Die Polizei Dortmund hält am Instrument der Videobeobachtung in der Nordstadt fest – die entsprechenden Anordnungen zur Verlängerung für die Münsterstraße und den Keuning-Park sind in aller Stille ergangen. Beide Maßnahmen sind nicht unumstritten – vor allem wegen des Verdrängungseffekts insbesondere in der Münsterstraße.
Die Videobeobachtung in der Münsterstraße startete im Jahr 2021
Die Videobeobachtung an der Münsterstraße startete auf Anordnung von Polizeipräsident Gregor Lange im Jahr 2021 mit fest verbauten Kameras. 2023 kam dann die Anordnung für den Keuning-Park dazu. Hier wird neben fest installierten Kameras auch ein Videocontainer der Polizei Dortmund eingesetzt.
Diese Anordnung der Videobeobachtung basiert auf dem § 15a des Polizeigesetzes NRW. Auf dieser Rechtsgrundlage kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene, d.h. für jedermann einsehbare Videobeobachtung, Daten in Form von Videobildern erheben.
Diese Anordnung ist immer gebunden an klare Voraussetzungen. Das bedeutet, an den Orten, wo sie installiert wird, müssen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein und die Strukturen vor Ort müssen die Begehung von Straftaten begünstigen. Sie müssen sich von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden.
Die Polizei hat die Maßnahmen schon vor Wochen um ein weiteres Jahr verlängert
„Entscheidend ist die Prognose, dass dort auch in Zukunft Straftaten begangen werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden“, heißt es in einer Begründung der Polizei.
„Ebenfalls in die Prognose bei stationären Kameras gehört die Annahme, dass bei Abbau der Kameras die Straftaten wieder steigen. Außerdem muss ein schnelles polizeiliches Einschreiten möglich sein, wenn Straftaten durch geschulte Polizeibeamte beobachtet werden.“
„Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Sollten diese weiterhin vorliegen, so kann Polizeipräsident Gregor Lange, diese Maßnahme anordnen und auch verlängern”, schreibt die Polizei.
Sie bestätigt damit erneut im Nachhinein, dass dies bereits am 30. Mai 2024 für die Münsterstraße und am 30. Juni 2024 für den Dietrich-Keuning-Park erfolgt sei.
„Wichtiger Baustein im Maßnahmenkonzept zur Reduzierung der Kriminalität“
„Die Videobeobachtung stellt einen wichtigen Baustein in unserem Maßnahmenkonzept zur Reduzierung der Kriminalität in der Nordstadt dar. Sie ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket unter Beteiligung von uniformierten und zivilen Einsatzkräften, verstärkter Bestreifung der benachbarten Bereiche und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.
„Erste Erfolge sind auch schon erkennbar. Mir ist aber wichtig, dass die Effekte nachhaltig sind und eine echte Verbesserung der Situation gerade für diesen Bereich eintritt. Daher werden wir die Arbeit fortführen. Da es sich hierbei um einen signifikanten Grundrechtseingriff handelt, werde ich die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme aber fortlaufend prüfen“, lässt sich Polizeipräsident Gregor Lange zitieren.
„Das zentrale Ziel der Videobeobachtung ist es Straftaten zu vereiteln und nicht zu verdrängen und von daher ist die Verlängerung dieser Maßnahme derzeit geboten“, so Polizeipräsident Lange zur Verlängerung der Anordnung. Grundlage für seine Bewertung ist unter anderem die Anzahl der festgestellten Straftaten. Die Dortmunder Polizei betrachtet hier vornehmlich die Delikte der Straßenkriminalität.
Zahl der Straftaten ist gesunken – Kritiker:innen gehen von Verdrängung aus
Hier zeige sich für den Keuning-Park ein positiver Trend im letzten Anordnungszeitraum (1. November 2023 bis 31. Mai 2024) im Vergleich zu den vorherigen Zeiträumen ab 6. März bis 5. Oktober 2023) ab. Die Zahl der Gesamtstraftaten sank dabei von 413 Delikten auf 319 Delikte, was einer Abnahme von 22,8 Prozent entspricht.
Auch in der Münsterstraße zeige sich ein Rückgang der Straftaten aus dem Bereich der Straßenkriminalität. Waren es in der Zeit vom 31. Mai 2022 bis 7. Mai 2023 noch 344 Delikte, so konnten in der Zeit vom 31.Mai 2023 bis zum 30. April 2024 noch 257 Straftaten erfasst werden, was einem Rückgang von fast 26 Prozent entspreche, betont die Polizei.
Für Kritiker:innen der Videobeobachtung – insbesondere in der Münsterstraße – sind diese Rückgänge wenig überraschend. Denn die Kriminalität verlagere sich von der überwachten Haupt- in die nicht-überwachten Nebenstraßen. Kauf und Konsum von Drogen fände nun teils in den Hauseingängen der kleineren Straßen statt.
Intensivierte Kontroll -und Präsenzmaßnahmen mit Beteiligung von Hundertschaften
Diese Kritik ficht die Polizei nicht an: Sie sieht in den rückläufigen Kriminalitätszahlen die Wirksamkeit der Videobeobachtung im Kontext zu den weiteren hier durchgeführten Maßnahmen bestätigt.
Positiv auf diese Statistik sollen sich insbesondere auch die Maßnahmen der Präsenzkonzeption Fokus („PK Fokus“) ausgewirkt haben, die Polizeipräsident Gregor Lange bereits im Juli 2023 für den Bereich der Innenstadt und der Nordstadt angeordnet hatte. Die „PK Fokus“ beinhaltet intensivierte Kontroll -und Präsenzmaßnahmen mit Beteiligung von Kräften der Hundertschaften der Bereitschaftspolizei.
Mit Bekanntgabe der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2023 für das Polizeipräsidium Dortmund zeige sich, ähnlich dem landes- und bundesweiten Trend, dass nach Jahren des stetigen und deutlichen Rückgangs der Kriminalität, zum zweiten Mal hintereinander steigende Zahlen zu verzeichnet worden seien. Die Polizei Dortmund habe bereits im laufenden Jahr 2023 begonnen, diesem Trend mit einem direktionsübergreifenden Ansatz entgegenzuwirken.
Mit Blick auf den Trend und auf die Besonderheiten der beobachteten Örtlichkeiten, würde nach Bewertung der Polizei Dortmund die Kriminalität in diesen Bereichen nach Abbau der Technik wieder ansteigen. Daher wird die Videobeobachtung an der Münsterstraße bis zum 30. Mai 2025 und im Dietrich-Keuning-Park bis zum 30. Juni 2025 fortgesetzt.
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