Nachdem die Politik seit Wochen gestritten hat, ging es nun ganz schnell: das neue Bundesinfektionsschutzgesetz ist beschlossen worden. Nach dem Bundestag am Mittwoch hat auch der Bundesrat am heutigen Donnerstag (22.04.2021) grünes Licht gegeben – und Bundespräsident Steinmeier hat es bereits unterschrieben. Da es auch heute schon veröffentlicht wurde, tritt das Gesetz – die sogenannte „Bundesnotbremse“ – bereits in der Nacht zu Samstag im Kraft. Damit gilt am Freitag ab 24 Uhr eine Ausgangsbeschränkung.
Nachfolgende veröffentlichen wir die Regelungen des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Wortlaut – wie sie seitens der Stadt Dortmund veröffentlicht wurden.
Die Regelungen:
I. § 28b Infektionsschutzgesetz:
Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Schwellenwert von 100 überschritten hat (für Dortmund derzeit erfüllt), gelten unter Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens die folgenden Regelungen:
1. Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum (neu) beschränkt auf:
– ausschließlich Angehörige eines Hausstandes: ohne Personenbeschränkung oder
– Angehörige eines Hausstandes + 1 Person eines zweiten Hausstandes einschl. der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder unter 14 oder
– ausschließlich Ehe- oder Lebenspartnern*innen oder
– ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechtes oder
– im Rahmen von Veranstaltungen bei Todesfällen bis maximal 30 Personen.
2. Ausgangssperre:
Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft (inkl. des befriedeten Besitztums) ist von 22.00 Uhr – 05.00 Uhr untersagt.
Ausnahmen:
– Berufsausübung/Dienstausübung
– Mandatsausübung
– Berichterstattung durch Vertreter*innen von Presse, Rundfunk, Film und anderen Medien
– Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
– unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger
– Begleitung Sterbender
– Versorgung von Tieren
– ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke
– zwischen 22.00 und 24.00 Uhr: Im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung; nicht jedoch in Sportanlagen
3. Freizeiteinrichtungen:
Geschlossen sein müssen bzw. verboten sind:
– Freizeitparks, Indoorspielplätze, Badeanstalten, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien und ähnliche Einrichungen
– Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen (neu), Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe
– Gewerbliche Freizeitaktivitäten
– Stadt-, Gäste und Naturführungen aller Art
– Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr
– Touristische Bahn- und Busverkehre und Flusskreuzfahrten
4. Handel:
Grundsatz: die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt.
Öffnen dürfen („Privilegierte Geschäfte):
– Der Lebensmittelhandel einschl. Direktvermarktung
– Getränkemärkte
– Reformhäuser
– Babyfachmärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Optiker
– Hörakustiker
– Tankstellen
– Zeitungsverkaufsstellen
– Buchhandlungen
– Blumenfachgeschäfte
– Tierbedarfsmärkte
– Futtermittelmärkte
– Gartenmärkte
– Der Großhandel
mit der Maßgabe:
– der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen ist untersagt.
– 1 Kunde*in je 20 qm Verkaufsfläche bis 800 qm; oberhalb von 800 qm: 1 Kunde*in je 40 qm Verkaufsfläche, wobei es den Kunden*innen unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse möglich sein muss, beständig einen Abstand von mind. 1,5 m zueinander einzuhalten.
– In geschlossenen Räumen müssen die Kunden*innen eine Gesichtsmaske (MNB) oder eine medizinische Atemschutzmaske tragen.
Nicht privilegierte Geschäfte: Zulässig bleibt:
– „Click & Collect“ = die möglichst kontaktfreie Abholung vorbestellter Waren
– „Click & Meet“ bis zum übernächsten Tag, nachdem die 7-Tages-Inzidenz an drei 3 Tagen hintereinander den Schwellenwert von 150 übersteigt: Vorherige Terminbuchung für fest begrenzten Zeitraum, Kundenbeschränkung: 1 Kunde*in pro 40 qm Verkaufsfläche, Maskenpflicht (s.o), Kunde*in weist ein negatives Testergebnis vor (nicht älter als 24 Std.), Kontaktdatenerfassung
Wichtiger Hinweis: In Dortmund ist click & meet derzeit nicht zulässig, da die 7 Tages-Inzidenz über 150 liegt.
5. Kultur:
Geschlossen sein müssen:
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs
– Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
– Kinos (mit Ausnahme von Autokinos)
Öffnen dürfen:
– Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten mit folgenden Vorgaben: Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte, Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 24 Std) durch Besucher*innen (Ausnahme Kinder unter 6 Jahren). Diese Regelung wird ab Montag im Dortmunder Zoo umgesetzt.
6. Sport:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig:
– in Form kontaktloser Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes,
– bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
– für Kinder bis 14 Jahren in Form kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Personen; die Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis vorlegen
Wichtiger Hinweis: Diese Regelung wird weiterhin durch die aktuell gültige Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund weiter verschärft. Auch das Training von Kindern bis 14 Jahren in Form von kontaktloser Ausübung im Freien bleibt untersagt.
7. Gaststätten:
Die Öffnung von Gaststätten i. S. d. GastG und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, ist untersagt.
Ausnahmen:
– Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen oder Betreuungseinrichtungen,
– gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben zur Bewirtung der zulässig beherbergten Personen,
– Angebote zur Versorgung obdachloser Menschen,
– Bewirtung von Fernbusfahrer*innen und Fernfahrer*innen, die beruflich bedingt Waren und Güter auf der Straße befördern und dies durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können,
– nichtöffentliche Personalrestaurants und nichtöffentliche Kantinen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe beziehungsweise zum Betrieb der jeweiligen Einrichtung zwingend erforderlich ist, insbesondere, wenn eine individuelle Speiseneinnahme nicht in getrennten Räumen möglich ist,
– Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen: erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden; der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt; die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt zulässig
8. Dienst- und Handwerksleistungen:
Köpernahe Dienstleistungen sind untersagt.
Zulässig sind:
– Medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen
– Friseurbetriebe und Fußpflege
Vorgaben:
– Atemschutzmasken (FFP 2 oder vergleichbar) für Beteiligte
– Friseur + Fußpflege zusätzlich: Negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Std.) für Kunden*innen muss vorliegen
9. Personenbeförderung:
Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV, Fernverkehr, in Taxen, bei der Schülerbeförderung für Fahrgäste;
Kontroll- und Servicepersonal: medizinische Maske ausreichend.
10. Beherbergung:
Die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.
11. Schulen/Kitas:
– Präsenzunterricht ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.
– Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schüler*innen und Lehrkräfte mit 2 x wöchentlicher Testung.
– Bei Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
– Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung nur in Form von Wechselunterricht zulässig (ab dem übernächsten Tag).
Bei Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
– Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung untersagt (ab dem übernächsten Tag).
– Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden von der Untersagung ausgenommen werden.
– Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung einrichten.
12. Versammlungen:
Versammlungen nach Artikel 8 GG und Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, unterfallen nicht den Beschränkungen der Nr. 1-10.
13. Homeoffice:
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen
14. Ausnahmen Maskenpflicht:
– Kinder unter 6 Jahren,
– Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können,
– gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
II. Verfahren zum Außerkrafttreten der Punkte 1-10:
Die beschriebenen Maßnahmen treten außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (bei click & meet: unter 150)
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Neues Gesetz verschärft Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Fahrgäste müssen ab Samstag (24.4.) eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen – trotz Ausgangssperre zunächst keine Einschränkungen beim Angebot (PM)
Neues Gesetz verschärft Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Fahrgäste müssen ab Samstag (24.4.) eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen – trotz Ausgangssperre zunächst keine Einschränkungen beim Angebot
Ab Samstag, 24. April, müssen alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. So genannte OP-Masken sind vorübergehend nicht mehr erlaubt. Darauf weist das Verkehrsunternehmen DSW21 hin. Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ vorschreibt. Sie tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. In Dortmund lag der Wert am Donnerstag bei 221.
Keine Einschränkungen beim Angebot
Einschränkungen beim Angebot wird DSW21 trotz der nächtlichen Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr) nicht vornehmen. „Für uns stehen die Fahrgäste an oberster Stelle. Viele Menschen müssen auch während der Sperrzeiten mobil sein, etwa um zur Arbeit zu kommen. Sie alle können sich auf uns verlassen“, sagt Betriebsleiter Ralf Habbes. Das Verkehrsunternehmen wird die Entwicklung in den nächsten Tagen beobachten. „Wenn wir feststellen, dass bestimmte Angebote gar nicht mehr genutzt werden, können wir immer noch reagieren“, so Habbes. „Aber auch das immer in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt.“
Die Maskenpflicht, so der Betriebsleiter weiter, werde „in der bisherigen Form von unseren Fahrgästen seit vielen Monaten sehr gut und gewissenhaft befolgt. Auch die erste Verschärfung von Alltagsmasken hin zu medizinischen Masken haben die Dortmunderinnen und Dortmunder diszipliniert umgesetzt. Fast alle, die mit Bus und Bahn fahren und sich an den Haltestellen aufhalten, tragen den bislang vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz“. Dementsprechend ist man bei DSW21 zuversichtlich, dass auch die neue FFP2-/KN95-Pflicht eingehalten wird. Kinder im Vorschulalter sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen; Kinder bis zum 14. Lebensjahr können weiterhin auch eine OP-Maske tragen.
Sanktionierung liegt bei Ordnungsbehörden
Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter von DSW21 sind sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne die vorgeschriebenen Masken an. Die Sanktionierung obliegt allerdings allein den Ordnungsbehörden. Deshalb ist DSW21 kontinuierlich im Austausch mit Stadt und Polizei. Wie schon in den zurückliegenden Monaten wird es auch künftig gemeinsame Schwerpunktkontrollen geben.
Das Verkehrsunternehmen weist die Fahrgäste über die ihm zur Verfügung stehenden Informationswege auf die veränderte Maskenpflicht hin. DSW21 appelliert an das bisher vorbildliche Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen einer Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen.
Weitere Infos auf bus-und-bahn.de
Coronavirus: 146 weitere positive Testergebnisse am Freitag in Dortmund – Inzidenzwert bei 211,8 – Besuchsverzicht in Krankenhäusern – vier weitere Todesfälle (PM)
Coronavirus: 146 weitere positive Testergebnisse am Freitag in Dortmund – Inzidenzwert bei 211,8 – Besuchsverzicht in Krankenhäusern – vier weitere Todesfälle
In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 146 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den Neuinfizierten lassen sich 64 Personen 26 Familien zuordnen. Zurzeit befinden sich 4.411 Menschen in Quarantäne. Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 24.122 positive Tests vor. 21.439 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2.342 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 211,8 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 154 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 35 intensivmedizinisch, davon wiederum 25 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise wurden dem Gesundheitsamt heute vier weitere Todesfälle mitgeteilt. Es starben eine 74-jährige Frau sowie drei Männer im Alter 60, 70 und 84 Jahren ursächlich an COVID-19. Alle vier lebten nicht in Heimen. In Dortmund verstarben damit bislang 231 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 110 mit Covid-19 infizierte Patient*innen starben aufgrund anderer Ursachen.
Bis jetzt sind insgesamt in Dortmund 3099 Infektionsfälle mit Virusvarianten nachgewiesen, davon 3087 mit britischer Variante (B.1.1.7), 9 Fälle mit südafrikanischer Variante (B.1.351) und 3 Fälle mit brasilianischer Variante (B.1.1.28.1 – P.1). Dies ist keine Teilmenge der tagesaktuellen Neuinfektionen, sondern eine Teilmenge der gesamten Infektionsfälle. (Grund: Die Sequenzierung dauert mehrere Tage.)
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.
Besuchsverzicht in Dortmunder Krankenhäusern
Auf Besuche in den Dortmunder Krankenhäusern soll ab sofort weitestgehend verzichtet werden. Darauf haben sich die Krankenhausleitungen und das Gesundheitsamt geeinigt und appellieren gemeinsam an die Bürger*innen, sich angesichts einer sich verschärfenden Lage in den Krankenhäusern daran zu halten. In besonderen Situationen kann es nach vorheriger telefonischer Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen Ausnahmen geben, z.B. bei Schwerst- oder Langzeiterkrankungen, auf Geburts- und Kinderstationen, auf Palliativstationen und auf psychiatrischen Stationen. „Jeder Besuchsverzicht ist ein wertvoller Beitrag zum Infektionsschutz im Krankenhaus“, so Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamts.
Seit Mitte März hat das Infektionsgeschehen in Dortmund wieder deutlich zugenommen, das zeigt sich auch an den Belegungszahlen von COVID-19-Patient*innen in den Krankenhäusern. Sowohl die Anzahl der Corona-Patient*innen insgesamt steigt (seit Mitte März von 60 auf 154) als auch die Zahl der Patient*innen auf Intensivstationen.
Trotz der Besuchs- und Hygienekonzepte in den Kliniken sind Besuche nach wie vor mit dem Risiko verbunden, das Virus einzutragen – einige Kliniken mussten dies bereits erfahren. Auch der erforderliche negative Schnelltest für Besucher*innen bietet keine volle Sicherheit: Ein erheblicher Teil der infizierten Personen wird mit einem Schnelltest nicht erkannt. Deshalb müssen auch mit einem negativen Schnelltest die AHA-Regeln eingehalten werden. Wer ausnahmsweise einen Besuch im Krankenhaus machen möchte, wird gebeten, den erforderlichen PoC-Antigen-Schnelltest zur Entlastung der Krankenhäuser tagesaktuell (max. 48 Stunden vorher) in einer Bürgerteststelle zu machen.
Regelung für Schulen und Förderschulen
In Dortmund greift aktuell die mit der Bundesgesetzgebung beschlossene „Corona-Notbremse“. Die konkrete Feststellung und Information durch das Gesundheitsministerium des Landes liegt noch nicht vor, wird jedoch in Kürze erwartet. Es ist davon auszugehen, dass ab Montag, 26. April – unter Beibehaltung der aktuellen Ausnahmen – weiterhin in Distanz unterrichtet wird. Die eingeschränkte pädagogische Notbetreuung bleibt bestehen.
Auch für die Förderschulen bleibt es ab Montag, 26. April vorerst beim Status Quo: Förderschulen unterrichten auch in der nächsten Woche zunächst wie bisher in Distanz und bieten weiterhin eine pädagogische Betreuung an. Das Schulverwaltungsamt der Stadt hat die Schulleitungen in Dortmund darüber heute in einer Mail informiert.
Brief an Kita-Eltern online
Heute hat sich Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger in einem Schreiben an die Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung gewandt. Der Brief informiert über den Betrieb der Kitas und der Kindertagespflege und ist online zu finden unter dortmund.de/corona-betreuung.
Keine Testpflicht im Botanischen Garten Rombergpark
Der Botanische Garten Rombergpark Dortmund kann auch weiterhin ohne Nachweis eines negativen Coronatests besucht werden. Die Pflanzenschauhäuser bleiben geschlossen. Für einen Besuch im Zoo Dortmund muss jedoch ab Montag ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Weitere Corona-Informationen online
– Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: corona.dortmund.de oder corona-inzidenz.dortmund.de
– Eine Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen, finden Sie unter dortmund.de/corona-gewerbe
– Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen im Impfbericht der KVWL: corona-kvwl.de/impfbericht
– Impffahrplan mit den aktuell anspruchsberechtigten Personengruppen: dortmund.de/corona-impfung
– Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: http://www.dortmund.de/corona-schnelltest
Video: OB Thomas Westphal äußert sich zur Corona-Lage +++ Corona: Stadt informiert im Live-Stream zu neuen Regelungen – Bürger*innen können Fragen stellen (2 PM)
Video: OB Thomas Westphal äußert sich zur Corona-Lage – Appell: „Vermeiden Sie Kontakte! Bleiben Sie zuhause!“
Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal äußert sich in einem aktuellen Video zur Corona-Lage. Der OB appelliert an die Menschen: „Bleiben Sie zuhause. Vermeiden Sie Kontakte.“ An das aktuelle Bundesgesetz hatte der OB andere Erwartungen. „Es macht die Lage nicht unbedingt einfacher.“
Sie finden das Video unter https://www.youtube.com/watch?v=VnJdu3nerNs
Corona: Stadt informiert im Live-Stream zu neuen Regelungen – Bürger*innen können Fragen stellen
Die „Bundes-Notbremse“ bringt neue Regelungen mit sich. Was das für Dortmund bedeutet, erklären Vertreter*innen von Ordnungsamt, Freizeit und Sport, Schule und Jugendamt am kommenden Montag, 26. April, um 18:00 Uhr in einem Live-Stream. Bürger*innen können Fragen einreichen.
Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ ist mit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Die darin festgelegten Regelungen greifen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 bzw. in Bezug auf Schulen ab 165. Da der Inzidenzwert in Dortmund über diesem Schwellwert liegt, gelten ab sofort neue Regeln.
Die Stadt Dortmund erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung: Welcher Inzidenzwert führt zu welcher Regelung? Worauf müssen Bürger*innen bei einem Besuch im Park oder Zoo achten? Welche Eltern haben ein Anrecht auf Notbetreuung ihres Kindes?
Um die Dortmunder*innen umfassend über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und lokalen Regelungen zu informieren, bietet die Stadt Dortmund am kommenden Montag, 26. April, einen Live-Stream an.
Dieser wird ab 18 Uhr auf folgenden Internetseiten zu sehen sein:
dortmund.de/live
youtube.com/StadtDortmund
facebook.com/dortmund.de
twitter.com/stadtdortmund
Im Rahmen des Online-Formats werden Vertreter*innen der Stadt Dortmund zu den Themen öffentlicher Raum, Sport, Freizeit und Parks sowie Kita und Schule informieren. Anwesend sein werden:
Beate Siekmann, Leiterin des Ordnungsamtes
Bernd Kruse, Geschäftsleiter der Sport- und Freizeitbetriebe
Manfred Hagedorn, Leiter des Fachbereichs Schule
Dr. Annette Frenzke-Kulbach, Leiterin des Jugendamtes
Zu Beginn der Übertragung werden die Anwesenden zunächst kurz die aktuelle Lage beschreiben. Anschließend werden sie auf Fragen eingehen.
Während der Stream läuft, haben Nutzer*innen die Möglichkeit, ihre Fragen zu den oben genannten Themen einzusenden. Diese können über die Kommentar-Funktion direkt unter dem Video im jeweiligen sozialen Netzwerk gestellt werden.
Alternativ können Bürger*innen ihre Frage per E-Mail an corona-live@dortmund.de senden. E-Mails können nicht nur während des Live-Streams, sondern bereits im Vorfeld verschickt werden.
Nach dem Ende der Übertragung steht das Postfach nicht mehr zur Verfügung. Der Moderator gibt die Fragen an die Interview-Partner*innen vor Ort weiter.
Coronavirus: 208 weitere positive Testergebnisse am Samstag in Dortmund – der neue Inzidenzwert liegt voraussichtlich bei 208,4 – ein weiterer Todesfall (PM)
Coronavirus: 208 weitere positive Testergebnisse am Samstag in Dortmund –
der neue Inzidenzwert liegt voraussichtlich bei 208,4 – ein weiterer Todesfall
In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 208 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den Neuinfizierten lassen sich 69 Personen 32 Familien zuordnen. Zurzeit befinden sich 4674 Menschen in Quarantäne. Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 24.330 positive Tests vor. 21.601 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2387 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 208,4 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 151 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 36 intensivmedizinisch, davon wiederum 28 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise muss heute ein weiterer Todesfall vermeldet werden. Ein 93-jähriger Mann ist nicht ursächlich an Covid-19 verstorben. In Dortmund verstarben bislang 231 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 111 mit Covid-19 infizierte Patient*innen starben aufgrund anderer Ursachen.
Bis jetzt sind insgesamt in Dortmund 3179 Infektionsfälle mit Virusvarianten nachgewiesen, davon 3167 mit britischer Variante (B.1.1.7), 9 Fälle mit südafrikanischer Variante (B.1.351) und 3 Fälle mit brasilianischer Variante (B.1.1.28.1 – P.1). Dies ist keine Teilmenge der tagesaktuellen Neuinfektionen, sondern eine Teilmenge der gesamten Infektionsfälle. (Grund: Die Sequenzierung dauert mehrere Tage.)
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.
Weitere Corona-Informationen online:
– Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: corona.dortmund.de oder corona-inzidenz.dortmund.de
– Eine Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen, finden Sie unter dortmund.de/corona-gewerbe
– Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen im Impfbericht der KVWL: corona-kvwl.de/impfbericht
– Impffahrplan mit den aktuell anspruchsberechtigten Personengruppen: dortmund.de/corona-impfung
– Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: http://www.dortmund.de/corona-schnelltest
42 weitere positive Testergebnisse am Sonntag in Dortmund – Inzidenzwert bei 204,5 (PM)
42 weitere positive Testergebnisse am Sonntag in Dortmund – Inzidenzwert bei 204,5
In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 42 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den Neuinfizierten lassen sich 10 Personen 5 Familien zuordnen. Zurzeit befinden sich 4765 Menschen in Quarantäne. Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 24.372 positive Tests vor. 21.670 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2360 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 204,5 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 152 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 40 intensivmedizinisch, davon wiederum 29 mit Beatmung.
In Dortmund verstarben bislang 231 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 111 mit Covid-19 infizierte Patient*innen starben aufgrund anderer Ursachen.
Bis jetzt sind insgesamt in Dortmund 3227 Infektionsfälle mit Virusvarianten nachgewiesen, davon 3215 mit britischer Variante (B.1.1.7), 9 Fälle mit südafrikanischer Variante (B.1.351) und 3 Fälle mit brasilianischer Variante (B.1.1.28.1 – P.1). Dies ist keine Teilmenge der tagesaktuellen Neuinfektionen, sondern eine Teilmenge der gesamten Infektionsfälle. (Grund: Die Sequenzierung dauert mehrere Tage.)
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.
Weitere Corona-Informationen online:
– Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: corona.dortmund.de oder corona-inzidenz.dortmund.de
– Eine Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen, finden Sie unter dortmund.de/corona-gewerbe
– Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen im Impfbericht der KVWL: corona-kvwl.de/impfbericht
– Impffahrplan mit den aktuell anspruchsberechtigten Personengruppen: dortmund.de/corona-impfung
– Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: http://www.dortmund.de/corona-schnelltest
Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft IG BAU Bochum-Dortmund fordert besseren Schutz von Erntehelfern (PM)
Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft IG BAU Bochum-Dortmund fordert
besseren Schutz von Erntehelfern
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Bochum-Dortmund hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU- Bezirksvorsitzende Gabriele Henter. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.
„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Henter. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.
Coronavirus: 104 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Montag – Inzidenzwert bei 206,5 – zwei weitere Todesfälle (PM Stadt Dortmund)
In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:
Heute sind 104 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den Neuinfizierten lassen sich 45 Personen 19 Familien zuordnen.
Zurzeit befinden sich 4.529 Menschen in Quarantäne. Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 24.476 positive Tests vor. 21.719 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2.413 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 206,5 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 168 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 39 intensivmedizinisch, davon wiederum 30 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise wurden dem Gesundheitsamt heute zwei weitere Todesfälle mitgeteilt. Ein 49 Jahre alter und ein 67 Jahre alter Mann starben nach stationärer Behandlung ursächlich an COVID-19.
In Dortmund verstarben damit bislang 233 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 111 mit Covid-19 infizierte Patient*innen starben aufgrund anderer Ursachen.
Bis jetzt sind insgesamt in Dortmund 3270 Infektionsfälle mit Virusvarianten nachgewiesen, davon 3258 mit britischer Variante (B.1.1.7), 9 Fälle mit südafrikanischer Variante (B.1.351) und 3 Fälle mit brasilianischer Variante (B.1.1.28.1 – P.1). Dies ist keine Teilmenge der tagesaktuellen Neuinfektionen, sondern eine Teilmenge der gesamten Infektionsfälle. (Grund: Die Sequenzierung dauert mehrere Tage.)
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.
Kita in der Kirchenstraße geschlossen
Das Evangelische Familienzentrum Paulus in der Kirchenstraße ist vorerst geschlossen, nachdem eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet wurde. Die Ermittlungen laufen.
Weitere Corona-Informationen online
Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: corona.dortmund.de oder corona-inzidenz.dortmund.de
Eine Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen, finden Sie unter dortmund.de/corona-gewerbe
Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen im Impfbericht der KVWL: corona-kvwl.de/impfbericht
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Aus Sicht der GEW Dortmund jetzt den Lockdown nutzen: Impfen und Testen in Schulen jetzt (PM)
Aus Sicht der GEW Dortmund jetzt den Lockdown nutzen: Impfen und Testen in Schulen jetzt
Aus Sicht der GEW Dortmund muss die gegenwärtige Situation genutzt werden, um Schulen für die Zeit nach dem Lockdown für Beschäftigten und Schüler*innen sicherer zu machen. Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz, impfen jetzt das komplette Personal an Schulen. Auch in NRW hat die Stadt Köln aktuell Impfangebote für alle Beschäftigten an Schulen gemacht. Die GEW Dortmund fordert die Stadt Dortmund auf, auch allen Beschäftigten an Schulen ein Impfangebot zu machen.
„Wenn wir jetzt anfangen, sind wir für die Zeit nach dem Lockdown vorbereitet,“ begründet der GEW Vorsitzende Volker Maibaum diese Initiative. Gegenwärtig ist abzusehen, dass sich die Einschränkungen im Schulbetrieb bis in den Mai ziehen werden. Gerade deshalb sollte diese Phase jetzt genutzt werden, um sich für die Zeit danach vorzubereiten. Langfristig wäre dies auch eine Maßnahme, um den Schulbetrieb nach den Sommerferien wieder in geregelte Bahnen fahren zu lassen.
Neben dem Impfen aller Beschäftigten in Schule sollte gleichzeitig eine Teststrategie abgesichert werden, die langfristig bis zu den Sommerferien greifen kann. Das zweimalige Testen aller Schüler*innen pro Woche muss gesichert sein, organisatorisch, personell und durch die zur Verfügung stehende Testmenge. Für die jüngeren Gruppen, vor allem in den Grundschulen und in Förderschulen, müssen endlich altersgerechte Tests zur Verfügung gestellt werden. „Immer wieder gibt es Diskussionen in Schulen über das Testverfahren,“ berichtet Volker Maibaum.
Die GEW schlägt deshalb Schnelltestzentren mit dem entsprechen qualifizierten Personal an den Schulen einzurichten. Im ersten Schritt sollte diese an Schulzentren und den großen Schulsystemen angedockt werden. Flächendeckend könnten diese Testzentren an den Schulen auch die umliegenden Wohnbereiche einbeziehen. „Es ist doch nicht einzusehen, dass die Schnelltestzentren in erster Linie dem Shopping dienen, während über die Schulen eine kontinuierliche Testung von ca. 10% bis 15 Prozent der Dortmunder Bevölkerung erfasst werden kann“, erklärt Volker Maibaum.
PM LEK NRW: Eltern wollen gehört werden – Die Not ist groß!
PM LEK NRW: Eltern wollen gehört werden – Die Not ist groß!
500 Eltern haben am 14.4.21 das Gespräch mit Frau Ministerin Gebauer in der VK der LEK NRW geführt, dreimal so viele hätten gerne teilgenommen, so groß waren die Not und das Interesse. Die im Chat geäußerten Fragen und Anregungen füllen mehr als 150 PDF Seiten! In den angesetzten 90 Minuten konnte nicht alles beantwortet werden. Daher hat die LEK NRW alle Fragen aus dem Chat gebündelt und nach besten Wissen beantwortet. Die Zusammenstellung der FAQs wurden nun auf der LEK NRW Homepage veröffentlicht.
Schwerpunkte bei den Fragen waren Schnelltests, Abschlussprüfungen, Infektionsschutzmaßnahmen und Betreuungsangebote. Daneben wurde noch eine breite Palette anderer Sorgen geäußert, insbesondere die psychische Belastung der Kinder und Familien deutlich gemacht. Aber auch Fragen zur Beitragszahlung des offen Ganztag (OGS), der im Distanz nicht genutzt werden kann, aber Familien belastet.
Eltern wünschen sich einen kindergerechten Gesundheitsschutz, der das Wohl und den Bedarf der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Sie wünschen sie neben verlässlicher Betreuung, auch gut Bildungsangebote. Jedoch wünschen Sie sich, dass der Druck den Schulen und Kinder genommen wird und das ihren Kindern Lebensfreude zurückgegeben wird.
Besonders drängend war der Ruf nach Aussetzung der Klassenarbeiten und der ZP10. Der Leidensdruck der Schüler*innen und Eltern war spürbar.
Insgesamt wurde hörbar, dass sich die Eltern zu wenig beteiligt fühlen. Das hat die LEK NRW zum Anlass genommen, die aktuelle Umfrage „Mehrheit oder Minderheit – Wieviel Akzeptanz finden die Maßnahmen bei der Pandemiebekämpfung in Schulen?“ zu starten. Der Fokus muss nun endlich auf dem Wohl der Schüler*innen und der individuellen Förderung liegen!
Vorstand LEK NRW
Coronavirus: 258 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Dienstag – Inzidenzwert bei 204,5 – ein weiterer Todesfall (PM Stadt Dortmund)
In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:
Heute sind 258 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den Neuinfizierten lassen sich 39 Personen 17 Familien zuordnen.
Zurzeit befinden sich 4.505 Menschen in Quarantäne. Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 24.734 positive Tests vor. 21.908 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2.481 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 204,5 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 171 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 39 intensivmedizinisch, davon wiederum 31 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise wurde dem Gesundheitsamt heute ein weiterer Todesfall gemeldet. Ein 54-jähriger Mann verstarb gestern nach mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt ursächlich an COVID-19.
In Dortmund starben damit bislang 234 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 111 mit dem Virus infizierte Patient*innen starben aufgrund anderer Ursachen.
Bis jetzt sind insgesamt in Dortmund 3426 Infektionsfälle mit Virusvarianten nachgewiesen, davon 3414 mit britischer Variante (B.1.1.7), 9 Fälle mit südafrikanischer Variante (B.1.351) und 3 Fälle mit brasilianischer Variante (B.1.1.28.1 – P.1). Dies ist keine Teilmenge der tagesaktuellen Neuinfektionen, sondern eine Teilmenge der gesamten Infektionsfälle. (Grund: Die Sequenzierung dauert mehrere Tage.)
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.
Bundeswehr unterstützt Impfzentrum
Ab morgen (Mittwoch) und bis vorerst Ende Mai erhält das Impfzentrum personelle Verstärkung durch die Bundeswehr: Vierzehn Soldat*innen und eine militärische Schichtleitung unterstützen den Betrieb organisatorisch.
Weitere Corona-Informationen online
Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: corona.dortmund.de oder corona-inzidenz.dortmund.de
Eine Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen, finden Sie unter dortmund.de/corona-gewerbe
Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen im Impfbericht der KVWL: corona-kvwl.de/impfbericht
Impffahrplan mit den aktuell anspruchsberechtigten Personengruppen: dortmund.de/corona-impfung
Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: dortmund.de/corona-schnelltest