Klatsche für Ratsmitglied Matthias Deyda: Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest (Ungarn) hat die Stadt Dortmund den Staatsschutz-bekannten Neonazi-Politiker an der Ausreise nach Ungarn gehindert. Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis. Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit des Mitglieds von „Die Heimat“ – dem Zusammenschluss von „Die Rechte“ und NPD – ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland.
Dortmunder Bürger ist dem Staatschutz und der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt
Der Dortmunder beabsichtigte, am Sonntag (11. Februar 2024) erneut am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.
Die von mehreren ungarischen Neonazi-Gruppierungen organisierte Veranstaltung wird zur öffentlichen Zurschaustellung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes genutzt und dient der Vernetzung von Rechtsextremisten aus dem europäischen Ausland.
Laut Bericht der Verfassungsbehörde tragen die Teilnehmer:innen der Veranstaltung Stahlhelme und Uniformen aus dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem stellen sie NS-Devotionalien zur Schau. In der Vergangenheit hatten die ungarischen Behörden Teile der Veranstaltung verboten.
Deyda ist dem Staatschutz der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt. Er verfügt über zahlreiche Verbindungen und langjährige Kontakte in die rechtsextremistische Szene im In- und Ausland und hat rassistische, antisemitische und gewaltbefürwortende Reden bei einschlägigen Veranstaltungen gehalten. er fungierte für die Partei „Die Rechte“ auch über Jahre als Auslandskontakt.
Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Das geltende Recht erlaubt der Stadt Dortmund, den Geltungsbereich eines Reisepasses und Personalausweises zu beschränken, wenn die begründete Annahme besteht, dass die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.
Gegen diese erlassene Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund hatte der Deyda geklagt und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.
In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, 6. Februar 2024, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt. Der Antrag ist dementsprechend in erster Instanz abgelehnt worden.
Urteil in zweiter Instanz bestätigt – wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus
Der Dortmunder Politiker hatte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Dieses bestätigte am Mittwoch, 7. Februar 2024, die erstinstanzliche Entscheidung. Matthias Deyda darf nicht ins Ausland reisen und somit nicht an dem Vernetzungstreffen in Ungarn teilnehmen.
Die Stadt Dortmund deutet die Beschlüsse als Erfolg und wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus: „Die Stadt Dortmund tritt allen Versuchen entschieden entgegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und ein Klima der Einschüchterung und des Fremdenhasses zu verbreiten. Sie stellt sich jeglicher Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie politisch motivierter Gewalt entschieden entgegen“, heißt es in einer Stellungnahme.