Scharfe Kritik an den Plänen der NRW-Landesregierung, die Stichwahlen bei den (Ober-) Bürgermeisterwahlen abzuschaffen und vor allem den Zuschnitt der Stimmbezirke für die Kommunalwahlen zu verändern, kommt von der Landes-SPD. Künftig soll die Größe der Wahlbezirke nicht mehr an der Einwohnerzahl, sondern an der Zahl der Wahlberechtigten bemessen werden. Migrantisch geprägte Stadtbezirke wie die Nordstadt von Dortmund würden dadurch massiv benachteiligt. Droht also eine „Diskriminierung per Gesetz“?
Verschiebungen: Wahlkreise im Norden würde größer, „gut-bürgerliche“ im Süden kleiner
Anlässlich des Redaktionsbesuchs bei Nordstadtblogger übten der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Kutschaty sowie seine LandtagskollegInnen Anja Butschkau und Volkan Baran massive Kritik am neuen Kommunalwahlgesetz, welches am heutigen Mittwoch (10. April 2019) in zweiter Lesung den Landtag passierte. Am Donnerstag sollen die Pläne in dritter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP endgültig beschlossen werden.
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Die Größe der Kommunalwahl-Bezirke in Dortmund könnte sich drastisch verändern: „Die Landesregierung will nicht mehr die Zahl der Einwohner, sondern nur noch die der Wahlberechtigten als Berechnungsgrundlage nehmen“, verdeutlicht Kutschaty. Was auf den ersten Blick harmlos klingt, würde aber – nicht nur in Dortmund – massive Veränderungen bei den Wahlkreisen bedeuten.
In einer Stadt wie Dortmund (über 550.000, aber nicht über 700.000 EinwohnerInnen) sind im Gesetz 41 Wahlbezirke festgelegt. Früher bedeutete das für Dortmund auf Basis von 600.000 BewohnerInnen und derzeit 40 Wahlbezirken pro Bezirk ca. 15.000 EinwohnerInnen. Die Verkleinerung von 82 auf 80 Ratssitze (und damit 40 Wahlkreise) hatte der Rat zur letzten Wahl im Jahr 2014 beschlossen.
In Dortmund gibt es rund 456.000 Wahlberechtigte. Würden diese nun auf die weiterhin 40 Wahlbezirke verteilt, müssten im Schnitt jetzt nur noch rund 11.400 Wahlberechtigte leben. Das kann – je nach Situation in der jeweiligen Kommune – einen komplett neuen Zuschnitt bedeuten.
Vor allem die Nordstadt würde von den Plänen besonders schwer getroffen
Jene Wahlkreise, in denen viele nicht-wahlberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund leben, würden somit größer.
Denn statt der bisher durchschnittlich 15.000 Menschen als Berechnungsgrundlage könnten dort künftig auch 20.000, 30.000 oder 40.000 Menschen leben – wenn dort eben viele Nicht-EU-BürgerInnen leben.
Eher „bio-deutsch“ oder „gut-bürgerlich“ geprägte Wahlkreise mit wenig(er) Nicht-Wahlberechtigten könnten hingegen deutlich kleiner ausfallen als bisher.
Das heißt, dass MandatsträgerInnen in migrantisch geprägten Wahlkreisen wie im Dortmunder Norden sich künftig um mehr Menschen kümmern müssten. „Wo wohnen die Menschen mit Nicht-Wahlberechtigung? Da, wo die SPD-Wahlkreise sind. Das ist eine Verschiebung zu Lasten der SPD-Wahlkreise“, kritisiert Kutschaty die Motivation der Pläne.
Kutschaty: „Das eine rein machttaktische Erwägung und ein Schlag ins Gesicht aller Bewohner“
Doch nicht nur durch die parteipolitische Brille ist dies ein Problem: „Die große Sauerei ist doch, dass ein Ratsmitglied für alle Menschen zuständig ist. Da, wo die politischen Herausforderungen größer sind, werden die Wahlkreise auch größer. Gut-bürgerliche Wahlkreise werden hingegen kleiner“, kritisiert der Chef der SPD-Landtagsfraktion beim Redaktionsbesuch in der Nordstadt, die von den Plänen besonders hart getroffen würde.
„Ein sachlicher Grund ist nicht da. Alle Menschen haben Erwartungen an die Kommunalpolitik. Und Ratsvertreter fragen nicht nach, ob jemand wahlberechtigt ist, sondern kümmern sich um die Anliegen. Daher ist das eine rein machttaktische Erwägung und ein Schlag ins Gesicht aller Bewohner.“
Stattdessen hätte man bei der Reform des Kommunalwahlgesetzes viel eher darüber nachdenken sollen, warum MigrantInnen ohne europäischen Pass nicht mitwählen dürfen, wenn sie hier schon eine gewisse Zeit wohnen.
„Sie sollen mitreden dürfen bei kommunalpolitischen Fragen. Das hat nichts mit dem Pass zu tun, schließlich zahlen sie ja auch Abgaben und Steuern“, so Kutschaty weiter.
Kritik: Abschaffung der OB-Stichwahlen führt zu einem Verlust der Demokratie
Zudem bedeute die Abschaffung der Stichwahlen bei der Wahl der (Ober-) Bürgermeister und Landräte weniger Demokratie. Der Ausgang der dritten Lesung des Gesetzes scheint klar – CDU und FDP werden das neue Gesetz mit ihrer Mehrheit durchwinken. Doch akzeptieren will die SPD-Fraktion die Folgen nicht. „Wir werden dagegen klagen“, kündigt Kutschaty vorsorglich an.
„Uns geht es um Meinungsvielfalt und um die Demokratie“, begründet Volkan Baran die Kritik an der Abschaffung der Stichwahlen. Denn bisher träten Parteien alleine an, um möglichst viele Stimmen einzufahren.
Erst in einer Stichwahl würden sich gegebenenfalls mehrere Parteien hinter einem an der beiden Stichwahl-TeilnehmerInnen vereinen – nachdem sie sich auf mögliche Schwerpunkte und Zugeständnisse verständigt hätten.
„Künftig müsste man Blockwahlkampf betreiben – und das ist nicht demokratiedienlich. Wir müssen die Stichwahlen daher weiterführen“, so der für die Nordstadt, die Innenstadt-Ost und Eving zuständige Landtagsabgeordnete, zumal bei 88 OB-Stichwahlen in NRW 20 nach der Stichwahl einen anderen Wahlausgang als nach dem ersten Wahlgang hatten (siehe PDF als Ende des Textes). „Auch die Versuche, die Berechnungsgrundlage zu verändern, halten wir im höchsten Maße für diskriminierend. Es geht dabei um den Einsatz für den Kiez.“
SPD-Landtagsfraktion kündigt eine Klage gegen das neue Gesetz an
„Unser Menschenbild ist ein anderes. Wir sind für alle Menschen da“, kritisiert auch Anja Butschkau die künftige Fokussierung auf die Zahl der Wahlberechtigten. Auch sie sorgt sich darum, dass die Nordstadt einen weiteren Wahlkreis verlieren könnte, nachdem bereits bei der letzten Wahl die Zahl der Kommunalwahl-Kreise von vier auf drei reduziert wurde.
Für die SPD-Politikerin ist dies absurd: „Bei steigender Bevölkerungszahl würden es noch weniger RatsvertreterInnen – und die Arbeit daher mehr, wenn künftig 60 Prozent der Menschen im Stadtteil nicht mehr in die Berechnung einbezogen würden, so die Dortmunderin.
Zudem gibt es ganz praktisches Problem: Alle Wahlkreise müssten neu berechnet werden. Wie genau diese künftig zugeschnitten sein werden, lässt sich derzeit nicht sagen. Auch wie schnell eine solche Berechnung erfolgen kann, sei offen, verdeutlicht Baran. Es drohe eine „Last-Minute-Aktion“, kritisiert der Landtagsabgeordnete, früher selbst Ratsvertreter der Nordstadt – dabei stellten sich die Parteien jetzt für die kommende Kommunalwahl im nächsten Jahr auf.
Stadt Dortmund erwartet ebenfalls Verschiebungen und sieht sich für Neuberechnung gerüstet
Der in Dortmund zuständige Dezernent für Wahlen, Norbert Dahmen, geht jedoch nicht von Problemen hinsichtlich der Neuberechnung aus. Die Stadt habe entsprechende fiktive Berechnungen für 38, 39, 40 und 41 Wahlkreise nach altem und neuem Wahlrecht vorgenommen. „Die Feinberechnung werden wir aber erst nach dem Beschluss des Gesetzes vornehmen“, sagte Dahmen im Gespräch mit Nordstadtblogger.
Derzeit ist Dahmens „Mannschaft“ ohnehin mit der Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen beschäftigt. Auch Dahmen geht von Veränderungen und Verschiebungen in den Wahlkreisen aus, nicht aber von einem Verlust eines weiteren Wahlkreises für die Nordstadt.
Er wartet allerdings ab, in welcher Form das neue Gesetz verabschiedet wird. „Es gibt unterschiedliche Lesarten, welche Variante gerechter ist. Es gibt den Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichwertigkeit der abgegebenen Stimme“, erklärt Dahmen.
Wenn man diesen Ansatz des Wahlvolks zu Grunde legt, würde eine Stimme mit einer hohen Wahlberechtigten-Quote rechnerisch weniger wert sein, weil man in einem anderen Wahlkreis mit weniger Wahlberechtigten rechnerisch leichter ein Mandat erreichen könne. So argumentiert auch die CDU. Auf der anderen Seite gebe es die Sichtweise, dass sich kommunale MandatsträgerInnen um alle Menschen in ihrem Wahlkreis kümmerten – unabhängig von der Wahlberechtigung, erklärt Dahmen.
Eine Bewertung, ob das neue Kommunalwahlgesetz besser oder schlechter ist, möchte Norbert Dahmen – er ist CDU-Mitglied – verständlicher Weise nicht abgeben. „Es geht hier um das Neutralitätsgebot der Verwaltung“, betont der Dortmunder Dezernent für Recht und Ordnung. Verständlich: Für alle Wahlen ist Dahmen auch der Wahlleiter.
Eine Auswertung der Stichwahlen als PDF zum Download: SGK-Auswertung Stichwahlen
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Reaktionen
Grünen-Landtagsfraktion NRW (Pressemitteilung)
Mostofizadeh: Die Abschaffung der Stichwahl ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie
Der Landtag hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl von kommunalen Hauptverwaltungsbeamten schon zu den Kommunalwahlen 2020 beschlossen. Dazu erklärt Mehrdad Mostofizadeh, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Mit der Abschaffung der Stichwahl nimmt Schwarz-Gelb den Bürgerinnen und Bürgern demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. NRW wird künftig das einzige Bundesland ohne zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen sein. CDU und FDP haben heute die Stellung vieler Gemeindeoberhäupter schon vor deren Wahl geschwächt. Denn bislang ziehen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte die Legitimation für ihre herausgehobene Stellung auch aus der Direktwahl mit absoluter Mehrheit.
Die Änderung des Kommunalwahlrechts nur rund 18 Monate vor den Kommunalwahlen und mit hauchdünner Mehrheit ist eine unnötige Machtdemonstration von Schwarz-Gelb gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten. Wir bezweifeln, dass Schwarz-Gelb mit der verspäteten, inhaltlich dünnen und in weiten Teilen fehl laufenden Begründung zur Abschaffung der Stichwahl dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2009 gerecht wird. Wir bereiten deswegen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vor und sind optimistisch, dass das heute von Schwarz-Gelb gegen alle Vernunft durchgedrückte Gesetz nicht lange Bestand haben wird.“
Zum Hintergrund: In seinem Urteil vom 26. Mai 2009 hat der VerfGH NRW die erstmalige Abschaffung der Stichwahl zwar für verfassungsgemäß erklärt. Im vierten Leitsatz des Urteils heißt es aber wörtlich: „Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag.“
Diesem Auftrag sind CDU und FDP aus unserer Sicht nicht ausreichend nachgekommen. Ihre Begründung für die erneute Abschaffung der Stichwahl haben sie erst vergangenen Dienstag nachgeliefert. Darin finden sich jedoch sehr gute Gründe zur Beibehaltung der Stichwahl. Einerseits wechselte in einem Drittel der Fälle die Führung im zweiten Wahlgang. Die Stichwahl war also offensichtlich nötig, damit der oder die von einer Mehrheit gewünschten Kandidat*in, ins Amt gewählt werden konnte. Ferner erzielten bei den vergangenen Kommunalwahlen im Jahr 2015 die siegreichen Kandidatinnen und Kandidaten in allen 43 Stichwahlen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr Stimmen als im ersten Wahlgang und kamen so mit höherer Legitimation ins Amt.
Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW (Pressemitteilung)
Mehr Demokratie empfiehlt als Kompromiss die Integrierte Stichwahl
Fast 18.000 Menschen haben sich einem Aufruf der Initiative Mehr Demokratie angeschlossen, Verfassungsrechtler meldeten erhebliche juristische Bedenken an und über 50 Bürgermeister kritisierten das Vorhaben in einem offenen Brief. Trotzdem hat der Landtag heute die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.
Alexander Trennheuser, Geschäftsführer von Mehr Demokratie, kritisiert die Abschaffung der Stichwahl scharf: „Die Antwort auf eine sinkende Wahlbeteiligung kann doch nicht die Abschaffung von Wahlen sein.“ Statt Demokratieabbau zu betreiben, hätte man sich ein Beispiel an der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker nehmen können. Diese habe kürzlich angekündigt, dass sie Köln zur Stadt mit der höchsten Wahlbeteiligung bei der anstehenden Europawahl machen möchte.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stichwahl in NRW abgeschafft wird. So wurde die Stichwahl 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft, 2011 erneut eingeführt, bevor sie nun abermals abgeschafft wurde. Mehr Demokratie schlägt als Kompromiss deshalb die Einführung der sogenannten integrierten Stichwahl vor. Diese ermögliche es einerseits, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten, andererseits aber dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner ermitteln. Unter anderem in Australien wird dieses Verfahren bereits erfolgreich angewandt.
Nachdem die aktuelle Regierungskoalition aus CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen im vergangenen Jahr angekündigt hatte, formierte sich ein breites Bündnis aus Initiativen und Parteien, dass sich für den Erhalt der Stichwahl einsetzt. Unter anderem gehören dem Bündnis neben SPD und Grünen auch die Linken, die Piratenpartei und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) an. Gemeinsam haben sie den Online-Aufruf „Stichwahl bleibt!“ gestartet.
Stadt Dortmund (Pressemitteilung)
Neuberechnung zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Verwaltungsvorstand mit den Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2020, bei denen fünf Wahlen am gleichen Tag stattfinden. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt Dortmund, die zwölf Bezirksvertretungen, der Integrationsrat der Stadt Dortmund sowie der Regionalverband Ruhr. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. April 2019 eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beschlossen, die wesentliche Auswirkungen auf die Kommunalwahlen 2020 haben wird. Gegenstand der heutigen Sitzung war insbesondere die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Einteilung der Stadt Dortmund in (Kommunal-)Wahlbezirke. Die Anzahl der zu bildenden Kommunalwahlbezirke ist abhängig von der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder.
Anzahl der Gesamtbevölkerung ist nicht mehr entscheidend
In den Kommunalwahlbezirken wird jeweils ein Mitglied des Rates von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Die Größe der Kommunalwahlbezirke hing bisher von der Gesamtbevölkerung der Stadt Dortmund ab. Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes sieht vor, dass zukünftig nicht mehr alle Einwohnerinnen und Einwohner bei der Ermittlung der zulässigen Größe eines Kommunalwahlbezirks berücksichtigt werden, sondern nur noch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates. Die Berechnungsgrundlage ist somit mehr auf die Wahlberechtigung bezogen.
Empfehlung an den Rat: Aktuelle Zahl soll beibehalten werden
Das geänderte Kommunalwahlgesetz ließe eine Erhöhung auf 41 Wahlbezirke grundsätzlich zu. Allerdings hat der Gesetzgeber bei den ebenfalls am 11. April 2019 beschlossenen Überleitungsregelungen zum Kommunalwahlgesetz den Städten lediglich die Frist zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder, die formal am 28. Februar 2018 ausgelaufen war, auf den 31. Juli 2019 verlängert. Die ebenfalls am 28. Februar 2018 abgelaufene Frist zur Erhöhung der tatsächlichen Zahl auf die gesetzliche Höchstzahl wurde hingegen nicht verlängert. Der Verwaltungsvorstand wird auf der aktuellen Rechtslage dem Rat empfehlen, die aktuelle Zahl von 80 Ratsmitgliedern und somit 40 zu bildenden Kommunalwahlbezirken beizubehalten.