwendungsmöglichkeiten für Leiher*innen nach definierten Kriterien begrenzen können. Also funktionale Macht darüber haben, was mit ihnen geht, was nicht.
Doch es gibt einen weiteren Grund für die relative Handlungsunfähigkeit der Stadt – und die sind rechtlicher Art: Unisono lassen sich E-Scooter durch die Verwaltung nämlich nicht aus der Öffentlichkeit gleichsam „weg-verbieten“. Weil seit Juni 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die bis dahin gültige Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) ersetzt hat. Und seitdem sind E-Roller – mit der notwendigen Straßen- und Betriebszulassung – grundsätzlich erlaubt.
Der Stadt Dortmund mangelt es wegen der Gesetzgebung an effektiven Handlungsoptionen
Was nicht heißt, dass es keine – getunten und andere – schwarze Schafe unter den Elektro-Scootern gäbe. Doch die sind illegal. Aber wegen der eKFV können die legalen Fahrzeuge von keiner Kommune einfach aus der Öffentlichkeit verbannt werden – sofern sich ihre Fahrer*innen an die Straßenverkehrsordnung und andere Regeln halten. Auch nicht in Dortmund. Ob das Anwohner*innen wie am Phoenix-See oder anderswo nun gefällt oder nicht.
Was wiederum für die in den Ausschuss eingebrachte CDU-Beschlussvorlage heißt: „So, wie es da steht, können wir es nicht“, erklärt Arnulf Rybicki folglich. „Die Verwaltung ist nicht imstande, den Auftrag umzusetzen“, macht er klar. Zumindest nicht 1:1. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, Fahrverbote zu bestimmten Uhrzeiten oder besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für diesen Fahrzeugtyp, wie in dem Papier gefordert, in (durch übergeordnete Bundesgesetze geregelten) öffentlichen Räumen kommunal mal eben so zu dekretierten. Es gibt klare Grenzen.
Und nun? Was der Dezernent mit pragmatischem Motiv dem Ausschuss vorschlägt: sich auf einen Prüfauftrag für die Stadtverwaltung zu verständigen. Mit dem Zweck, zu eruieren, „was möglich ist, um das Ziel des Antrages zu erreichen“. Das also die Ruhestörungen in dem Quartier nicht überhand nehmen.
Letztendlich liegt der Ball bei den Anbietern der E-Roller: es braucht das konstruktive Gespräch
Unabhängig von etwaigen Resultaten der Prüfungen seitens der Stadt, was getan werden könnte: die Diskussion in dem Ausschuss macht schnell klar: das Kernproblem liegt wegen der rechtlichen Handlungsgrenzen darin, sich mit den Anbietern der E-Scooter gütlich zu einigen. Rund um den Phoenix-See selbst, im Nahbereich, wo dessen Satzung gilt, da sei man als Stadt zwar durchaus in der Lage, „mehr zu regeln“, führt Rybicki aus. Aber in den umliegenden Hörder Straßen (wie an anderen neuralgischen Örtlichkeiten in Dortmund) endet aus besagten bundeshoheitlichen Gründen kommunale Macht.
Private Nutzer*innen, die mit ihren E-Scootern irgendwo ihr Unwesen treiben, weil es zu nachtschlafenen Stunden geschieht, scheinen in diesen Überlegungen nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Vielleicht weil es Einzelfälle sind, vielleicht, weil sie gegenüber „Geofencing“ eh resistent wären. Denn ihr eigenen Roller könnte ja gar nicht von einer übergeordneten Instanz ferngesteuert werden. Der Schlüssel zur Lösung des Problems seien im Grunde genommen nur die Betreiber, schlussfolgert Arnulf Rybicki.
Es sei kein Problem der privat gehaltenen E-Roller, bestätigt auch Sascha Mader das Befriedungskonzept seiner Partei: sondern eins „der Firma und Anbieter“. Die stellten an den Phoenix-See teils abends um 23 noch Roller hin, „weil sie sich ein Geschäft erwarten“. Wo genau die Lösung läge, wüssten sie von der CDU aber auch nicht zu 100 Prozent.
Städtische Hoffnung auf wohlverstandene Eigeninteressen der E-Scooter-Betreiber
Genau deswegen habe man eben in den Antrag die Formulierung geschrieben, so der CDU-Sprecher: „die Verwaltung würde beauftragt“ (den Betrieb zeitlich zu beschränken oder die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren). Aber das Ziel sei klar: „Wir wollen in den Nachtstunden keine Rennen haben.“
Um dem näher zu kommen, denkt Baudezernent Rybicki konkret daran, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob und wie die betreffenden Betreiber vielleicht „unter Druck“ gesetzt werden könnten. Es geht also um ein freundliches Entgegenkommen. Aber nicht aus Menschenliebe, sondern aus deren wohlverstandenem Eigeninteresse.
Darauf zielt sein Vorschlag ab. Mehr scheint unter den gegenwärtigen Voraussetzungen für die Stadt Dortmund auch nicht drin zu sein. Rybicki erläutert Erfahrungen und Prämissen: Was Kontakte zu den Anbietern beträfe – die seien schon sehr gesprächsbereit. Denn sie sähen, was mit ihrem Geschäftsmodell passierte, „wenn es auf breite gesellschaftliche Ablehnung stößt“. Hier scheint durch: eine gewisse Hoffnung, dass bei den Investoren strategisches Denken, also Vernunft wirkt, statt auf kurzfristige Vorteile zu schielen.
Diskussion im Ausschuss läuft am Ende scheinbar auf interfraktionelle Einigung hinaus
Solche Gespräche sind als Teil des von den übrigen Fraktionen geforderten Prüfauftrages an die Verwaltung mitgedacht. Die etwa 25-minütige Debatte in dem Ausschuss scheint – vor dem Hintergrund der durch den Dezernenten dargelegten pragmatischen Imperative und weitgehend gemeinsamer Zielvorstellungen – auf einen für alle demokratischen Fraktionen annehmbaren Kompromiss hinauszulaufen.
Die CDU jedenfalls scheint mit diesem Vorschlag durchaus leben zu können: unter anderem die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend zielorientierte Gespräche mit den Betreibern zu führen. Denn, so bedeutet Sascha Mader: Zwar wüssten sie, dass der geschützte Bereich rund um den See an der Phoenix-See-Straße endet, dort die Verwaltung keinen juristischen Druck mehr ausüben könne. Aber: „Alle Sprecher haben doch ein Defizit festgestellt. Keiner findet toll, wie es ist. Warum können wir die Verwaltung nicht beauftragen, in diese Richtung Verhandlungen zu führen?“, fragt der CDU-Mann.
Hendrik Berndsen will einen Auftrag aber als Prüfauftrag in alle Richtungen verstanden wissen – so betont er abschließend für seine SPD-Fraktionen und im Sinne der vorangegangenen Einwände gegen den CDU-Beschlussantrag. Also ohne konkrete Festlegungen vorab und ohne andere Örtlichkeiten aus dem Blick zu verlieren, wo es vielleicht ähnliche Probleme mit E-Scootern gibt. Zudem schlägt er vor, für eine kommende Ausschusssitzung die Dortmunder Betreiber einzuladen, um dies zu erörtern.
Überraschende Wende kurz vor der Abstimmung über Umgehensweise mit Scootern
Zustimmung auch von der FDP gegen eine Fokussierung auf den Phoenix-See: Es solle unabhängig von ihm über E-Mobilität bei diesen Rollern in der gesamten Stadt gesprochen werden, so Philip Schmidtke-Mönkediek.
Zwischenzeitlich gar ein Schmunzeln im Ratssaal: Ein entspannter Baudezernent bedeutet mit einem Lächeln und dem Hinweis, dass dieser Satz jetzt nicht ganz ernst gemeint und auch nicht fürs Sitzungsprotokoll gedacht sei: die Vorstellung eines Scooter-Rennens mit Gefährten, die es gerade mal auf 20 Stundenkilometer brächten, habe auch etwas Spannendes, weil alle gleich schnell seien und am Berg das Gewicht entscheide. Eine Bildassoziation zwischen Komik und Comic erscheint.
Und dann, als die Abstimmung zu dem CDU-Antrag oder – alternativ – zu einem allgemeiner gefassten, aber weitergehenden Prüfauftrag an die Stadtverwaltung bevorsteht, geschieht etwas Merkwürdiges.
Obwohl aus der vorausgegangenen Diskussion klar geworden war, dass es für die CDU-Beschlussvorlage mit ihren eingebrachten Formulierungen im ABVG keine Mehrheit geben wird, hält Fraktionssprecher Mader sie aufrecht und verschärft gleichsam den Ton durch mündliche Konkretisierung: die erlaubte Höchstgeschwindigkeit am Phoenix-See solle (zu sensiblen Zeiten) danach 10 Stundenkilometer betragen.
Besser nichts in der Hand als einen Spatzen? – CDU-Antrag scheitert an Formulierungen
Wohl wissend, was nun geschehen wird, als er sagt: „Wir bleiben bei unserem Antrag, dann soll der Ausschuss unseren Antrag ablehnen, dann ist das auch ok.“ Was prompt geschieht: keine Chance, nur mit der FDP und gegen die Stimmen von SPD, Grüne und Linke/Piraten – Antrag abgelehnt. Von wegen: „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ – was hier soviel geheißen hätte wie: statt auf die eigenen Maximalforderungen zu bestehen, mit den Stimmen der anderen Fraktionen den Kompromissvorschlag eines Prüfauftrages an die Verwaltung zu beschließen.
Darüber, was denn wohl die geeignetsten Mittel seien, das offenkundig geteilte Ziel aller – die Lärmbefriedung um den Phoenix-See und anderswo mit nächtlichem Treiben auf E-Scootern – sicherzustellen. Stattdessen steht die CDU am Ende in der Sache realiter mit leeren Händen da. Die Stadt wird sich nun mit der Angelegenheit lediglich im Rahmen der in der letzten Woche vom Verwaltungsvorstand verlautbarten Strategie verhalten.
Das bedeutet soviel wie: Nur wenn die jüngst mit den Betreibern vereinbarten Maßnahmen nicht greifen sollten, wird die Stadt Dortmund jene Möglichkeiten weitergehender Restriktionen prüfen, welche durch Anwendung der Phoenix-See-Satzung denkbar sind. Erneute Gespräche mit den Betreibern der E-Scooter zu Verhaltenskodices jenseits der engen Seegrenzen, wie in dem Kompromissvorschlag des Baudezernenten vorgesehen, den alle demokratischen Fraktionen mitgetragen hätten, sind dann aber nicht geplant.
Weitere Informationen:
- Die eKFV gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Zum Fahren eines E-Scooters braucht es weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht, das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Was die Alkoholgrenzwerte betrifft, so gelten die selben Beschränkungen wie für Autofahrer*innen: ab 0,5 Promille ist definitiv Schluss mit lustig.
- Elektro-Tretroller sind wie Fahrräder auf folgenden Verkehrsflächen erlaubt: Radwege, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Fehlen diese, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Das heißt umgekehrt: auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sind sie verboten.
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Reaktionen
Christian Gebel
Vielen Dank für den umfassenden Artikel! Nur ein kleiner Hinweis: Als Pirat habe ich mich natürlich nicht nur im Namen der Linken geäußert und abgestimmt.
Stadt Dortmund (PM): Aus dem Bürgerdialog PHOENIX SEE entsteht ein Parkraumkonzept
Aus dem Bürgerdialog PHOENIX SEE entsteht ein Parkraumkonzept
Der PHOENIX See ist ein attraktives Ausflugsziel geworden, was im Grunde alle gehofft haben. In der Vielfalt der Menschen treffen dort die unterschiedlichsten, teilweise nicht verträglichen Ansprüche an den öffentlichen Raum aufeinander: Entspannung in der Natur mit Kultur, ausgelassene Feier-Freude, Wohnen, Arbeiten.
Oberbürgermeister Ullrich Sierau hat sich dieser Konflikte angenommen im Rahmen von Dialogveranstaltungen mit der Bürgerschaft, die seit Ende 2018 die Verbesserung der Situation vorantreiben. In den Dialogen werden alle Themen, die die Menschen im Quartier bewegen, erfasst und im Anschluss von der Stadtverwaltung bearbeitet. Viele Kritikpunkte der Bürger*innen konnten während dieses Dialogprozesses bereits verbessert werden. Das Thema Verkehr ist ein ganz besonderes, so dass zwischenzeitlich die Stadtverwaltung auch von der Bezirksvertretung Hörde mit der Überprüfung des Parkraumkonzepts beauftragt wurde.
Trotz der aufwändigen Vorbereitungen für ein Verkehrskonzept konnten manche Maßnahmen bereits schnell umgesetzt werden, so z.B. die Fahrradstraße Am Kai sowie die Ordnung der Motorradstellplätze. Das Ordnungsamt hat seine Kontrollen deutlich erhöht, damit die geltenden Verkehrsregelungen eingehalten werden. Auch die Polizei, zuständig für den fließenden Verkehr, unterstützte die Stadt Dortmund durch viele Einsätze vor Ort.
Gezeigt hat sich, dass die geltenden Verkehrsregelungen speziell beim Parken noch zu viel Freiraum lassen und enger definiert werden müssen, um das friedliche Miteinander am PHOENIX See zu erreichen.
Der Verwaltungsvorstand hat dem von der Stadtverwaltung mit gutachterlicher Unterstützung erstellten Parkraumkonzept zugestimmt und an die politischen Gremien weitergeleitet.
„Entstanden ist ein Parkraumkonzept, das stimmig ist, mehr Ordnung und Gerechtigkeit für alle bringt“, sagt Oberbürgermeister Ullrich Sierau. „Die Seebesucher*innen heißen wir weiterhin willkommen – das Parken in der besten Lage am See kann aber nicht mehr kostenlos sein.“
Die Verkehrserhebungen haben ergeben, dass auf den Straßen im direkten Umfeld des PHOENIX Sees in nahezu allen erhobenen Zeitbereichen hoher bis sehr hoher Parkdruck herrscht. Es sind die Beschäftigten, Freizeitbesuche, Besuche der Gewerbebetriebe und Bewohner*innen, die einen Stellplatz suchen. Die Dauer des Parkens ist unterschiedlich und so werden die Stellplätze in den Straßen unterschiedlich effektiv genutzt. Vor allem an Wochenenden bei schönem Wetter entsteht verstärkt Parksuchverkehr auch in den Wohnstraßen nördlich und südlich des Sees. Die Stellplätze im Straßenraum sind dann (fast) vollständig ausgelastet, während es noch freie Kapazitäten in den Parkhäusern an der Phoenixseestraße und an der Faßstraße gibt. Die niedrigen Parkgebühren an den wenigen vorhandenen Parkscheinautomaten auf der Südseite des Sees in Höhe von 0,50 € pro Stunde, die lediglich von Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr gezahlt werden müssen, verstärken das Problem in den Straßen. Die Kosten in den Parkhäusern mit rd. 1,50 € pro Stunde fallen deutlich höher aus.
Das neue Parkraumkonzept sieht nun vor, dass zukünftig die öffentlichen Stellplätze in den Straßen weitgehend mit einer Parkscheinpflicht versehen werden. Die maximal erlaubte Parkdauer bleibt wie bisher bei drei Stunden. Um zu berücksichtigen, dass viele Freizeitbesuche am See bis in den Abend dauern, werden die Zeiten ausgedehnt, in denen ein Parkschein gelöst werden muss. Ein Parkschein wird dort montags bis sonntags von 7 bis 21 Uhr notwendig. Die Menschen, die länger parken, sollen auf Parkhäuser oder Tiefgaragen ausweichen, die es rund um den See gibt.
Die Parkplätze an der Meinbergstraße westlich der B236 und nördlich des Kaiserbergs sind aktuell nicht annähernd so ausgelastet, wie die Straßen im direkten Umfeld des Sees. Durch eine Parkscheiben-Pflicht werden sie zukünftig im Vergleich zum Parken im kostenpflichtigen Straßenraum attraktiver. Die Parkscheibe wird montags bis samstags von 7 bis 21 Uhr Pflicht; maximal drei Stunden können so geparkt werden. Sonntags entfällt die Parkscheibe, so dass Besucher*innen ein längeres Parken möglich bleibt.
Die wenigen Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen, besser bekannt als Spielstraßen, erhalten keine Parkscheinpflicht. Dafür hätte die Spielstraßen-Regelung aufgehoben werden müssen. Die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität stehen aber hier im Vordergrund.
Für Bewohner*innen sind zwei Bereiche vor Ort zu unterscheiden:
Für die neuen Wohngebäude im direkten Umfeld des Sees (Am Kai, Phoenixseestraße, An den Emscherauen etc.) sowie die neuen Gebäude an der Weingartenstraße und Am Remberg musste der Stellplatzbedarf auf eigenem, privatem Grund nachgewiesen werden.
Anders verhält es sich mit den alten Gebäuden entlang des Straßenzugs Weingartenstraße – Am Remberg (bis Kohlensiepenstraße), die bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden sind und deren Grundstücke überwiegend keine Abstellmöglichkeiten bieten.
Aus diesem Grund wurde aus dem Untersuchungsbereich PHOENIX See eine Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ entwickelt, die die Straßenzüge Am Remberg und Weingartenstraße zwischen den Einmündungen Willem-van-Vloten-Straße und Steinkühlerweg umfasst.
Die Bewohnerparkzone unterscheidet sich in ihrer Bewirtschaftungsform von den übrigen Straßen im nahen Umfeld des Sees, da die Bewohner*innen in dieser Zone mit einem Bewohnerparkausweis eine kontrollierbare Berechtigung erhalten, im öffentlichen Straßenraum dieser Zone zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen. Bewohner*innen können mit einem Bewohnerparkausweis an nahezu allen Stellplätzen innerhalb der eingerichteten Zone kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Mit Einrichtung der Bewohnerparkzone werden die berechtigten Bewohner*innen informiert. Der Bewohnerparkausweis kostet zurzeit eine Bearbeitungsgebühr von 30,70 € pro Jahr und wird in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde zu bekommen sein.
Um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen, muss die Verkehrsüberwachung ausgeweitet und häufiger wiederholt werden. Die Erfahrung der Stadtverwaltung aus anderen Gebieten zeigt, dass bei nachlassenden Kontrollen schnell wieder altes regelwidriges Verhalten einsetzt. Zudem ist das Quartier des PHOENIX Sees von zahlreichen Besucher*innen geprägt, so dass der „Lerneffekt“ bezogen auf das Parkverhalten einen längeren Prozess darstellt. Deshalb sieht der Beschluss vor, die Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt mit vier neuen Mitarbeiter*innen personell zu verstärken.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit diesen Maßnahmen die Parkraumprobleme wesentlich entschärft werden und so künftig ein vernünftiges Miteinander der verschiedenen Nutzungen möglich wird.
Die Einrichtung der Parkscheinautomaten wird eine Investition von 98.000 Euro bedeuten.
Die Vorlage wird in den beiden zuständigen Bezirksvertretungen Aplerbeck und Hörde und in den Fachausschüssen beraten. Der Ratsbeschluss soll im Dezember 2020 gefasst werden.