Anträge auf Bewohnerparkausweise rechtzeitig stellen

Die Bewohnerparkzonen „Löwenstraße“ und „Gutenbergstraße“ kommen Anfang November

Anwohner müssen für den Parkausweis 30,70 Euro bezahlen - den gesetzlich erlaubten Maximalbetrag.
Anwohner:innen müssen für den Parkausweis 30,70 Euro bezahlen – den gesetzlich erlaubten Maximalbetrag. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Die Wohnquartiere rund um die „Löwenstraße“ und die „Gutenbergstraße“ in der Dortmunder Innenstadt zeichnen sich durch eine angespannte Parkraumsituation aus. Grund ist die starke Nachfrage nach Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum aller Nutzergruppen – von Bewohner:innen und Beschäftigten bis hin zu Besucher:innen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hatte daher auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Bewohnerparkzonen „Löwenstraße“ und „Gutenbergstraße“ einzurichten.

Quartiersbewohner:innen erhalten erhalten Parkvorrecht auf den Stellplätzen

In einer Bewohnerparkzone werden die öffentlichen Stellplätze zeitlich und finanziell bewirtschaftet. Ein Teil der Stellplätze können dabei für Quartiersbewohner:innen reserviert werden (max. bis zu 50 Prozent). Zudem erhalten sie Parkvorrecht auf den übrigen Stellplätzen, d.h. sie können weiterhin auf allen Stellplätzen im Quartier ohne Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken.

Kartographie: Stadt Dortmund, Vermessungs- und Katasteramt, StA 62/5-2, 07/2019

Die Bewohnerparkzone „Löwenstraße“ umfasst den Bereich zwischen Brüderweg, Weißenburger Straße/Heiliger Weg, S-Bahn-Linie, Märkische Straße und Ostwall. Die Bewohnerparkzone „Gutenbergstraße“ umfasst den Bereich zwischen Hohe Straße, Ruhrallee (B54), S-Bahn-Linie und Südwall.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen treten am Dienstag, den 2. November 2021 in Kraft. Kostenfreies und zeitlich unbegrenztes Parken ist dann innerhalb beider Bewohnerparkzonen nur noch an wenigen Stellplätzen möglich. Quartiersfremde Langzeitparkende (z.B. Beschäftigte) werden sich also von diesem Zeitpunkt an andere Parkmöglichkeiten für ihr Fahrzeug suchen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen müssen.

Jetzt den erforderlichen Bewohnerparkausweis für die Parkzone zu beantragen

Kartographie: Stadt Dortmund, Vermessungs- und Katasteramt, StA 62/5-2, 08/2019

Die Quartiersbewohner:innen wurden bereits in der vergangenen Woche (38. Kalenderwoche) mit Flyern bzw. Hauswurfsendungen vom nahen Inkrafttreten der Bewirtschaftungsmaßnahmen und den jeweiligen Regelungen in den Quartieren informiert.

Vom 1. bis zum 31. Oktober besteht für sie die Möglichkeit, einen Termin bei den Bürgerdiensten zu vereinbaren, um rechtzeitig den erforderlichen Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone zu beantragen. Dies geht online unter bewohnerparkausweis.dortmund.de oder telefonisch unter 0231 – 5010960

Der Bewohnerparkausweis wird dann bis 31. Oktober 2022 gültig sein. Derzeit kostet sein solcher Ausweis 30,70 Euro. Weitere Informationen gibt es unter: dortmund.de/bewohnerparkzonen. Derzeit wird der Auftritt noch aktualisiert.

Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird nach Einführung der Bewohnerparkzonen von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes verstärkt kontrolliert werden.

Mehr Informationen:

  • Die Cityrandbereiche sind aufgrund der überwiegend aus der Gründer- oder Nachkriegszeit stammenden, dichten Baustruktur erheblichem Parkdruck ausgesetzt.
  • Die Menschen in den Quartieren stehen bei der Parkplatzsuche in Konkurrenz mit anderen Nutzer*innen, die auf der Suche nach kostenfreien Parkmöglichkeiten für ihr Fahrzeug die öffentlichen Stellplätze in den Quartieren belegen.
  • Aus diesem Grund hatte die Politik die Verwaltung dazu aufgefordert, zur Bevorrechtigung der Bewohner*innen bei der Stellplatzsuche die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in 21 Quartieren im Cityrandbereich zu untersuchen, sie nacheinander zu konkretisieren und dann einzuführen.
  • Mehr Informationen zu den Parkzonen: dortmund.de/bewohnerparkzonen
  • Hier geht es zur Beantragung: bewohnerparkausweis.dortmund.de
  • PDF zum Download: Faltblatt_Parken_Löwenstraße
  • PDF zum Download: Faltblatt_Parken_Gutenbergstraße
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  1. Höchste Zeit für Anträge auf Bewohnerparkausweise – Neue Bewohnerparkzonen „Löwenstraße“ und „Gutenbergstraße“ starten Anfang November (PM)

    Seit Ende September haben rund 170 von geschätzt etwa 500 Berechtigten ihren Antrag auf einen Bewohnerparkausweis gestellt. Für einen Antrag ist es noch nicht zu spät, doch der Zeitraum kleiner. Drei Wochen bis zum Start der Bewohnerparkzonen verbleiben noch. Wenn Viele erst kurz vor knapp ihren Antrag stellen, könnte es bei erhöhtem Aufkommen aber noch eng werden.

    So kommt man an einen Termin für den Parkausweis

    Noch bis zum 31. Oktober besteht die Möglichkeit, einen Termin bei den Bürgerdiensten zu vereinbaren, um den erforderlichen Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone zu beantragen. Dies geht online unter bewohnerparkausweis.dortmund.de oder telefonisch über die Sonderrufnummer 0231 – 5010960. Die Bürgerdienste haben weitere Terminmöglichkeiten zwischen 7 und 8 Uhr morgens freigeschaltet.

    Wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, können die Bewohnerparkausweise sofort ausgehändigt werden.

    Der Bewohnerparkausweis wird dann bis 31. Oktober 2022 gültig sein. Aktuell kostet sein solcher Ausweis 30,70 Euro. Weitere Informationen gibt es unter: dortmund.de/bewohnerparkzonen.

    Ab Anfang November gibt es Knöllchen

    Die Bewirtschaftungsmaßnahmen treten am Dienstag, den 2. November 2021 in Kraft. Kostenfreies und zeitlich unbegrenztes Parken ist dann innerhalb beider Bewohnerparkzonen nur noch an wenigen Stellplätzen möglich. Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird nach Einführung der Bewohnerparkzonen von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes verstärkt kontrolliert.

    Die Quartiersbewohner*innen wurden bereits vor etwa zwei Wochen mit Hauswurfsendungen über das baldige Inkrafttreten der Bewirtschaftungsmaßnahmen und die jeweiligen Regelungen in den Quartieren informiert.

    Warum die Bewohnerparkzonen eingeführt werden

    Die Wohnquartiere rund um die „Löwenstraße“ und die „Gutenbergstraße“ leiden unter einer angespannten Parkraumsituation. Grund ist die starke Nachfrage nach Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum aller Nutzergruppen – von Bewohner*innen und Beschäftigten bis hin zu Besucher*innen.

    Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hatte daher auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Bewohnerparkzonen „Löwenstraße“ und „Gutenbergstraße“ einzurichten.

    In einer Bewohnerparkzone werden die öffentlichen Stellplätze zeitlich und finanziell bewirtschaftet. Ein Teil der Stellplätze kann dabei für Quartiersbewohner*innen reserviert werden (max. bis zu 50%). Zudem erhalten sie Parkvorrecht auf den übrigen Stellplätzen, d.h. sie können weiterhin auf allen Stellplätzen im Quartier ohne Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken.

    Quartiersfremde Langzeitparkende (z.B. Beschäftigte) werden sich also von diesem Zeitpunkt an andere Parkmöglichkeiten für ihr Fahrzeug suchen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen müssen.

    Welche Ausdehnung die Quartiere haben

    Die Bewohnerparkzone „Löwenstraße“ umfasst den Bereich zwischen Brüderweg, Weißenburger Straße/Heiliger Weg, S-Bahn-Linie, Märkische Straße und Ostwall.

    Die Bewohnerparkzone „Gutenbergstraße“ umfasst den Bereich zwischen Hohe Straße, Ruhrallee (B54), S-Bahn-Linie und Südwall.

    Hintergrund:

    Die Cityrandbereiche sind aufgrund der überwiegend aus der Gründer- oder Nachkriegszeit stammenden, dichten Baustruktur erheblichem Parkdruck ausgesetzt. Die Menschen in den Quartieren stehen bei der Parkplatzsuche in Konkurrenz mit anderen Nutzer*innen, die auf der Suche nach kostenfreien Parkmöglichkeiten für ihr Fahrzeug die öffentlichen Stellplätze in den Quartieren belegen.

    Aus diesem Grund hatte die Politik die Verwaltung dazu aufgefordert, zur Bevorrechtigung der Bewohner*innen bei der Stellplatzsuche die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in 21 Quartieren im Cityrandbereich zu untersuchen, sie nacheinander zu konkretisieren und einzuführen.

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