Nach dem Insolvenzantrag des drittgrößten europäischen Reiseanbieters

Die Verbraucherzentrale Dortmund gibt Tipps: Was FTI-Reisende jetzt noch zurückbekommen

Schon seit Dienstag werden FTI-Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt.
Schon seit Dienstag werden FTI-Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt. Foto: VZ NRW/adpic

Die Insolvenz eines der größten Reiseanbieter Deutschlands hat direkte Auswirkungen auf zehntausende Reisende. Auch in Dortmund machen sich Menschen Sorgen, ob sie ihren gebuchten Urlaub antreten können oder, falls sie schon verreist sind, wie sie nun zurückkommen. Schon seit Dienstag werden Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt. Die Insolvenz betrifft alle Leistungen der FTI Touristik, also auch dort gebuchte Mietwagen oder Camper. Die Hotline und die Internetseite des Anbieters waren gestern bereits überlastet.

„Pauschalreisen sind immerhin gut abgesichert“

Die Verbraucherzentrale NRW hat für Betroffene aktuelle Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt und bietet auch persönliche Beratung an. „Die erfreuliche Nachricht: Pauschalreisen sind immerhin gut abgesichert“, sagt Alexandra, Kopetzki, Leiterin der Beratungsstelle in Dortmund. Sie nennt die wichtigsten Punkte für Reisende.

Wer genau ist von der Insolvenz betroffen?

Zur insolventen FTI Touristik gehören die Marken „FTI“, „5vorFlug“, „BigXtra Touristik“, „DriveFTI“ und „Cars und Camper“. Auswirkung hat die Ankündigung auf alle direkt bei diesen Marken gebuchten Leistungen. Nicht betroffen sind Leistungen, die von FTI an Drittanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR oder Vtours vermittelt wurden.

Reisen von FTI und seinen Marken konnten auch über gängige Reisebüros und Online-Buchungsplattformen wie Check24 oder ab-in-den-Urlaub gebucht werden. Bei Unklarheiten sollten Betroffene in ihre Buchungsunterlagen schauen, dort ist der Reiseveranstalter meist schnell zu finden. Im Zweifelsfall kann man sich direkt an den Reisevermittler wenden.

Wie sind Pauschalreisen abgesichert?

Pauschalreisen sind nach der Pleite von Thomas Cook 2019 für große Reiseanbieter verpflichtend über den „Deutsche Reisesicherungsfonds“ (DRSF) abzusichern. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für ein und denselben Urlaub zusammen gebucht werden. Unter diesen Schutz fallen insbesondere Flug- und Hotelpakete.

Alexandra Kopetzki, Leiterin der Beratungsstelle, informierte über die Arbeitsschwerpunkte 2022 der Verbraucherzentrale in Dortmund.
Alexandra Kopetzki ist Leiterin der Verbraucherzentrale in Dortmund. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Vermieden werden soll durch den Sicherungsfonds, dass Reisende ohne Hotelzimmer und ohne Rückflug am Urlaubsort festsitzen. FTI gab bekannt, dass bereits angetretene Pauschalreisen in Zusammenarbeit mit dem DRSF wie geplant zu

Ende geführt werden können oder, falls das nicht möglich ist, eine Rückreise organisiert wird. Davon betroffene Kund:innen werden laut FTI direkt kontaktiert. Auch bei einer für die Zukunft gebuchten Pauschalreise sind Reisende durch den DRSF abgesichert. FTI wird laut Ankündigung alle zukünftigen Reisen stornieren,

die Rückerstattung läuft über den DRSF, der die Kund:innen kontaktiert, sobald er vom Reiseanbieter die erforderlichen Daten erhalten hat. Ob sie unter den Schutz fallen, erkennen Betroffene auch daran, dass der Buchung ein sogenannter „Sicherungsschein“ des DRSF beilag.

Was gilt bei Einzelbuchungen?

Wer Übernachtungen, einen Flug oder Leihwagen einzeln bei FTI gebucht hat, fällt nicht unter den Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds. Allerdings versucht das Unternehmen laut eigener Mitteilung, auch hier eine Lösung zu finden, damit bereits angetretene Reisen möglichst wie geplant komplett absolviert werden können. Das Unternehmen will die Betroffenen direkt kontaktieren.

Wer eine in der Zukunft liegende Einzelleistung gebucht und bezahlt hat, sollte versuchen, die Zahlung über seinen Zahlungsdienstleister (Kreditkarte, Paypal etc.) zurückzufordern. Forderungen aus Einzelbuchungen können ansonsten nur im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Vermutlich ist in solchen Fällen jedoch wenn überhaupt nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen. Angemeldet werden die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter des Unternehmens.

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Reaktionen

  1. Pratsch

    Im Grunde hat sich überhaupt nichts geändert. Die Urlauber werden vor Ort dennoch aufgefordert nochmal für das Hotel zu zahlen oder zu gehen. Im Grunde ist der Fonds ein Flop.

  2. Kostenloser Online-Vortrag für Betroffene der FTI-Insolvenz (PM Verbraucherzentrale NRW)

    Am Donnerstag, 13. Juni, von 12 bis 12.45 Uhr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in einer Online-Veranstaltung, was Reisende jetzt wissen sollten. Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin, erläutert die wichtigsten Fakten und Hintergründe und beantwortet Fragen. Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Interessierte erhalten den Teilnahme-Link per E-Mail nach Anmeldung unter https://verbraucherzentrale.nrw/vortrag-fti.

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