Mit der vom Bundestag beschlossenen Teil-Legalisierung von Cannabis geht Deutschland aus Sicht der Dortmunder Cannabis-Initiativen Global Marijuana March Dortmund (GMMDo), des Cannabis Social Club Dortmund e.V. und der Dortmunder Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbands (DHV), einen historischen Schritt in Richtung einer progressiven Drogenpolitik. Das neue Gesetz soll voraussichtlich ab April 2024 in Kraft treten, womit aus Sicht der Dortmunder Grünen ein wichtiges gesellschafts- und gesundheitspolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien eingelöst wird.
Erster Schritt in die richtige Richtung aber es bleibt viel zu tun
„Dieser erste Schritt ist ein Anfang, reicht aber natürlich noch lange nicht aus,” erklärt Nadja Reigl, seit über zehn Jahren Organisatorin des Global Marijuana March in Dortmund.
Eine echte Legalisierung müsse jedoch weitergehen. „Wir werden uns daher auch in Zukunft dafür einsetzen, Cannabis als Genussmittel zugänglich zu machen.“ Die nun beschlossene Regelung, dass Cannabis ausschließlich selbst zu Hause oder in Cannabis Social Clubs angebaut, aber nicht kommerziell erworben werden darf, werde nicht endgültig ausreichen.
„Das wird dem Konsumverhalten vieler Menschen nicht gerecht. Wer zu besonderen Gelegenheiten gerne ein Glas Wein trinkt, möchte ja auch nicht erst Trauben anpflanzen müssen.”
Die vielfältigen Potentiale von Cannabis voll ausschöpfen
Dominik De Marco, Vorsitzender des Cannabis Social Club Dortmund e.V., erklärt: „Der Beschluss im Bundestag, Cannabis teilweise zu legalisieren, ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass die Politik die gesellschaftliche Realität endlich anerkennt und den Weg für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis freimacht.“
Allerdings bleibe noch viel zu tun, um eine umfassende Legalisierung zu erreichen. „Nur so können wir den Schwarzmarkt nachhaltig bekämpfen, den Jugend- und Präventionsschutz stärken und die vielfältigen Potenziale von Cannabis voll ausschöpfen”, meint De Marco.
David Müller, Gründer der Dortmunder Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbands, führt aus: „Der erste Schritt ist jetzt gemacht, da schließe ich mich meinen Kolleginnen und Kollegen an. Keine Pflanze sollte illegal sein, darum befürworte ich Cannabis auch als Genussmittel.“
Dennoch sei es wichtig, die Debatte weiterzuführen – auch mit besonderem Augenmerk auf die Förderung von Cannabis als Medizin und Rohstoff. Darum appelliere er an die Kritiker:innen: „Wenn wir dieser Pflanze eine Chance geben, kann sie unser Leben in den verschiedensten Bereichen nachhaltig verbessern, darum sollten wir diesen Weg nun gemeinsam gehen.”
Dortmunder Grüne: Modernes Cannabisgesetz stärkt Gesundheits- und Jugendschutz
Zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Markus Kurth, Grüner Bundestagsabgeordneter aus Dortmund: „Wir stärken mit dem Gesetz den Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Die kontrollierte Abgabe ausschließlich an Erwachsene durch Anbauvereinigungen ermöglicht es, den Jugendschutz effektiv durchzusetzen. Die Anbauvereinigungen dürfen nur Erwachsene als Mitglieder aufnehmen. Die Abgabe von Cannabis an Jugendliche steht unter Strafe.“
Mit oder ohne Gesetz – Fakt sei, dass nicht wenige Menschen in Deutschland Cannabis gebrauchen. Durch das neue Gesetz werde ihr Konsum im Interesse des Gesundheitsschutzes reguliert. Entscheidend sei dabei: Legal verkauftes Cannabis werde kontrolliert und enthalte keine schädlichen Strecksubstanzen. Dadurch würden Schäden für Konsumentinnen und Konsumenten minimiert.
„Das Cannabisgesetz markiert einen entscheidenden Fortschritt für eine moderne Drogenpolitik. Damit lösen wir als Ampel-Koalition ein wichtiges gesellschafts- und gesundheitspolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein“, erklärt Markus Kurth.
„Wir Grüne haben schon lange für eine humane Drogenpolitik und mehr Gesundheitsschutz gekämpft, denn die Verbotspolitik ist gescheitert. Mit dem Beschluss des Bundestages kommen wir dem Ende der Kriminalisierung des Cannabiskonsums durch Erwachsene einen großen Schritt näher. Jetzt ist der Bundesrat am Zug.“
Große Mehrheit im Rat: Dortmund soll eine „Cannabis-Modellkommune“ werden
Der Rat der Stadt Dortmund hat sich bereits im Mai 2023 als Modellkommune für die kontrollierte Abgabe von Cannabis ausgesprochen (siehe angehängten Artikel am Ende des Beitrags). Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement der Stadt für eine moderne und gesundheitsorientierte Drogenpolitik.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein mutiger Schritt, der die Grundlage für eine zukunftsorientierte Drogenpolitik legt. Dortmund steht bereit, diesen Weg aktiv mitzugestalten und die Chancen, die sich daraus ergeben, zum Wohle der Konsumierenden zu nutzen.
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Bundesrat macht Weg frei für Cannabis-Teillegalisierung – Dortmunds Cannabis-Initativen begrüßen Entscheidung (PM)
Der Bundesrat hat heute den Weg für die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und billigte damit das vom Bundestag beschlossene Gesetz. Ab dem 1. April 2024 sind somit der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei. Zudem können sich Erwachsene ab dem 1. Juli 2024 in Anbaugemeinschaften zusammenschließen und gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und beziehen.
In Dortmund begrüßen Initiativen der Cannabis-Legalisierungsbewegung die Entscheidung des Bundesrats, mit der er grünes Licht für diesen wichtigen Schritt hin zu einer modernen und menschlichen Drogenpolitik gegeben hat. Durch die Teillegalisierung würden nicht nur endlich die Konsument:innen entkriminalisiert werden, sondern gleichzeitig könne der Jugend- und Präventionsschutz verbessert werden.
„Für uns Aktivist:innen ist heute ein Tag zum Feiern. Die vielen Jahre harter Arbeit tragen endlich Früchte. Für uns ist das Resümee jedenfalls ganz klar: Wir dürfen jetzt mit unserem Engagement nicht nachlassen!“ sagt Nadja Reigl, Initiatorin und Organisatorin des Dortmunder Global Marijuana March. Sie demonstriert seit 2012 für die Legalisierung von Cannabis. „Eine Entkriminalisierung der Konsumierenden ist ein wichtiger erster Schritt, darf aber noch nicht alles gewesen sein. Wir werden uns natürlich auch weiterhin für eine umfassende Legalisierung und einen regulierten Markt einsetzen. Daher wird unsere Demonstration natürlich auch in diesem Jahr am 11. Mai in Dortmund stattfinden. “
Auch Dominik De Marco, Vorsitzender des Cannabis Social Club Dortmund e.V., zeigt sich erfreut: „Unser Verein hat das Ziel, nach der Legalisierung den Anbau und Konsum von Cannabis in einem sicheren und kontrollierten Rahmen zu ermöglichen. Wir legen dabei großen Wert auf Transparenz, Qualitätskontrolle und Jugendschutz. Die Entscheidung im Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiger Meilenstein für die praktische Umsetzung der Anbauvereinigungen. Bereits jetzt haben sich mehr als 250 Personen auf unserer Warteliste eingetragen, die nach Inkrafttreten der Teillegalisierung selbstbestimmt Cannabis konsumieren möchten. Das zeigt, dass viele Menschen in Dortmund sich eine sichere und regulierte Alternative zum Schwarzmarkt wünschen. Der Vorstand unseres Vereins wird alles daran setzen, diesem Vertrauen gerecht zu werden und unseren Mitgliedern eine qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle Möglichkeit zum Cannabiskonsum zu bieten“.
„Die Legalisierung ist überfällig und ein Sieg der Vernunft“, ergänzt David Müller von der Dortmunder Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbands. „Heute haben wir einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wir haben jetzt eine solide Basis, um das Thema auf eine seriösere Ebene zu heben und uns auf den Bereich Rohstoff aus Nutzhanf, sowie den medizinischen Bereich zu konzentrieren und diese zu fördern. Außerdem dürfen wir als DHV uns nicht auf den nun beschlossenen Punkten ausruhen, da vieles nun verbraucherfreundlicher ausgearbeitet werden muss, damit auch wirklich Entlastung bei den Behörden stattfinden kann.“
Die Initiativen kündigen an, die Umsetzung der Teillegalisierung in Dortmund konstruktiv und kritisch zu begleiten. Gleichzeitig wollen sie Bürger:innen über die Chancen und Risiken von Cannabis aufklären und für eine ganzheitliche Neuausrichtung der Drogenpolitik werben.
Cannabis-Legalisierung: Null-Toleranz für Führerschein-Neulinge – ACE, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Deutsche Verkehrswacht und TÜV-Verband gemeinsam für Aufklärung und Verkehrssicherheit (PM)
Auf Initiative des ACE Auto Club Europa setzen sich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband gemeinsam für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Cannabis-Legalisierung zum 1. April ein. Im Schulterschluss fordern die Verbände zumindest für Fahranfängerinnen und -anfänger analog zum Umgang mit Alkohol am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Gefahren von Cannabis-Konsum und aktiver Verkehrsteilnahme deutlich zu machen.
Grenzwert-Debatte noch nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert
Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsrecht. In der Debatte um einen künftigen Grenzwert werden derzeit höhere Werte vorgeschlagen und diskutiert. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll noch bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fürchtet: „Die Festlegung eines THC-Grenzwertes beruht momentan weniger auf einer ausreichend fundierten Wissensbasis, da es noch zu wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Stattdessen ist sie abhängig vom politischen Willen. Dabei dürfte allen klar sein: Die Cannabislegalisierung gepaart mit einem neuen, höheren Grenzwert wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Für uns, gibt es keinen Zweifel, dass sich das Unfallrisiko erhöhen wird.“
Jürgen Kopp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, verdeutlicht das Risiko: „Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt nachweislich die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Konsum kann auf unterschiedliche Weise das Fahrverhalten beeinflussen und ist insbesondere für Führerschein-Neulinge ein unkalkulierbares Risiko.“
Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung des TÜV-Verbands, bekräftigt die Forderung des Bündnisses: „Notwendig ist ein klares Bekenntnis zu einer Null-Toleranz-Grenze zumindest bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern. Sonst hätten sie zwar eine Null-Promille-Grenze beim Alkohol, aber keine entsprechende Einschränkung beim Fahren unter Einfluss von THC. Das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger hat sich bewährt und sollte als Blaupause bei Cannabis gelten.“
Mehr Präventionsarbeit dringend erforderlich
Bei der Legalisierung eines Rauschmittels ist es dringend notwendig, angemessen über die Auswirkungen zu informieren. Darum appelliert das Bündnis an die Bundesregierung, die begleitende Präventions- und Aufklärungsarbeit schnell auf den Weg zu bringen und auf die Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch den Genuss von Cannabis hinzuweisen.
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, unterstreicht: „Cannabis ist jetzt ein legales Rauschmittel. Das bedeutet aber nicht, das Fahren unter THC-Einfluss ungefährlich oder erlaubt ist. Wir müssen jetzt klare Signale senden und intensiv über die möglichen Folgen aufklären. Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko. Wer kifft, fährt nicht!“
Höherer THC-Grenzwert ist falsch für die Verkehrssicherheit – Erhöhung des Grenzwertes erfolgt ohne wissenschaftliche Grundlage – Mischkonsum mit Alkohol muss verboten werden (PM ACE)
Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über den künftig geltenden THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Der Gesetzesentwurf sieht eine Anhebung von 1 auf 3,5 ng/ml Blutserum vor – ausgenommen sind Führerscheinneulinge. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) führt aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, in die falsche Richtung. Ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen vorzusehen, ist zwar richtig, greift aber zu kurz. Gleichzeitig wird eine weitere Gruppe bislang völlig außer Acht gelassen: Radfahrer und Radfahrerinnen. Auch hier gibt es aus Sicht des ACE dringenden Regelungsbedarf.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, über die Erhöhung des Grenzwertes im StVG: „Die geplante Erhöhung des THC-Grenzwertes ist falsch. Sie widerspricht der Vision Zero. Die bisherige Studienlage ist völlig unzureichend, um den Grenzwert um das 3,5-fache zu erhöhen. Denn keiner weiß aktuell, ab welchem Wert die Fahrsicherheit bei Cannabis-Konsum beeinträchtigt wird. Deswegen sollten zunächst erstmal die Auswirkungen der Legalisierung auf die Verkehrssicherheit abgewartet und weitere Studien in Auftrag gegeben werden. Vorerst muss es beim heutigen Grenzwert bleiben. Im Sinne der Verkehrssicherheit muss mindestens ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger herrschen. Darüber hinaus besteht beim Radverkehr dringender Regelungsbedarf. Hier gibt es bisher weder bei Alkohol noch bei Cannabis den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der an einen konkreten Grenzwert gekoppelt ist. Auch die Gefahren des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis dürfen nicht unterschätzt werden: Ein entsprechendes Verbot muss verankert werden.”
Weiterführende Informationen
>> Cannabis-Legalisierung: Null-Toleranz für Führerschein-Neulinge: https://presse.ace.de/pressemitteilungen/presse-detail/news/cannabis-legalisierung-null-toleranz-fuer-fuehrerschein-neulinge/
>> Cannabis: Lockerungen im Straßenverkehr nicht im Sinne der Vision Zero: https://presse.ace.de/pressemitteilungen/presse-detail/news/cannabis-lockerungen-im-strassenverkehr-nicht-im-sinne-der-vision-zero/
>> Politische Positionen des ACE: https://presse.ace.de/verkehrspolitik/position/