Von Anastasia Zejneli
Die Präsidenten haben genug. Heinz-Herbert Dustmann (IHK Dortmund) und Dr. Benedikt Hüffer (IHK Münster) fordern in einer gemeinsamen Online-Pressekonferenz mutigere Öffnungsschritte für den Einzelhandel und die Gastronomie. Aus gemeinsamen Gesprächen mit der Politik, kam die Verbindung zwischen den beiden Handelskammern zustande. Gemeinsam möchten sie an die Politik appellieren – denn die Corona-Krise hat auch in der Wirtschaft erhebliche Folgen hinterlassen.
Test vor dem Shoppen stellt aus Sicht der Kammern zu große Hürde für Kund*innen dar
Dass zögerliche Öffnungsschritte immer mit einer Abwägung verbunden seien, sei beiden Präsidenten klar. Trotzdem erhoffen sie sich mehr Unterstützung seitens der Kommunen und des Landes NRW. ___STEADY_PAYWALL___
Der Dortmunder IHK-Präsident Dustmann sieht in der neuen Corona-Schutz-Verordnung einen Schritt in die richtige Richtung. „Allerdings erscheint er uns angesichts stark sinkender Inzidenzwerte zu zögerlich und mutlos“, betont Dustmann.
Laut Corona-Schutz-Verordnung sind erste Verkäufe durch Click& Meet mit einem negativen Test im Einzelhandel ab einer Inzidenz von unter 150 erlaubten. Die Testpflicht sei für viele eine Hürde, findet der Münsteraner IHK-Präsident Hüffer.
„Wir können nicht erwarten, dass die Menschen sich zwei Stunden vor einem überfüllten Testzentrum anstellen und dann in die Innenstadt gehen.“ Er appelliert, auch an andere Maßnahmen wie Temperatur messen und das Einhalten von einer maximalen Personenanzahl pro Quadratmeter zu denken und diese umzusetzen.
Sonderverkäufe und Pop-Up-Stores im Kampf gegen das Innenstadtsterben
Das Innenstadtsterben sei durch die Corona-Krise weiterhin verschärft worden, sodass die Präsidenten hoffen, dass sie im Herbst, nach einer erfolgreichen Impfkampagne in den nächsten Monaten, die Innenstädte wieder aufleben lassen können.
Viele Geschäfte haben in ihren Lagern Waren von bis zu drei Saisons. Diese soll der Einzelhandel durch rabattierte Sonderverkäufe verkaufen können. Dazu schlägt IHK-Präsident Dustmann vor, freie Ladenflächen zur Verfügung zu stellen.
Auch Zelte in den Innenstädten oder Pop-Up Stores in leerstehenden Läden könnten eine Möglichkeit darstellen, um kurzfristig Sonderverkäufe umzusetzen. Die IHK Dortmund sei im engen Kontakt mit der Stadt und erhoffe sich finanzielle als auch organisatorische Unterstützung, heißt es in der Pressekonferenz.
Sonntagsöffnungen als ein Mittel, die Innenstädte wieder zu beleben
Durch eine Liberalisierung der Öffnungszeiten, erhofft sich Dustmann, einen „kleinen Beitrag zu fairerem Wettbewerb“. Der Online-Handel hat besonders in der Pandemie große Umsatzgewinne erwirtschaftet, während der Einzelhandel geschlossen bleiben musste.
In Zusammenhang mit sogenannten „Comeback-Events“, wie zum Beispiel Stadtfesten, könnten Sonntagsöffnungen die Innenstädte wieder zu einem attraktiven Ort werden lassen.
Auch aus epidemiologischer Sicht könnte das Ausweiten der Öffnungszeiten von Vorteil sein, so der Dortmunder IHK-Präsident: „Erweiterte Öffnungszeiten tragen auch dazu bei, die weiterhin bestehenden Auflagen effizienter durchzusetzen, da sich das das Kundenaufkommen besser verteilen lässt.“
Erreichbarkeit der Innenstädte: Wunsch nach Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
Die Handelskammern fordern eine bestmögliche Erreichbarkeit der Innenstädte, um Besuchsanreize für die Bürger*innen zu schaffen. Um die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu steigern, müsse aber zunächst das zu Unrecht verloren gegangene Vertrauen in die Infektionssicherheit von Bussen und Bahnen wiederhergestellt werden, so der Münsteraner IHK-Präsident Hüffer.
Die IHKs Dortmund und Münster zeigen sich angesichts der positiven Entwicklungen des Pandemiegeschehens zuversichtlich und hoffen im Herbst auf einen Aufschwung. Bis dahin, betont IHK-Präsident Dusmann, sei es jedoch „ein langer und steiniger Weg.“
Zum Nachlesen: Die Corona-Schutz-Verordnung in der Übersicht
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Testpflicht bei allen IHK-Prüfungen – Regelung gilt ab dem 7. Juni (PM IHK zu Dortmund)
Testpflicht bei allen IHK-Prüfungen – Regelung gilt ab dem 7. Juni
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund weist darauf hin, dass ab dem 7. Juni eine uneingeschränkte Testpflicht für alle an einer IHK-Prüfung Beteiligten gilt. Bei Lehrgängen und Unterrichtungen gilt dies bereits seit dem 28. Mai. Das geht aus der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hervor.
Alle Prüflinge sowie alle Prüferinnen und Prüfer müssen sich testen lassen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei mehreren Prüfungstagen können daher auch mehrere Tests erforderlich sein. Bei mehrtägigen Lehrgängen und Unterrichtungen ist am ersten und dann alle drei Tage ein Bescheid über ein negatives Testergebnis nachzuweisen. Ein Bescheid über das negative Ergebnis ist mitzuführen und vorzuzeigen, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Vollständig Geimpfte und Genese sind von der Corona-Testpflicht ausgenommen. Wer sich nicht testen lässt, wird von der Prüfung ausgeschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 24. Juni 2021. Stand jetzt ist ein mögliches Aussetzen der Testpflicht nur dann gegeben, wenn sowohl in der Kommune als auch im Land NRW ein Inzidenzwert von unter 35 erreicht ist. Unter http://www.dortmund.ihk24.de/corona sind alle relevanten Informationen rund um die Auswirkungen von Corona einsehbar.