Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Mit der Einführung einer Lohnuntergrenze soll für eine steigende Zahl von Beschäftigten Dumpinglöhne und ein stetig wachsender Niedriglohnsektor verhindert werden.
60.000 bis 70.000 Beschäftigungsverhältnisse in Dortmund profitieren davon
Für über sechs Millionen Beschäftigte bedeutet der Mindestlohn eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Allein in Dortmund sind schätzungsweise 60.000 bis 70.000 Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde entspricht einem Bruttoeinkommen von etwa 1.450 Euro pro Monat. Das ist nicht viel, aber ein Anfang.
Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht unumstritten. Vielen Arbeitgebern ist die Lohnuntergrenze zu hoch, sie fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit, den bürokratischen Aufwand (Dokumentationspflichten) oder prognostizieren hohe Arbeitsplatzverluste.
Streit über Ausnahmen und Übergangsregelungen zum Mindestlohn
ArbeitnehmerInnen und DGB-Gewerkschaften dagegen sind 8,50 Stundenlohn zu wenig. Sie beklagen die Ausnahmen und Übergangsregelungen.
Darüber hinaus werden durch unklare Rechtsverhältnisse (etwa bei der Anrechnung von Zuschlägen), Missbrauch (Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit), sowie unzureichende Kontrollmöglichkeiten zahlreiche Abweichungen und Umgehungsmöglichkeiten befürchtet.
In der Veranstaltung des DGB Dortmund und der Kooperationsstelle Wissenschaft-Arbeitswelt soll eine erste Bilanz gezogen werden.
VertreterInnen der örtlichen Gewerkschaften, des Zolls und der zentralen Beschaffung der Stadt Dortmund werden über ihre Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn berichten und mit den VeranstaltungsbesucherInnen diskutieren.
Bilanzrunde findet am Mittwoch im Wichernhaus in der Nordstadt statt
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 16. September 2015, von 17 bis 19 Uhr, im Wichernhaus Dortmund, Stollenstraße 36, 44145 Dortmund statt.
ReferentInnen sind sind Bianca Werner, ver.di (Pflege), Sebastian Zöppel, IG BAU (Baugewerbe), Reiner Kajewski, ver.di (Einzelhandel), Manfred Sträter, NGG (Gastgewerbe, Nahrungsmittel),Ulrich Woythe (Zoll, Dortmund) und Aiko Wichmann (Stadt DO, Vergabe- und Beschaffungszentrum).
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DGB Dortmund
DGB informiert mit Pendleraktion über Mindestlohn
Ein Jahr Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Fast zehn Jahre hatten die Gewerkschaften dafür gekämpft. Zeit, auf die Erfolge hinzuweisen und sich mit den Argumenten der Kritiker auseinanderzusetzen. Zeit aber auch, den Menschen Hilfestellungen an die Hand zu geben und häufig gestellte Fragen zu beantworten.
Grund genug für den DGB, am 18. Januar im ganzen Land Informationen an die Pendler zu verteilen und über den Mindestlohn zu informieren. An insgesamt 40 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen wird es Verteilaktionen im Berufsverkehr geben.
Am Dortmunder Hauptbahnhof werden Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, Rainer Schmeltzer, Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und die Vorsitzende des DGB in Dortmund, Jutta Reiter, Informationsmaterial an die Pendler verteilen, Fragen beantworten und mit den Menschen ins Gespräch kommen.
Montag, 18.01.2016, 6.30 Uhr
Dortmund Hauptbahnhof (Ausgang Innenstadt)